Jugendamt - Sorgerecht und Schwerbehinderung

Hallo zusammen,

wie sieht es wahrscheinlich von Jugendamtsseite in einem Gerichtsverfahren aus, wenn ein Elternteil schwerbehindert ist und das Sorgerecht beantragt?
Darf eine Schwerbehinderung (GdB60) ein Ausschlußkriterium sein, wenn ärtzlicherseite festgestellt wird, dass der Schwerbehinderte am normalen Leben teilnehmen kann, z.B. bei einer Schwerbehinderung durch eine chronischen Erkrankung wie Diabetes.

Es ist schon schwer genug, Mann zu sein und das Sorgerecht zu beantragen.

Gruß
Bori

Hallo,
eine Schwerbehinderung steht dem Innehaben eines Sorgerechts nicht entgegen. Nur dann, wenn aufgrund der speziellen Behinderung das Sorgerecht nicht ausgeübt werden kann (geistige Behinderung, oder schwere körperliche Behinderung o.ä.) wirkt es sich aus.

Gruß
cosis