Jugendamt zuständig für 18jährige? ausziehen

Hallo!
Ich bin 18 und möchte/muss ausziehen.
Mit meiner Mutter gibt es " unüberwindbare Differenzen" die mich kaputt machen.
Es herrscht nur noch Stress usw.
Jetzt habe ich heute beim Jugendamt angerufen.
Und wurde direkt unterbrochen und darauf verwiesen, dass ich im Jobcenter nachfragen soll.
Ist das so richtig?
was muss ich machen?
Ich möchte mit einer guten Freundin in eine WG ziehen, damit es für beide Seiten günstiger ist.
Da ich aber „nur“ 304€ Unterhalt bekomme( plus kindergeld) fehlt natürlich noch etwas um zu leben!
Einen Job habe ich nicht.

Bitte helft mir!

Hallo!

Einen Job habe ich nicht.

Ist das jetzt das eigentliche Problem? Vllt mal beim nächsten McDonalds nachfragen!

Bitte helft mir!

Also ich kann Dir keinen Job anbieten.

LG
Bommel

Hallo, nein der Job ist nicht das eigentliche Problem.
Ich möchte einfach wissen, ob Unterstützung, seitens des Jugendamtes, möglich wäre :smile:

1 Like

Hallo,

das Jugendamt ist für Kinder und Jugendliche zuständig.

Du bist 18 und damit erwachsen.
Deshalb könnte für dich die ARGE zuständig sein, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

Du must dir nun selber helfen, wenn du auf eigenen Beinen stehen möchtest.

Grüße
miamei

Ja, es ist richtig: Mit Erreichen des 18. Lebensjahres, also Volljährigkeit, ist das Jugendamt formal raus aus der Verantwortung und Zuständigkeit. Beim Jugendamt gibt es jedoch Sozialarbeiter, bei denen man auch mit 19 Jahren noch vorsprechen kann.

Ich kann nur für Berlin sprechen: Hier befürwortet das eine oder andere Jugendamt den Umzug oder auc nicht; auch wenn man volljährig ist.
Aktuell waren vergangene Woche zwei Leute, die eine Stellungnahme des Jugendamtes brachten, obgleich sie schon über 18 Jahre alt waren.

Leider schreiben Sie nicht, wo Sie wohnen.

Weigert sich das Jugendamt, was schriftlich auszustellen, müssen Sie schriftlich begründen, warum Sie Ihrer Meinung nach aus dem Haushalt der Eltern ausziehen müssen, ein weiteres Zusammenleben nicht mehr möglich ist.

Verstehen Sie: Weder der Sachbearbeiter auf dem Amt noch der künftige Vermieter kennt Ihre Familienverhältnisse und muss sich anhand Ihrer Mitteilungen ein Bild machen können. Das hat jetzt nichts damit zu tun, dass „Amt will wieder irgendwas“.

Abgesehen davon entscheidet der Sachbearbeiter nur dann, wenn Sie ein konkretes Wohnungsangebot vorlegen. In Ihrem eigenen Interesse empfehle ich Ihnen nicht, den Mietvertrag ohne Zustimmung des Jobcenters zu unterschreiben. Sie riskieren, dass das Jobcenter keine Miete zahlt und Sie irgendwann auf der Straße stehen werden, wenn Sie keine Arbeit haben.

Bedeutend einfacher ist die Lage für Sie, wenn Sie in zeitnah eine Berufsausbildung aufnehmen, auswärts wohnen und auf eine eigene Wohnung angewiesen sind. Denn das erlaubt der Gesetzgeber.