Hallo,
Das das Kind betreuende Elternteil arbeitet, das andere
Elternteil arbeitet nicht und ist mittellos.
Elternteil mit Kind ist gerichtlich verpflichtet worden
Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt) an den anderen
Elternteil zu zahlen. Um die Höhe dieses Trennungsunterhaltes
zu reduzieren, machte das Elternteil mit Kind den Unterhalt
für das Kind als eigene Ausgabe geltend.
Wurde die Höhe des Trennungsunterhalts denn vom Gericht festgelegt, hat also das Gericht die Rechtmäßigkeit des Abzug eines entsprechden Betrages für Kindesunterhalt zur Berechnung der Grundlage für den Trennungsunterhalt bestätigt?
Falls nicht, vllt Neuberechnung beantragen?! Da es hier aber um die Berechnung des Trennungsunterhalts geht, wüßte ich nicht, was das Jugendamt damit zu tun haben könnte?
Damit reduzierte sich der Trennungsunterhalt um die
entsprechende Summe.
Das habe ich verstanden.
Nun stellt das Elternteil mit Kind einen Antrag auf
Unterhaltsvorschuss.
Aus dieser Info schließe ich, dass der entsprechende Elternteil der Unterhaltsverpflichtung für das Kind nicht nachgekommen ist?!
Praktisch hat das folgende Auswirkungen:
Das Elternteil mit Kind erhöht die verfügbaren Geldmittel
indem für ein Kind zweimal Unterhalt berechnet wurde.
Das habe ich nicht ganz verstanden.
Das mittellose Elternteil erhält weniger Geld
Dass aber jemand, der einem anderen Unterhalt schuldet, durchaus bei der Berechnung auch andere Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigen darf, scheint mit nicht ungewöhnlich.
und macht zudem Schulden gegenüber dem Jugendamt.
Dabei sollte derjenige noch froh sein, dass das JA hier einspringt, und das sogar ohne Bonitätsprüfung. Es stünde diesem Elternteil ja frei, sich das Geld beim Kreditinstitut des eigenen Vertrauens zu leihen und dort die Schulden zu machen.
Ich habe noch immer nicht verstanden, welcher Teil hier dem JA Kopfzerbrechen bereiten soll, ich sehe nichts, was nicht im Interesse des Kindes ist, und für mehr ist das JA ja nicht zuständig.
Greetz
Bommel