Na ja, die Frage erscheint mir etwas missverständlich. Der Sohn hat solange Anspruch auf Unterhalt, bis seine Lebenssituation gefestigt ist.
Das ist natürlich nicht genau definiert.
In der Regel darf man die erste Berufsausbildung mitfinanzieren, vielleicht sogar ein darauffolgendes Studium.
Der Unterhaltstitel gilt meiner Meinung nach unbegrenzt.
Wenn man nicht zahlen will, wird gepfändet, wenn man nicht zahlen kann, muss man dies mittels Eid bestätigen.
Aus meiner Sicht ist es aber immer besser, zu zahlen, weil es bei dieser Art von Schulden sehr schnell sehr unangenehm werden kann.
Beachte : Dies ist nur ein laienhafter Rat, für professionelle Hilfe gibt es RA’s
Man könnte auch nochmal beim Jugendamt nachfragen, wie es weitergeht.
LG
llo, ich muss an meinen jetzt 18 Jährigen Sohn, auf Grund
einer Jugendamtsurkunde Unterhalt zahlen. Wenn ich nicht
zahle, will er vollstrecken. Unberücksichtigt aller weiteren
Umstände hätte ich gerne mal gewusst, wie lange aus so einer
Urkunde die Vollstreckung generell betrieben werden könnte.
Bis er 30 oder 40 ist oder gibt es irgeneine Begrenzung. Oder
was muss ich ggfl. machen, damit er nicht mehr vollstrecken
kann.
Danke im Voraus!