Hallo, mein Partner hat drei Kinder aus seiner
Ehe wo er Unterhalt übers Jugendamt bezahlt.
Außerdem haben wir einen gemeinsamen Sohn von
11Monaten und ich habe drei Kinder,die bei uns wohnen
. Mein Elterngeld läuft jetzt aus, dh es geht finanz.
garnicht mehr. Kann das Jugendamt weiterhin
auf den Unterhalt bestehen? Intetessieren wir
Da garnicht. Es heißt, die Väter müssen sich noch
Einen Job suchen, er ist aber schon 12-16 std. tägl.aus
dem Haus (Gerüstbau +Fahrtweg 16km m d Fahrrad).
Wieviel ist ihm da zuzumuten?
Unterhalt ist nicht ganz mein Bereich, aber ich glaube: Ihr Partner hat in jedem Fall Anspruch auf sein Existenzminimum bzw. Eigenbedarf lt. Düsseldorfer Tabelle (http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterha…). Dabei wird das leibliche gemeinsame Kind mit in das verfügbare Einkommen bzw. den Eigenbedarf eingerechnet, jedoch nicht Sie und ihre Kinder. Details noch hier: http://www.scheidung-online.de/ehepartner.html
Dann noch ein Hinweis: die Beistandschaft des Jugendamtes ist lt. Gesetzt verpflichtet, die Interessen des Unterhaltsberechtigten zu vertreten und ist daher keine neutrale Stelle. Die Situation der Unterhaltspflichtigen interessiert die Mitarbeiter also prinzipiell eher wenig.
Hallo EinBienchen,
zu allererst: Wer Kinder in die Welt setzt muß sich auch darum kümmern, egal wie.
Ich gehe davon aus, daß ihr nicht verheiratet seid.
Ihm stehen laut Gesetz 980,00 € alsolute Pfändungsfreigrenze zu.
Abhängig vom Alter der Kinder, für welche er unterhaltspflichtig ist, hat er nach der Düsseldorfer Tabelle (nach dieser richten sich die meisten Gerichte bei der Festlegung der Höhe des Unterhaltes) einen erhöhten Pfändungsfreibetrag (bei 3 Kindern müßte der bei etwa 1500 - 1600 € liegen.
Er kann dem Jugendamt nur klarmachen, daß er, aufgrund seiner Einkommenshöhe nicht in der Lage ist den Unterhalt aufzubringen.
Das Jugendamt müßte nach seinen nachgewiesenen Einkommensangaben eine Zahlung übernehmen, unter dem Vorbehalt, daß er eine Rückzahlung an das Jugendamt zu leisten hat, in Höhe des Differenzbetrages zwischen tatsächlichem Unterhalt der dem jeweiligen Kind zusteht, und dem Betrag, den die Kindesmutter vom Jugendamt erhält.
Dabei ist aber euer gemeinsames Kind wiederum zu berücksichtigen.
Am besten alles mit dem Jugendamt besprechen, auch nach Möglichkeiten fragen, wie ihr zu Unterstützung vom Amt kommt.
Anbei: Wenn du selbst 3 Kinder hast, solltest du ja ebenfalls Unterhalt für diese erhalten (vom Vater).
Darüberhinaus gewährt das Jugendamt diese Hilfe nur bis zum 12. (zwölften) Lebensjahr, für höchstens sechs Jahre.
Wünsche euch viel Glück.
MfG DDWAE