Hallo!
Folgende Frage! 2 Jugendliche 16 und 17 bekommen ein Kind!
Das Mädchen bekommt ja logischerweise nicht das Sorgerecht für das Kind! Der Vater ist auch nicht fähig dazu! Also muss ein Vormud her! Die Mutter des Vaters will aber mit der ganzen Sache nichts zu tun haben! Die Mutter des Mädchens hat bereits mehrere Kinder ins Heim und in Pflegefamilien gegeben! Wird also auch schwer, dass sie das Sorgerecht bekommt!
Also wird wohl das Gugendamt diese Tätigkeit übernehmen! Beide Jugendlichen sind aber nicht im Stande ein Kind zu ernähren noch es ordnungsgemäß zu erziehen!
Da die werdene Mutter minderjährig ist, wird das Jugendamt sowieso informiert. Jetzt aber folgendes: Ich will wissen? Schreiten die Automatisch ein und schauen die sich an, wie es bei den Beiden läuft, oder muss das Jugendamt extra darauf aufmerksam gemacht werden, dass das nicht klappt/ oder klappen wird?
Es wäre das beste, wenn das Kind in eine Pflegefamilie käme, eben wegen der Umstände! Macht das Das Jugendamt von Allein oder muss man das melden! Wie gesagt, das Kind ist noch nicht auf der Welt. Danke schon mal an Alle!
Hallo,
warum das Kind der jungen Mutter wegnehmen wollen? In zwei Jahren ist sie doch volljährig. Es soll auch viel ältere Eltern geben, die mit staatlicher finanzieller Unterstützung ihr Überleben und das ihrer Kinder finanzieren.
Es gibt für solche Fälle Mutter-Kind-Heime, wo unter Aufsicht die junge Mutter lernt das Kind zu erziehen.
Gruß
Ingrid
Hallo,
grundsätzlich wird bei minderjährigen Müttern zunächst immer das Jugendamt (JA) Amtsvormund. Sollten sich die Großeltern für die Vormundschaft interessieren, wird dies vom Familiengericht geprüft und die Vormundschaft bis zur Volljährigkeit der Eltern auf die Großeltern übertragen.
sollten die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht am Kind beurkundet haben, Endet die Vormundschaft sobald ein Elternteil 18 geworden ist.
Bei so jungen Eltern steht das Jugendamt bzw der soziale Dienst des JA immer beratend und unterstützend zur Seite. Es ist nicht ausgeschlossen, daß junge Eltern ihre Kinder erziehen können. Sollten Defizite festgestellt werden, wird das JA entsprechende Hilfen anbieten ggfs sogar mit Hilfe eines Gerichts durchsetzen.
Die Hilfen können von einem Erziehungsbeistand bzw sozialpädagogische Familienhilfe (siehe Supernanny) bis hin zu einem Mutter-Kind-Heim gehen.
Minderjährige Eltern sind immer unter Kontrolle des Jugendamtes
Grüße
miamei