Jugendamtsurkunde

Hallo, ich muss an meinen jetzt 18 Jährigen Sohn, auf Grund einer Jugendamtsurkunde Unterhalt zahlen. Wenn ich nicht zahle, will er vollstrecken. Unberücksichtigt aller weiteren Umstände hätte ich gerne mal gewusst, wie lange aus so einer Urkunde die Vollstreckung generell betrieben werden könnte. Bis er 30 oder 40 ist oder gibt es irgeneine Begrenzung. Oder was muss ich ggfl. machen, damit er nicht mehr vollstrecken kann.

Danke im Voraus!

Hallo,

vollstreckt werden kann bis er eine abgeschlossene Ausbildung absolviert hat bzw. ein Studium beendet.

Ich hoffe für Sie das es nur 3 Jahre Ausbildungszeit sind, die ihren Sohn unterhalten müssen.

Viele Grüße
Y.Dosse

er kann gar nichts, denn es muss ja erst mal errechnet werden, wie viel Sie zahlen müssten. Der Betrag ändert sich nämlich mit dem 18 Lebensjahr. Ab dann ist nicht nur der Vater, sondern auch die Mutter Barunterhaltspflichtig. Der Unterhalt errechnet sich dann aus dem erzieltem Einkommen von beiden Elternteilen. Wie die genau rechnen weiss ich nicht, aber er muss wenn dann Vater und Mutter verklagen. Beide zahlen hälftig, auch wenn die Mutter kein Einkommen hat. Das Jugendamt wird dem kind auch keine Unterstützung mehr geben. Das ist ab dem 18. Lebensjahr vorbei. Sie müssten normal eine Bescheinigung vom Jugendamt bekommen haben, dass sie regelmässig bezahlt haben. Eine direkte Pfändung ist meines Wissens nicht möglich, da man ja gar nicht wissen kann, wie hoch der Satz ist. Das muss ein Anwalt aus rechnen, würde mir da wenn das muss auch einen eigenen nehmen und nicht den des Kindes. Papier ist sehr gedulig. Hoffe Ihnen etwas weiter helfen konnte mit dieser Aussage.
Alles Gute
Agnes

Hallo,

bin selbst betroffen.
Das heißt, das du einen Titel hast. Du mußt solange zahlen,bis die erste Ausbildung beendet ist,je nach Ausbildungsvergütung, die dann angerechnet wird.Du solltest evtl. eine Abändrungsklage einreichen. Im Internet unter GOOGLE kann man das nachschauen,wie man das machen muss.

viel glück

lisa

Hallo,

grundsätzlich ist es ersteinmal so das ab dem 18. Lebensjahr beide Eltern barunterhaltspflichtig sind. Ebenso muss der Sohn seine Einkünfte offen legen (ist er in Ausbildung?)
An Deiner Stelle würde ich zum Jugendamt gehen wenn der Sohn nicht bereit ist seine Einkünfte offen zu legen bzw. Du sie nicht weißt. Dort müssen sie Dich beraten.
Leider ist es auch so (da Du eine unbefristete Urkunde unterschrieben hast), das Du weiterhin zahlen MUSST solange diese Urkunde nicht entwertet wurde, sonst kann der Sohn tatsächlich pfänden.
Gruss

Hi,

eine Urkunde ist ein „freiwilliges“ dokument. Dieses musst Du unterschreiben. Wenn Du es nicht unterschrieben hast, gilt sie nicht. Dies vorweg.

Eine Begrenzung des Unterhaltes gibt es: Bis zum Abschluß einer Ausbildung und spätestens wenn Dein Kind 27 Jahre ist, bist Du raus…

Na ja, die Frage erscheint mir etwas missverständlich. Der Sohn hat solange Anspruch auf Unterhalt, bis seine Lebenssituation gefestigt ist.
Das ist natürlich nicht genau definiert.
In der Regel darf man die erste Berufsausbildung mitfinanzieren, vielleicht sogar ein darauffolgendes Studium.
Der Unterhaltstitel gilt meiner Meinung nach unbegrenzt.
Wenn man nicht zahlen will, wird gepfändet, wenn man nicht zahlen kann, muss man dies mittels Eid bestätigen.
Aus meiner Sicht ist es aber immer besser, zu zahlen, weil es bei dieser Art von Schulden sehr schnell sehr unangenehm werden kann.

Beachte : Dies ist nur ein laienhafter Rat, für professionelle Hilfe gibt es RA’s
Man könnte auch nochmal beim Jugendamt nachfragen, wie es weitergeht.

LG

llo, ich muss an meinen jetzt 18 Jährigen Sohn, auf Grund

einer Jugendamtsurkunde Unterhalt zahlen. Wenn ich nicht
zahle, will er vollstrecken. Unberücksichtigt aller weiteren
Umstände hätte ich gerne mal gewusst, wie lange aus so einer
Urkunde die Vollstreckung generell betrieben werden könnte.
Bis er 30 oder 40 ist oder gibt es irgeneine Begrenzung. Oder
was muss ich ggfl. machen, damit er nicht mehr vollstrecken
kann.

Danke im Voraus!

So viel ich weiß zählt sie immer,bis der Unterhalt restlos bezahlt ist.Der Staat müsste sonst zahlen und das macht er nicht.

Hallo,
hab grad mal meine Urkunden rausgesucht!
Leider steht dort keine begrenzung der Zahlungen!
Soweit ich weiss bis Er eine abgeschlossene Ausbildung hat und eigenes Einkommen!!
Im einzelfall sehr schwer zu beantworten!
Irgendwie muss man immer für den anderen Aufkommen echt schwierig.
War jetzt wieder auch ein Fall das der Sohn für den Vater den Heimplatz bezahlen muss obwohl fast kein Kontakt bestand!! Sich der Vater nie um Ihn gekümmert hat und auch nie Unterhalt bezahlt hat.Egal bevor der Staat unterstützt,werden alle anderen zur Kasse gebeten die zahlen können.In Deutschland ist es oft besser nichts zu haben und vom Staat zu Leben.
Frag mich manchmal warum ich mit drei Kindern 40 Stunden die Woche Arbeite auf Steuerklasse 5 !!!
Sorry genug geärgert !!!
Konnte nicht viel helfen aber das Thema ist echt oft Einzelfall abhängig!!!
LG Sandy

sorry,

da weiss ich wirklich kein bescheid!
gruss papsch

Bis Ende der ersten Ausbildung nach der Schule.
Alles Gute
Andi

Hallo

grundsaetzlich nicht ewig, und wie lange steht eigentlich in der Urkunde. In vielen Faellen bis zum 18 Lebensjahr. Wenn nicht kannst und solltest du eine Abaenderungsklage einreichen.

Ab dem Alter sind beide Elternteile verplichtet, Unterhalt zu zahlen und das auch nur wenn er sich noch in der Ausbildung befindet.

Da sich dadurch die Verhaeltnisse in der stark verandern, ist eine neue Urkunde angemessen.

Ich wuerde die Urkunde pruefen lassen und eine neue Berechnung durchfuehren lassen

Gruss

Hallo papaluca,

eine Jugendamtsurkunde ist mir nicht geläufig, zumal ihr Sohn bereits volljährig ist.

Hierzu gibt es bestimmt eine Vorgeschichte, die mich prezisse auf ihre Frage eine Antwort erstellen kann.

mfg
Angela06

Hallo was macht denn der Sohn lernt er noch oder studiert er. Wenn er arbeiten geht und selbst verdient glaube ich nicht das man Unterhalt zahlen muß. Das mit dem Vollstrecken ist richtig aber wenn er kein Anspruch mehr auf Unterhalt hat bist du im Recht