Sehr geehrtes Forum,
Ein Kindsvater zahlt seit 13 Jahren keinen Unterhalt. Er ist bereits verurteilt. Lebt beinahe genauso lang von Hartz 4. Das Jugendamt tritt für das Kind als Rechtsbeistand ein, es bestand auch bereits 2 x Vertretung durch Rechtsanwälte, die auch nichts erreicht haben. Das JuA forscht immer wieder bei den Behörden des Wohnortes des KV nach, ob dieser arbeitet. Aber es wird wieder und wieder Hartz 4 gewährt. Der KV hat noch 3 andere Kinder mit neuer Lebensgefährtin. Der Mann ist gesund, postet bei Facebook ständig seine Sportreisen, (die nächste nach Paris), läuft Marathon, MTB-Wettkämpfe etc.
Mittlerweile hat er Unterhaltsschulden in Höhe von über 23.000 Euro dem Kinder gegenüber (plus UVG dem JuA gegenüber.).
Das Jugendamt hat nun die Mutter angeschrieben und ihr geraten, den Kindsvater erneut anzuzeigen, damit „das“ nochmal gerichtlich verfolgt wird, warum er nicht arbeitet und damit er endlich zahlt. Die Mutter hat diese Prozedur bereits 2 x hinter sich, das letzte mal vor ca. 5 Jahren. Sie wurde bei der Polizei blöd angeredet, warum sie schon wieder Anzeige erstattet und einmal verurteilt würde wohl reichen und das bringe eh nichts. Aber das Jugendamt beharrt darauf.
Was würden Sie der Mutter raten, hat jemand Erfahrung? Warum erhält man keine kompetente Hilfe eines Anwaltes, wenn es über PKH läuft?
Grundsätzlich ist der gesetzliche Vertreter (hier die Mutter) gesetzlich verpflichtet, die Unterhaltsansprüche für die Kinder geltend zu machen und durchzusetzen.
Die Rechtsanwälte haben hier oftmals ein geringes Interesse, da die Gebühren nicht im Verhältnis zu dem Aufwand steht, welcher da betrieben werden muss.
Grundsätzlich kann man nicht davon ausgehen, dass ein Rechtsanwalt den Beruf gewählt hat, weil er das Recht vertreten möchte, sondern eher den Beruf als Einkommen sieht.
Es ist nicht erforderlich, dass die Kindesmutter bei der Polizei die Anzeige erstattet, die Anzeige kann auch schriftlich bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden.
Da muß kein Roman geschrieben werden, es genügt, wenn die Daten der Kinder benannt werden, die Unterhaltspflicht des Kindesvaters, sei es durch Urteil oder Festsetzung des Jugendamtes sowie der Hinweis, dass der Kindesvater bereits im Jahre 20xx angezeigt wurde.
Evtl. noch Nachweise seines vermeintlichen Lebenswandels und mehr ist auch nicht zu schreiben.
§ 170 StGB
Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hallo,
sprich mit dem Beistand, der soll dir die Anzeige unterschriftsreif zusenden.
Du unterschreibst nur noch und schickst es an den Staatsanwalt.
Oder du unterschreibst die fertige Anzeige im Büro des Beistands und er solls wegschicken.
Sag ihm klipp und klar, anders wird er keine Anzeige von dir bekommen.
Ich habe über 10 Jahre in diesem Bereich gearbeitet. Gerade nach mehreren Jahren, wenn sich die Väter „sicher“ fühlen, sind solche Anzeigen am erfolgreichsten.
Und vor allem, wenn der Staatsanwalt ein gut formuliertes Schreiben auf den Tisch bekommt, in dem schon alle relevanten Fakten, Adressen und ähnliches enthalten sind, so daß er selber kaum noch eigene Ermittlungen anstellen muss.
Dann ist auch eine tatsächliche Verhandlung am wahrscheinlichsten.
Grüße
miamei