Jugendfeuerwehr Kasse

Eine kurze und knappe Frage. Gibt es in der Feuerwehr NRW eine Regelung wo nach der Gruppenführer einer Einheit über die Jugendfeuerwehr Kasse(Wer verwaltet die Kasse) gegen den Willen der Jugendfeuerwehrwarte bestimen kann?

In BW (zumin. bei mir in der Abteilung und Jgendfeuerwehr) hat die JF eine eigene Kasse, da kann nur der Jugendwart (inkl Betreuer) der JF bestimmen.
Das wird wohl aber in jeder Wehr anders sein. Einfach mal nachfraen - aber wenn der GF für Ausbildungszwekche etc Geld braucht, kann man das mitsicherheit aus der JF Kasse leihen.

Eine kurze und knappe Frage. Gibt es in der Feuerwehr NRW eine
Regelung wo nach der Gruppenführer einer Einheit über die
Jugendfeuerwehr Kasse(Wer verwaltet die Kasse) gegen den
Willen der Jugendfeuerwehrwarte bestimen kann?

Hallo!
Mir ist eine derartige Regelung nicht bekannt, es klingt allerdings schon höchst seltsam wie du fragst, als wenn sich ein Einheitsführer an der JF-Kasse vergreifen will gegen den Willen der JF?! Meines Erachtens müsste das alles in den Satzungen stehen, wie die Vorstand/Kassierer-frage in jedem einzelnen Löschzug/Löscheinheit geregelt ist und damit auch wer dort schalten und walten kann und darf.
Gruß

Eine kurze und knappe Frage. Gibt es in der Feuerwehr NRW eine
Regelung wo nach der Gruppenführer einer Einheit über die
Jugendfeuerwehr Kasse(Wer verwaltet die Kasse) gegen den
Willen der Jugendfeuerwehrwarte bestimen kann?

Hallo,

der fremde Zugriff auf die JF-Kasse berührt nicht nur empfindliche Gemüter.
Ich komme aus Niedersachsen und Feuerwehr ist Ländersache - da kann ich also nichts zu sagen.

Nur ein paar Grundsätze:
Eine JF-Kasse dient in der Regel zur Begleichung der Auslagen des JFW und wird durch selbst eingeworbene Mittel (Spenden an die JF) und Zuschüsse aus der Gemeinde, Ort, Stadt und nicht zuletzt vielleicht aus der Kasse der aktiven Feuerwehr gefüllt.
Bei größeren Anschaffungen, die der gesamten Wehr dienen, kann die JF-Kasse durch Beschluß des Kommandos mit herangezogen werden. Kein einzelner Kam. darf über die Mittelverwendung bestimmen, auch nicht der Wehrführer.

So kenn ich es und so haben wir es immer gehandhabt.

Alles Gute…

Rico

Eine kurze und knappe Frage. Gibt es in der Feuerwehr NRW eine
Regelung wo nach der Gruppenführer einer Einheit über die
Jugendfeuerwehr Kasse(Wer verwaltet die Kasse) gegen den
Willen der Jugendfeuerwehrwarte bestimen kann?

Eine kurze und knappe Frage. Gibt es in der Feuerwehr NRW eine
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Jugendfeuerwehr Kasse(Wer verwaltet die Kasse) gegen den
Willen der Jugendfeuerwehrwarte bestimen kann?

Hallo da ich aus Niedersachsen komme kann ich es dir nicht 100 % beantworten. Es wird auch von wehr zu wehr teilweise unterschiedlich gehalten. FAKT ist allerdings das bei uns die Kasse der Jugendwehr oder dem Kassenwart untersteht und keinem Gruppenfuhrer . Ich würde mich da bei dem Stadt bzw Kreisjugendwart rück versichern und dem Ortsbrandmeister ebenfalls. Den das Geld in der Jugendfeuerwehr Kasse ist Geld für die Kids das die sicherlich auch erarbeitet haben und somit sollte die Jugendwehr auch darüber entscheiden was damit passiert . Hoffe ich konnte dir etwas helfen. Wenn noch fragen sind einfach melden

Hallo,

kurze und knappe Antwort:
rein rechtlich ist das das Geld der Jugendfeuerwehr, also der Jugendlichen. Somit ist das deren gemeinschaftliches Eigentum, über das sie selber bestimmten dürfen.
Auch wenn Du dienstgradmäßig als Gruppenführer im Dienst weisungsbefugt bist, ist es nicht Dein Recht, deren Geld zu verwalten bzw. über das zu bestimmen.

VG

cdj

Eine kurze und knappe Frage. Gibt es in der Feuerwehr NRW eine
Regelung wo nach der Gruppenführer einer Einheit über die
Jugendfeuerwehr Kasse(Wer verwaltet die Kasse) gegen den
Willen der Jugendfeuerwehrwarte bestimen kann?

Hallo

ich kann es dir nicht genau sagen, da ich in Niedersachsen in der Feuerwehr bin. Hier ist es so: Rein rechtlich kann er über alles bestimmen, denn er ist auch in der Lage seinen Jugendwart einfach so zu wechseln, denn er bestellt den Jugentwart.

Im Sinne der Jugend würde ich die Entscheidungen bei Jugendwart belassen.

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Regelung wo nach der Gruppenführer einer Einheit über die
Jugendfeuerwehr Kasse(Wer verwaltet die Kasse) gegen den
Willen der Jugendfeuerwehrwarte bestimen kann?

Hallo!

Sorry, keine Ahnung - und schon gar nicht für NRW…

Hallo Revulaner,
natürlich gibt es so eine Regelung nicht. Die Jugendfeuerwehr darf sowieso nur eine „Kaffeekasse“ haben, und die unterliegt dem Wehrführer als Leiter der Wehr. Dieser hat den JFW eingesetzt und der alleine hat es als Vertreter der Wehrführung zu sagen.
Wie auch immer er es regelt.
Vorsicht: Spenden usw. sind bei der Gemeinde anzumelden. (seit 2011)
Jede Gemeinde regelt dies anders. In unserer Gemeinde werden alle Spenden über 100,- Euro vom Gemeinderat genehmigt. Aber alle Spenden sind anzumelden.
Hierfür gibt es im Internet - „Vorordnungen gegen Schwarzgeld.“

LG

Eine kurze und knappe Frage. Gibt es in der Feuerwehr NRW eine
Regelung wo nach der Gruppenführer einer Einheit über die
Jugendfeuerwehr Kasse(Wer verwaltet die Kasse) gegen den
Willen der Jugendfeuerwehrwarte bestimen kann?

hmmm Gute Frage. Bei uns in der Jugendfeuerwehr ist das so geregelt, das einer von den Jugendlichen Kassenwart ist. Und der Regelt die Kasse mit dem Jugendwart zusammen, aber wie das sonst mit dem Gruppenführer der Einhiet aussieht weiß ich nicht.

Gruß Marvin

Eine kurze und knappe Frage. Gibt es in der Feuerwehr NRW eine
Regelung wo nach der Gruppenführer einer Einheit über die
Jugendfeuerwehr Kasse(Wer verwaltet die Kasse) gegen den
Willen der Jugendfeuerwehrwarte bestimen kann?

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Mit dem Thema kenne ich mich nicht aus.

Eine kurze und knappe Frage. Gibt es in der Feuerwehr NRW eine
Regelung wo nach der Gruppenführer einer Einheit über die
Jugendfeuerwehr Kasse(Wer verwaltet die Kasse) gegen den
Willen der Jugendfeuerwehrwarte bestimen kann?

Hallo Revulaner,

die Frage selber kann ich so nicht beantworten. Mein Kenntnisstand ist folgender:

Eine Jugendfeuerwehr ist nicht verpflichtet, eine offizielle Kasse zu führen. Oft werden Zuschüsse, z.B. für Zeltlager über die Kasse der Feuerwehrabteilung selbst gezahlt. Ist eine Kasse vorhanden, wird dies fast so geregelt, wie bei der Feuerwehr. Der Leiter der Jugendfeuerwehr entspricht dann dem Kommandanten. Ein Kassierer und ein Schriftführer ist dann ebenfalls erforderlich.

MfG.

Storteper

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Regelung wo nach der Gruppenführer einer Einheit über die
Jugendfeuerwehr Kasse(Wer verwaltet die Kasse) gegen den
Willen der Jugendfeuerwehrwarte bestimen kann?