Sehr geehrte User und Userinnen,
ich bin auf der suche nach Hilfe, unser Billardverein mit rund 50 Mitgliedern ist grade dabei ein Projekt anzuschieben das Jugendlichen bis 16 Jahren ermöglichen soll 1x pro Woche Kostenlose Billard zu spielen dies findet zu einem geregelten Termin in einer öffentlich zugänglichen Billardsport Halle statt.
Die Jugendlichen sollen nicht schriftlich geführt werden und sind keine mitglieder im Verein. Es kann also jeder vorbei kommen und Spielen.
Fragen die mich nun beschäftigen:
Gesetzliche Grundlage zur Aufsichtsperson… Jugendwart benötigt man dafür irgendeine erlaubnis/Schulung? Jugendschutzgesetz?
Versicherungsschutz bei dieser Ausserschulichen Aktiva?