Hallo zusammen,
wie sieht es wahrscheinlich von Jugendamtsseite in einem Gerichtsverfahren aus, wenn ein Elternteil schwerbehindert ist und das Sorgerecht beantragt?
Darf eine Schwerbehinderung (GdB60) ein Ausschlußkriterium sein, wenn ärtzlicherseite festgestellt wird, dass der Schwerbehinderte am normalen Leben teilnehmen kann, z.B. bei einer Schwerbehinderung durch eine chronischen Erkrankung wie Diabetes.
Es ist schon schwer genug, Mann zu sein und das Sorgerecht zu beantragen.
Gruß
Bori