Jugendamt: Warum bekommt der Vater keine Auskunft?

Hallo, liebe Wissenden!

Ein Bekannter hat einen unehelichen Sohn (14). Er hat für das Kind Unterhalt gezahlt und hat sich bemüht, mit ihm in Kontakt zu kommen. Die Mutter hat das mit allen Mitteln zu verhindern versucht (es kamen sogar Briefe von ihrer Anwältin, er solle die Besuche unterlassen, sie fühle sich bedroht). Nun ist der Junge in einer anderen (Pflege-?)Familie oder adoptiert worden. So genau weiß man das nicht, das Jugendamt hat nur einen Bescheid geschickt, dass er nicht mehr im Haushalt der Mutter lebe und somit die Unterhaltszahlungen ab sofort einzustellen sind. Konkrete Auskünfte (wo, wer, warum …) gibt das Jugendamt nicht. Nun die Frage: Hätte nicht der Vater nach dem neuen Kindschaftsrecht auch ein Mitspracherecht gehabt, was mit dem Kind geschieht? Er hätte es bei ihm sicherlich auch gut gehabt. Zumal das Kind auch schon vorher geäußert hätte, es wolle lieber zum Vater. Muss man sich nun damit zufriedengeben, dass das Jugendamt „dichthält“ oder hat mein Bekannter doch noch eine kleine Chance, zumindest zu erfahren, wo sich das Kind im Moment aufhält?

Schon mal vielen Dank für eure Antworten.
Grüße Susan (die kein Verständnis dafür hat, wenn den Kindern der Umgang mit dem Vater verboten wird)

Wird Zeit, daß hier mal einer antwortet
Das neue Kindschaftsrecht gilt seit dem 1.7.1998 und enthält für „Kinder, deren Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind“, § 1626a BGB (d.h. für uneheliche Kinder) den REGELFALL, daß die Mutter allein das Sorgerecht für das Kind hat, § 1626a Abs. 2 BGB.
Wenn der Mutter das Sorgerecht entzogen wird (und danach sieht es hier aus), dann enthält wiederum § 1680 Abs. 3 BGB die Regel, daß der nichteheliche Vater sorgeberechtigt wird. Wieso dem Vater angesichts dessen nicht einmal gesagt wird, wo sein Kind steckt, verstehe ich nicht. Dein Bekannter sollte zu einem Rechtsanwalt gehen, der für ihn die Behördenakte einsieht; wenn das Jugendamt darüber Späne macht, dann hilft nur das Verwaltungsgericht.

Django