Einen schönen guten Tag,
Ich hätte da eine Frage und hoffe mir kann hier jemand helfen.
Es geht um folgendes; Eine Familie mit 1 Kind (geht noch in den Kiga).
Der Mann verlort Job 2005 Jahr und bezog Alg 1. Frau ist nicht beschäftigt.
Ab März 2006 hat er sich selbststängig gemacht mit Überbrückungsgeld.
Dh. zu den 1000 € normalen ALg1 -Geld bekommt er 70% drauf -->1700€ und von diesem „mehr“ an Geld soll er die 300 € Krankenversicherung bezahlen und die 40 € Arbeitslosenversicherung. Der Rest an Geld geht für die Firma drauf. Anschaffung von Geräten usw…
Ich weis… etwas weitausgeholt, aber ich will Missverständnisse vermeiden 
Seid dem der Mann arbeitlos ist, bekommt die Familie von dem Jugendamt Kindergartengeldzuschuss. Und nun da er diesen Zuschuss von dem Arbeitsamt bekommt und bald der Zuschuss vom Jugendamt
ausläuft, weis er nicht ob das Jugendamt die „Hilfe für die Selbständigkeit“ so ansieht, als ob er mehr Geld zur Verfügung hat und ihn zwingt das Kindergartengeld selbst zu zahlen.
Die Tatsache das das Geld auch wenn es jetzt mehr ist, vorne und hinten hicht reicht, solange Mann keine Auträge hat, glaube ich, interessiert das Jugendamt nicht.
Was soll der Mann machen? Es einfach riskieren und nochmal einen Zuschuss beim Jugendamt beantragen oder selbst zusehen wie er den Kiga bezahlt, oder gar Kündigt:frowning: ?
Mfg