Hallo,
zu meinem Artikel „Wann Jugendamt einschalten“ folgendes Problem:
Weiter unten hatte ich alles geschildert.
Was nun?
Die Nachbarin ruft die Polizei, sie kommt ins Nachbarhaus, anschließend zu ihr und sagt ihr, daß alles in Ordnung ist, das Kind hat keine blauen Flecken, die Mutter sagte, sie sei in psychologischer Behandlung, es ist alles o.k.
Einen Tag später muß die Nachbarin zur Polizei, ein Protokoll wird aufgenommen. Sie stellt keine „Anzeige wegen Körperverletzung“, sondern erklärt ausdrücklich, daß sie die Polizei einschaltete, um nachzuschauen, ob es dem Kind gut geht. Denn Körperverletzung des Kindes hat sie definitiv nicht gesehen. Der Polizist sagt ihr, sie habe richtig gehandelt, dies zu melden, es gäbe viele Fälle, die nicht gemeldet werden und es schlecht ausgeht.
Das Jugendamt wird von der Polizei eingeschaltet, die Nachbarin gibt dort telefonisch das Gehörte durch.
3 Tage später bekommt Nachbarin Nachricht der Polizei: Es ist alles in Ordnung mit dem Kind, daß aber gehört wurde, daß sie anderen erzählt hat, das Kind würde geschlagen. Diese Verleumdung sollte sie in Zukunft unterlassen.
Natürlich hat die Nachbarin vor dem Anruf der Polizei die Mieter darüber und darunter, die sie beide persönlich kennt angerufen und gefragt: Hörst Du das Schreien seit 1 Stunde? Da stimmt doch etwas nicht. Die Antwort von beiden war: Misch Dich da nicht ein.
Es ist also gut für das Kind ausgegangen, wobei die Tatsache bestehen bleibt, daß dies was sie gehört hat auch passiert ist.
Es kann schlecht ausgehen für die Nachbarin. Eine Anzeige wegen dieser Verleumdung an ihren Vermieter durch das Ehepaar könnte den Verlust ihrer Wohnung bedeuten.
Es war also doch falsch? Wenn man es nur vorher wüßte.
Karin