Jugendfeuerwehr und Wehrdienst

Hallo,

nehmen wir jetzt mal an, ein Junge ist nun schon seit fast 5 Jahren bei der Jugendfeuerwehr. Kann ihm das später im Wehrdienst angerechnet werden, oder kann er damit vielleicht sogar den Wehrdienst umgehen??

Lg
Valentin

Nein, da ein Jugendlicher (noch) nicht wehrpflichtig ist kann er auch (noch) keinen Wehrdienst oder eine Form des Ersatzdienstes ableisten. Einzige Ausnahme: Ab 17 ist es auf eigenen Antrag nach den gesetzlichen Vorgaben des Wehrpflichgesetzes möglich Wehr- oder Ersatzdienst zu leisten.

Gruß Andreas

Wenn das auch für den „Ersatzdienst“ bei Feuerwehr, THW usw. gilt,
gibt es dazu irgendwo was Schriftliches?

Gruß JK

Wenn was gilt?

Gruß Andreas

Wenn was gilt?

Gruß Andreas

Gemeint war: Wo ist gesetzlich geregelt,
dass auch dieser Ersatzdienst (x Jahre bei der Fuerwehr)
schon ab 17 begonnen werden kann?

Gruß JoKu

Gemeint war: Wo ist gesetzlich geregelt,
dass auch dieser Ersatzdienst (x Jahre bei der Fuerwehr)
schon ab 17 begonnen werden kann?

Ah, ok. :wink:
Ich weiß, dass das seit 2002 möglich ist und praktiziert wird, auf welche Gesetzesgrundlage das bei Wehrersatzdienst und dem Dienst im Katastrophenschutz explizit zurück geht kann ich aber nicht sagen (da bin ich zugegebener maßen der falsche Ansprechpartner). Ich würde mich im Zweifelsfall aber auf eine Gleichbehandlung mit Wehrdienstleistenden beziehen und dementsprechend auf den §5 WehrPflG:

„(1a) […]Einem Antrag auf vorzeitige Heranziehung kann nach Vollendung des 17. Lebensjahres und soll nach Vollendung des 18. Lebensjahres entsprochen werden. Der Antrag Minderjähriger bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.“

Gruß Andreas

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Noch eine Anmerkung
Wichtig ist hier, dass das alles in der richtigen Reihenfolge geschieht: Erst Antrag beim KWEA und dann alles Weitere. Ohne genehmigten vorherigen Antrag kann kein Dienst angerechnet werden - auch nicht nachträglich.

Gruß Andreas

Danke für die ausführliche Antwort!

Schade, dass es keinen entsprechenden §en im Zivildienstgesetz zu geben scheint.

Aber wegen der „nicht-Benachteiligung“ müsste es funktionieren.

Gruß JK

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Gemeint war: Wo ist gesetzlich geregelt,
dass auch dieser Ersatzdienst (x Jahre bei der Fuerwehr)
schon ab 17 begonnen werden kann?

Ah, ok. :wink:
Ich weiß, dass das seit 2002 möglich ist und praktiziert wird,
auf welche Gesetzesgrundlage das bei Wehrersatzdienst und dem
Dienst im Katastrophenschutz explizit zurück geht kann ich
aber nicht sagen …

Die DLRG weiß zumindest in dieser Broschüre
( .nr-dlrg.de/fileadmin/Image_Archive/Einsatz/Kats/Download/Ersatzdienst.pdf ) noch nichts von „mit 17 Jahren“.

Ja, ist mir auf aufgefallen. Kann aber mit einem Mindestalter für die spezifische Tätigkeit einhergehen (auch in Bezug auf Garantenpflichten), ich weiß nicht, ob das tatsächlich pauschal für den gesamten KatS gilt. Leider wird in allen Quellen, die ich habe nie Bezug auf irgendeinen Paragraphen genommen.
Die Verbände der zivilen Verteidigung, wie z.B. die DLRG müssten hierzu aber kompetente Ansprechpartner haben, die auch die entsprechenden Normen und gesetzlichen Altersgrenzen nennen können.

Gruß Andreas

Vielleicht ist der Flyer auch nur n’büschn veraltet.
So was wird gedruckt und dann jahrelang benutzt.

Oder es ist halt nicht jeder Spezialfall drin. Würde sonst ja ‚endlos‘. :wink:

Gruß JK

hi,
lies mal
http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=347216&amp:stuck_out_tongue_winking_eye:HPSESS…

google sei dank!

Dank Dir!

Gruß JK

Exakter Link: http://www.bbk.bund.de
→ Themen → Überblick → Ehrenamt → Freistellung;
dort gibt es auch eine interessante Seite „Fragen und Antworten“ und ein PDF „Informationen zum Freistellungsverfahren“.