Hallo Experten,
ich habe dazu mehrere Fragen:
- Wann sind dazu immer Wahlen?
-> Im Herbst doch, oder?
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Wer bestellt dafür den Wahlbeobachter bzw. gibt es da keine?
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In welchem Zeitraum vor der Wahl muss das passieren?
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Wieviel zeitlichen vorlauf braucht die Wahl?
Noch irgendwas zu beachten?
Was ist eigentlich mit Kandidaten, die grenzwertig (sprich kurz vor dem 25. Geburtstag) sind?
Danke und Gruß
Marco
Hi Marco!
- Wann sind dazu immer Wahlen?
-> Im Herbst doch, oder?
Alle zwei Jahre zwischen dem 1.10. und 30.11. (§ 64,1 BetrVG)
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Wer bestellt dafür den Wahlbeobachter bzw. gibt es da
keine?
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In welchem Zeitraum vor der Wahl muss das passieren?
Spätestens acht Wochen vor der Wahl bestellt der BR diesen (§ 63,2 BetrVG - allerdings steht da ein Absatz weiter etwas von 6 Wochen, evtl kann auf vier oder drei Wochen verkürzt werden - ich liebe klare Gesetze *g*)
- Wieviel zeitlichen vorlauf braucht die Wahl?
Ich denke mal, die 8 Wochen treffen da zu.
Noch irgendwas zu beachten?
Wenn DIR noch was einfällt 
Was ist eigentlich mit Kandidaten, die grenzwertig (sprich
kurz vor dem 25. Geburtstag) sind?
Die bleiben bei Wahlerfolg bis zum Ende der Amtszeit „im Dienst“ (§ 64,3 BetrVG)
Grüße
Guido
Hallo Guido,
Alle zwei Jahre zwischen dem 1.10. und 30.11. (§ 64,1 BetrVG)
Sag ich doch… Herbst 
Spätestens acht Wochen vor der Wahl bestellt der BR diesen (§
63,2 BetrVG - allerdings steht da ein Absatz weiter etwas von
6 Wochen, evtl kann auf vier oder drei Wochen verkürzt werden
- ich liebe klare Gesetze *g*)
Eben… und so wie ich es gelesen habe, gilt das dann, wenn nicht mehr als 50 Menschen unter 25 sind. Richtig?
Gruß
Marco
Hi Marco!
Eben… und so wie ich es gelesen habe, gilt das dann, wenn
nicht mehr als 50 Menschen unter 25 sind. Richtig?
Richtig! Ich verstehe nur nicht, warum bei der Reform dieses Gesetzes nicht endlich EINE Frist gebastelt wurde! Aber ich halte das BetrVG eh für unübersichtlich und chaotisch. Etwas weniger „Hätte, Wäre, Wenn“ fände ich (als Personalmensch) einfacher und auch nicht weniger effektiv!
Grüße
Guido