ich bin auf der suche nach Hilfe, unser Billardverein mit rund 50 Mitgliedern ist grade dabei ein Projekt anzuschieben das Jugendlichen bis 16 Jahren ermöglichen soll 1x pro Woche Kostenlose Billard zu spielen dies findet zu einem geregelten Termin in einer öffentlich zugänglichen Billardsport Halle statt.
Die Jugendlichen sollen nicht schriftlich geführt werden und sind keine mitglieder im Verein. Es kann also jeder vorbei kommen und Spielen.
Fragen die mich nun beschäftigen:
Gesetzliche Grundlage zur Aufsichtsperson… Jugendwart benötigt man dafür irgendeine erlaubnis/Schulung? Jugendschutzgesetz?
Versicherungsschutz bei dieser Ausserschulichen Aktiva?
Hi König mit guten Vorsätzen. Das sind eine Menge Fragen mit zig Antworten und eventuellen Folgen, die m.E. gut bedacht sein wollen. (Themen wie Alkohol (welcher?), Drogen, Alterskontrollen, Öffnungs- und Schließungszeiten, Aufsicht?, Verantwortlichkeiten etc.) Am Besten Du setzt Dich `mal mit dem Leiter eines Jugendzentrums oder dem Jugendschützer oder Jugendamtsleiter Deines Wohnortes in Verbindung, die wissen Bescheid (oder sollten es!!!) Gruß, Manfred
Hallo,
es tut mir sehr leid, wenn wir Schachmeisterschaften ausspielen, seien sie regional oder intern beginnen wir um 19 Uhr und im Normalbetrieb gegen 20Uhr, da ist eine Jugendarbeit nicht möglich. Deshalb liegen mir die bei Ihnen anstehenden Probleme sehr fern. Ich drücke mich nicht darum, anderen zu helfen, aber in diesem Fall fehlen mir Praxis und theoretisches Wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim