Ja, es ist richtig: Mit Erreichen des 18. Lebensjahres, also Volljährigkeit, ist das Jugendamt formal raus aus der Verantwortung und Zuständigkeit. Beim Jugendamt gibt es jedoch Sozialarbeiter, bei denen man auch mit 19 Jahren noch vorsprechen kann.
Ich kann nur für Berlin sprechen: Hier befürwortet das eine oder andere Jugendamt den Umzug oder auc nicht; auch wenn man volljährig ist.
Aktuell waren vergangene Woche zwei Leute, die eine Stellungnahme des Jugendamtes brachten, obgleich sie schon über 18 Jahre alt waren.
Leider schreiben Sie nicht, wo Sie wohnen.
Weigert sich das Jugendamt, was schriftlich auszustellen, müssen Sie schriftlich begründen, warum Sie Ihrer Meinung nach aus dem Haushalt der Eltern ausziehen müssen, ein weiteres Zusammenleben nicht mehr möglich ist.
Verstehen Sie: Weder der Sachbearbeiter auf dem Amt noch der künftige Vermieter kennt Ihre Familienverhältnisse und muss sich anhand Ihrer Mitteilungen ein Bild machen können. Das hat jetzt nichts damit zu tun, dass „Amt will wieder irgendwas“.
Abgesehen davon entscheidet der Sachbearbeiter nur dann, wenn Sie ein konkretes Wohnungsangebot vorlegen. In Ihrem eigenen Interesse empfehle ich Ihnen nicht, den Mietvertrag ohne Zustimmung des Jobcenters zu unterschreiben. Sie riskieren, dass das Jobcenter keine Miete zahlt und Sie irgendwann auf der Straße stehen werden, wenn Sie keine Arbeit haben.
Bedeutend einfacher ist die Lage für Sie, wenn Sie in zeitnah eine Berufsausbildung aufnehmen, auswärts wohnen und auf eine eigene Wohnung angewiesen sind. Denn das erlaubt der Gesetzgeber.