Jugendamt verklagen

Hallo!kann man sich gegen die Willkür des Jugenamtes wehren? bzw man es Sinn, das Jugendamt strafrechtlich zu verfolgen?

Hallo!kann man sich gegen die Willkür des Jugenamtes

Kenne kein Jugenamt.

bzw man es Sinn, das Jugendamt strafrechtlich zu verfolgen?

Nein, weil Sinn nicht gemacht werden kann. Es ist entweder ganz von allein vorhanden oder er ist es nicht.

Ein Jugenamt kann man außerdem nicht strafrechtlich verfolgen, weil es das erstens nicht gibt und zweitens Ämter nicht ins Gefängnis gehen.

Guten Tag,

Natürlich kannst du dich gegen die Handlungen (Bescheide u.ä.) des Jugendamtes „zur Wehr setzen“. Dafür steht uns Bürgern der Rechtsweg offen. Eine „strafrechtliche Verfolgung“ gibt es zwar in diesem Sinne nicht, jedoch kannst du Klage einreichen. Kommt natürlich immer darauf an, wie sich der genaue Sachverhalt darstellt.

Grüße

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Wenn man Geld wie Heu hat, kann man gegen alles klagen - und verliert.
natürlich kann man sich gegen Maßnahmen zur Wehr setzen. da du aber nicht schreibst, worum es geht, kann auch niemand antworten.
Vor der Klage (z. B. gegen einen Sorgerechtsentscheid) aber IMMER Anwalt zu Rate ziehen.

Hallo,

KÖNNEN täte man schon, Sinn macht es keinen. Ich kenne nur ein allereinzigstes Urteil, bei dem ein Jugendamt zu einer Schmerzensgeldzahlung http://www.faz.net/artikel/C30857/urteil-bei-pflegee… verurteilt wurde.

Aber hier ging es nicht um die (nicht selten zu findende) Willkür des Jugendamtes.

Anderer Fall:
Ich weiß nicht, ob in diesem Fall http://www.wuppertal.de/pressearchiv/is4news/rathaus… das Jugendamt verurteilt wurde. Die Pflegemutter wurde bestraft, Ermittlungen gegen das Jugendamt liefen, aber soweit ich weiß, verliefen sie im Sand.

Spar Dir Dein Geld und Deine Nerven.

Gruß
Ingrid

Hallo

Natürlich kannst du dich gegen die Handlungen (Bescheide u.ä.)
des Jugendamtes „zur Wehr setzen“. Dafür steht uns Bürgern der
Rechtsweg offen. Eine „strafrechtliche Verfolgung“ gibt es
zwar in diesem Sinne nicht, jedoch kannst du Klage einreichen.

Das bestreite ich ja auch nicht. Die gestellte Frage war doch lediglich die, ob man strafrechtlich gegen ein Amt vorgehen kann. Das ist aber nicht vorgesehen in der Rechtsordnung.

Gruß
smalbop