Jugendamt wurde eingeschaltet

Hallo,

zu meinem Artikel „Wann Jugendamt einschalten“ folgendes Problem:
Weiter unten hatte ich alles geschildert.
Was nun?

Die Nachbarin ruft die Polizei, sie kommt ins Nachbarhaus, anschließend zu ihr und sagt ihr, daß alles in Ordnung ist, das Kind hat keine blauen Flecken, die Mutter sagte, sie sei in psychologischer Behandlung, es ist alles o.k.
Einen Tag später muß die Nachbarin zur Polizei, ein Protokoll wird aufgenommen. Sie stellt keine „Anzeige wegen Körperverletzung“, sondern erklärt ausdrücklich, daß sie die Polizei einschaltete, um nachzuschauen, ob es dem Kind gut geht. Denn Körperverletzung des Kindes hat sie definitiv nicht gesehen. Der Polizist sagt ihr, sie habe richtig gehandelt, dies zu melden, es gäbe viele Fälle, die nicht gemeldet werden und es schlecht ausgeht.
Das Jugendamt wird von der Polizei eingeschaltet, die Nachbarin gibt dort telefonisch das Gehörte durch.
3 Tage später bekommt Nachbarin Nachricht der Polizei: Es ist alles in Ordnung mit dem Kind, daß aber gehört wurde, daß sie anderen erzählt hat, das Kind würde geschlagen. Diese Verleumdung sollte sie in Zukunft unterlassen.
Natürlich hat die Nachbarin vor dem Anruf der Polizei die Mieter darüber und darunter, die sie beide persönlich kennt angerufen und gefragt: Hörst Du das Schreien seit 1 Stunde? Da stimmt doch etwas nicht. Die Antwort von beiden war: Misch Dich da nicht ein.

Es ist also gut für das Kind ausgegangen, wobei die Tatsache bestehen bleibt, daß dies was sie gehört hat auch passiert ist.
Es kann schlecht ausgehen für die Nachbarin. Eine Anzeige wegen dieser Verleumdung an ihren Vermieter durch das Ehepaar könnte den Verlust ihrer Wohnung bedeuten.

Es war also doch falsch? Wenn man es nur vorher wüßte.

Karin

Hallo,

Es war also doch falsch? Wenn man es nur vorher wüßte.

Was war falsch? Falsch für wen?

Bommel

Hallo,

ich habe die vorherigen Artikel nochmal quergelesen.
Nur eine Vermutung: Betrifft es vielleicht nicht direkt das Kind? Vielleicht tut sich die Mutter selbst etwas an oder macht etwas kaputt und das Kind schreit deswegen (weil es auch keine blauen Flecken o.ä. hat), weil es verängstigt ist.

Es ist natürlich sehr bitter, dass es für Zivilcourage so eine Retourkutsche gibt.
Gut, laut ausgesprochene Vermutungen können schnell entsprechend ausgelegt werden. Meine Meinung ist, dass es trotzdem richtig ist (still und leise, ohne die Nachbarn darauf anzusprechen) die Polizei wieder zu alarmieren.

Ein Frage an alle: Kann hier vielleicht ein „Videobeweis“ helfen? Faktisch ein Video machen auf dem man das Schreien hört. Und sich dann mit diesem Material an das Jugendamt wenden. So dass man dann glaubhafter ist. Das ist nur eine Idee und es ist natürlich wichtig ob das Material verwertbar ist bzw. ob man selbst dadurch keine Probleme (Privatsphäre…) bekommen kann.

Grüße
-Thunderbird-

Hallo,

nachdem was da vermutlich gerade mal wieder in Leipzig passiert ist, solltest Du sehr gut schlafen können, und Dir ein Ei auf solche Sprüche pellen. Es gab genug Anlass zur Sorge, hier entsprechend tätig zu werden.

Eine sachliche Schilderung tatsächlicher Vorgänge kann niemals in irgendeiner Form problematisch sein, solange sie nicht mit nicht beweisbaren konkreten Vorwürfen strafbarer Handlungen verknüpft wird. „Das Kind schreit ständig“ ist insoweit unproblematisch. „Das Kind wird geschlagen, und schreit deshalb ständig“, wäre ohne konkreteren Anlass, dass hier tatsächlich geschlagen wird, gefährlich.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Es ist natürlich sehr bitter, dass es für Zivilcourage so eine
Retourkutsche gibt.

Heute kam ein Brief des Jugendamtes:
„Es gibt keinen Grund sich zu schämen, diese Sache angezeigt zu haben. Sie haben verantwortlich gehandelt - leider ist diese Eigenschaft nicht weit verbreitet. Wir haben gestern den Fall an…verteilt und werden Kontakt mit der Familie aufnehmen“.

Insofern gibt es Hoffnung - für das Kind.

Auch zu überlegen:
Was nutzt Zivilcourage, wenn die couragierte Person dann von einigen Nachbarn nicht mehr gegrüßt wird, weil sie das Leben in der Straße etwas durcheinanderbringt?

Trotzdem - es lohnt sich!

Karin

Was nutzt Zivilcourage, wenn die couragierte Person dann von
einigen Nachbarn nicht mehr gegrüßt wird,

wie schrecklich!
Es heißt ZivilCOURAGE, weil Courage (Mut) dazu gehört.
Eine Garantie, dass man für mutiges Verhalten heilig gesprochen und nicht kritisiert wird, gibt es nicht.

Damit wir uns richtig verstehen: ich finde, du hast richtig gehandelt, das Jugendamt zu informieren.
Nur das Gejammer, dass Zivilcourage sich „nicht lohnt“, nervt mich.

Wenn du die Nachbarn gefragt hast, ob sie auch das Schreien hören, kann dir auch niemand was wegen „übler Nachrede“.

Solltest du allerdings wirklich behauptet haben, das Kind würde geschlagen, (was du ja nicht weißt) könnte das schon anders aussehen.

Es kommt durchaus vor, dass Kinder, die nicht misshaldelt werden, weinen und „nein, nein,“ schreien - manchmal aus Trotz.

Es war gut, dass du nicht weggehört hast - du solltest jetzt aber nicht enttäuscht sein, wenn Eltern oder Kind nicht sofort abgeholt werden.
Meint bixie

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