Jugendamtstermin

Liebe/-r Experte/-in,

aufgrund eines vom Jugendamt initiierten Familiengerichtsverfahren hat der Richter einen außergerichtlichen Termin beim Jugendamt, der Eltern ggf. mit ihrem Verfarensbevollmächtigten und dem Verfahrensbeistand angeordnet.

Im Termin selbst erschien der Verfahrensbeistand dann überhaupt nicht.

Die gewünschten Informationen hatte das Jugendamt schon längst und wurden deshalb nur wiederholt wiedergegeben. Danach wurde das Verfahren eingestellt.

Meine Frage nun:
Gilt die bewilligte PKH nicht nur für das Gerichtsverfahren, sondern auch für den vom Gericht festgesetzten außergerichtlichen Termin? Oder muss dieser Termin von uns Eltern (von geringem Einkommen) selbst bezahlt werden?

Übernahme durch das Jugendamt wegen grundlosem Verfahren?

SG Kristina

Hallo,
Termine im Jugendamt sind in der Regel nicht durch die PKH abgedeckt.
Stell doch einfach mal einen Antrag beim Gericht. Das JA hat keine Grundlage für eine Kostenerstattung.
Viel Glück,
Reinhard

Hallo Kristina,
meinerEinschätzung nach müsste PKH für alle Veranstaltungen rund um das Fam. Gerichtsverfahrens geltend gemacht werden können. Es liegt je kein Verschulden der Eltern vor, sondern die Anhörung wurde gerichtlich angeordnet.
Ich denke, dass die erstatten müssen.
Außerden haben nicht die Eltern diese Verhandlung initiiert, sondern das Gericht. Und wenn die kein Geld haben, müsste sich sowieso jemand finden, der die Zeche zahlt…
Viel Glück!

LG Martin

Hallo Reinhard,

vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung. So ähnlich hat es mein RA auch formuliert; will aber keinen Antrag bei Gericht stellen. Kann ich auch den Antrag beim Gericht stellen?

Es kann doch nicht sein, dass ich das selbst bezahlen muss, um mich gegen haltlose Vorwurfe des Jugendamtes zu wehren. Mein RA hat mir gesagt, dass das Jugendamt dies aber jederzeit und so oft machen kann wie es will, ohne das es für diese Folgen hat (Anzeige wegen Verleumdung usw.).

Schönen Gruß
Kristina

Hallo Kristina,
natürlich kannst Du allein den Antrag auf Kostenerstattung stellen. Das JA wird jedem Hinweis auf Kindeswohlvernachläßigung nachgehen denn dies ist sein gesetzlicher Auftrag und wenn das JA dies nicht tun würde bräuchten wir kein JA.
Das JA ist nicht Dein Gegner…
Gruß,
Reinhard

Zu spät? Tut mir leid. Bin mir ohnehin nicht ganz sicher, aber denke, dass die Kosten weder vom Gericht noch vom Jugendamt übernommen werden können.