Liebe/-r Experte/-in,
aufgrund eines vom Jugendamt initiierten Familiengerichtsverfahren hat der Richter einen außergerichtlichen Termin beim Jugendamt, der Eltern ggf. mit ihrem Verfarensbevollmächtigten und dem Verfahrensbeistand angeordnet.
Im Termin selbst erschien der Verfahrensbeistand dann überhaupt nicht.
Die gewünschten Informationen hatte das Jugendamt schon längst und wurden deshalb nur wiederholt wiedergegeben. Danach wurde das Verfahren eingestellt.
Meine Frage nun:
Gilt die bewilligte PKH nicht nur für das Gerichtsverfahren, sondern auch für den vom Gericht festgesetzten außergerichtlichen Termin? Oder muss dieser Termin von uns Eltern (von geringem Einkommen) selbst bezahlt werden?
Übernahme durch das Jugendamt wegen grundlosem Verfahren?
SG Kristina