Jugendarbeitsschutz

Liebe/-r Experte/-in,
ich befinde mich in der Ausbildung zum Fleischer/Metzger
und mache im Schnitt monatlich 10 - 15 Überstunden die ich weder in Freizeit noch finanziell von meinem Ausbilder (Chef)vergütet bekomme.
Zudem muss ich mir sämtliche Werkzeuge und Arbeitskleidung selber kaufen, wie Messer-Set, Arbeitsstiefel, Gummischürze etc…
Ich werde diesen Monat 18. Jahre alt und befinde mich im 3. Ausbildungsjahr, ergo ca. im Juli 2010 mache ich meine Gesellenprüfung und suche mir einen anderen Arbeitsplatz!
Nun zu meinen Fragen:
Unter was für einen §en im Jugendarbeitsschutzgesetz kann ich nachlesen das mich mein Ausbilder ausbeutet um mich nachträglich zur Wehr zu setzen, bzw. diesen Ausbilder nach meinem Verlassen von diesem Betrieb ihn anzuzeigen damit auch nicht noch mehr Azubi`s unter dieser Sklavenhaltung leiden müssen, wie es auch weiterhin geschieht?
Welchen §en wende ich im Arbeitsschutzgesetz an (das Jugendarbeitsschutzgesetz greift ja nun nicht mehr, da ich ja schon 18. jahre alt bin), das ich nach dem Verlassen des Betriebes die von mir geleisteten Überstunden und die von mit bezahlten Arbeitsmittel ich im vollen Umfang, in finanzieller Hinsicht, von diesem Ausbilder zurück erhalte.
Im Voraus vielen Dank für Euere Mühe.
Freundliche Grüsse.

Dokumentiere Deine Überstunden. (Stoppuhr, Formular) Art der Arbeit notieren, Mitarbeiter, Quittungen der rbeitshilfsmittel behalten, Bestätigung. Beim Austritt einfordern und sofort vor Arbeitsgericht gehen.
Der Gewerkschaft beitretten