Hallo!kann man sich gegen die Willkür des Jugenamtes wehren? bzw man es Sinn, das Jugendamt strafrechtlich zu verfolgen?
Hallo!kann man sich gegen die Willkür des Jugenamtes wehren? bzw man es Sinn, das Jugendamt strafrechtlich zu verfolgen?
Wenn die was Ungesetzliches getan haben und man es beweisen kann? Warum nicht?
Hallo,
für den Fall, daß das JA verurteilt wird, wie sperrt man ein Jugendamt ein?
Darf es dann Besuch von Hilfebedürftigen haben?
Oder nur von der Verwandschaft?
Kann das arme Jugendamt bei guter Führung eine vorzeitige Entlassung beantragen?
Kann ein zur Haftstrafe verurteiltes Jugendamt je wieder im öffentichen Dienst arbeiten?
Fragen über Fragen…
grüße
miamei
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Anstatt
das Forum mit inhaltslosen Beiträgen vollzupflastern, erzähl mal, worum es eigentlich geht. Das ist nun schon der 4.Beitrag mit demselben Inhalt…