Jugendgericht - Alkohol am Steuer

Hallo!

Meine einige Jahre jüngere Freundin rief mich gerade ziemlich aufgeregt an (Jaja, ausnahmsweise ist es wirklich mal die Freundin - ich falle ja leider trotz meines so ach so jugendlichen Aussehens nicht mehr unters Jugendstrafrecht *g*)

Sie hatte vor etwa 1 Jahr einen Autounfall. Sie damals gerade 1 Monat den Führerschein, hatte ein bisserl viel getrunken und ist aus einer Kurve rausgeflogen. Passiert ist niemandem etwas. Sie ist, da nicht weit von zuhause, heim gelaufen und hat ihre Mama geholt. Als sie zurück kamen, war die Polizei schon vor Ort. Nach dem Alkoholtest hatte sie dann 9 Monate ihren Lappen weg und eine saftige Geldstrafe bezahlt. Jetzt hat sie aber Post vom Amtsgericht bekommen, dass sie wegen Fahrerflucht und Alkohol am Steuer nochmal vor dem Jugendgericht antreten soll.

Dazu habe ich jetzt eine ganze Menge Fragen:

  1. Wieso kommen die jetzt? Ist das mit dem Alkohol mit dem 9 Monate Fahrverbot nicht erledigt?

  2. Wieso Fahrerflucht? Ich dachte, den § hätte man geändert. Sie ist doch nur Hilfe holen gegangen.

  3. Die Jugendgerichtshilfe hat beantragt, dass das Verfahren eingestellt wird. (Sie hat in der Zwischenzeit u.a. eine Therapie wegen ihrer Alkoholprobleme gemacht). Der Antrag wurde aber abgelehnt. Ist es dann noch wahrscheinlich, dass sie mit einer Verwarnung davon kommt?

  4. Sie kann sich keinen Anwalt leisten. Alleine der Schriftverkehr durch einen frisst sie gerade schon fast finanziell auf. Für den Gerichtstermin will der nochmal 1,200 DM. Das Geld hat sie nicht. Kann sie da auch ohne hin?

Ich danke Euch schonmal herzlich!

Snoef

Pflichtverteidiger?
Moin,

da ich leider bloß der Kostenonkel bin:

  1. Sie kann sich keinen Anwalt leisten. Alleine der
    Schriftverkehr durch einen frisst sie gerade schon fast
    finanziell auf. Für den Gerichtstermin will der nochmal 1,200
    DM. Das Geld hat sie nicht. Kann sie da auch ohne hin?

welche finanziellen Verhältnisse hat sie denn? evtl. könnte ihr für das Verfahren ein Anwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet werden, der kostet dann nix bzw. kann man Raten beim Staat abstottern.

Gruß
Daniel Scholdei

Hi,

das errinert mich an meine Jugendsünde…
Mein 6 Volt Käfer sprang im Winter nur durch anschieben an. Meine Bekannte war zu schwach zum anschieben, hatte keinen Führerschein, schwor aber sie könne gut genug fahren um ihn anzuschieben. Also habe ich sie zum anspringen ans Steuer gelassen. Sie ist natürlich prompt in den nächsten nagelneuen Jetta geknallt…
Weil wir es eilig hatten in die Schule zu kommen hat sie mich dann noch überedet nicht zu warten.
Die Polizei hat mich dann aus dem Klassenzimmer geholt…

Na ja. Das Ende vom Lied: Nichts!
Die Versicherung hat gezahlt, hat wohl nicht gemerkt daß ich gar nicht gefahren bin.
Ich musste zum Jugendamt, die Dame hat mich nach meinen Familienverhältnissen gefragt und ist mit in die Verhandlung gekommen.
Sie hat praktisch meine Verteidigung übernommen. Ein Anwalt war unnötig.
Das Verfahren ist wegen geringer Schuld ohne weitere Auflagen eingestellt worden.

Ich kann dir auch aus langjähriger Erfahrung als Schöffe sagen, daß in einem solchen Fall ein Verteidiger nicht viel bringt.
Weder Richter noch Staatsanwälte sind Unmenschen. Im Gegensatz zu amerikanischen Gerichtsfilmen ist auch der Staatsanwalt nicht ausschließlich an eeiner Verurteilung interessiert.
Deine Bekannte soll da hingehen, echte(!) Reue zeigen und dann wird es schon nicht so schlimm.

Max

Hi!

Also ich würde Maximilian`s Kommentar bzgl. der voraussichtlichen Milde des Urteils auch ohne Verteidiger nur zu gerne unterschreiben. Nur kann ich das nicht, es weichen hier Wunsch und Realität oft deutlich voneinander ab.
Es steht hier eine Anklage wegen Fahrerflucht im Raume. Das ist kein Spaß und die 1.200 Steine für den Anwalt ist das dreimmal wert!
Ca. 1% der deutschen Bevölkerung können sich die 1.200 Mark wirklich ncht leisten, schätze ich. Gehört sie dazu, sollte sie unbedingt einen Pflichtverteidiger beantragen. Ansonsten sollte den Eltern die Zukunft ihrer Tochter dieser Betrag wert sein.
Man geht als Beklagter nicht ohne Rechtsbeistand in ein Strafverfahren!

Die deutsche Justiz tut vieles, nur sicherlich in vielen Fällen kein Recht sprechen. Wir alle wissen, daß die junge Dame nicht abhauen wollte und für ihre Alkoholfahrt bereits bestraft worden ist.
Nur besteht die Möglichkeit, daß die Staatsanwaltschaft und das Gericht das ganz anders sehen.
Man muß nur an eine Law-and-order Seilschaft geraten, wie das letztens einem Bekannten passiert ist.
Sein Fall wurde zweimal (!!) vom OLG an das LG zurückverwiesen und das Urteil vom LG musste schließlich vom OLG aufgehoben werden, weil der Richter am LG schlichtweg nicht akzeptieren wollte, daß sein Urteil nicht als im Namen des Volkes gerechtfertigt angesehen werden konnte.
Wegen sog. „Jugendsünden“ werden vor deutschen Gerichten gnadenlos junge Karrieren vernichtet und Leute, die für den gesunden Menschenverstand, also „im Namen des Volkes“ eigentlich als unschuldig gelten müssten oder lediglich mit einer leichten Sztrafe zu bedenken wären, eisenhart kriminalisiert und mit existenzvernichtenden Strafen ausgebremst.
Es ist natürlich nicht immer so hart, aber ein solcher Ausgang ist hier m.E. eher wahrscheinlich als ein Freispruch.

Ich kann also nur nochmals dringendst dazu anraten, in solchen Fällen mit einem Top-Strafverteidiger die härtest möglichen Geschütze aufzufahren. Das ist kein Spaß und eine Vorstrafe wegen Fahrerflucht macht sich nicht gut im Lebenslauf einer jungen Frau.

Grüße und viel Glück,

Mathias

Hallo Swantje,

Etwas irritiert mich hier doch.

Nach dem Alkoholtest hatte sie dann 9 Monate
ihren Lappen weg und eine saftige Geldstrafe bezahlt.

Wer (welche Behörde) hat deiner Freundin die Fahrerlaubnis entzogen und die Geldstrafe verhängt?? Das müsste doch aufgrund eines Urteils gewesen sein!

Jetzt
hat sie aber Post vom Amtsgericht bekommen, dass sie wegen
Fahrerflucht und Alkohol am Steuer nochmal vor dem
Jugendgericht antreten soll.

Lief in der ganzen Zeit keinerlei Korrespondenz zwischen Staatsanwaltschaft und ihrem Anwalt (bzw. ihr)?

Dazu habe ich jetzt eine ganze Menge Fragen:

  1. Wieso kommen die jetzt? Ist das mit dem Alkohol mit dem 9
    Monate Fahrverbot nicht erledigt?

Wenn die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (tolles Wort, nicht?) ihr die Fahrerlaubnis entzogen hat, ist damit die Straftat nicht geahndet, es kann durchaus zu einem Gerichtsverfahren kommen (sogar mit Urteil).

  1. Wieso Fahrerflucht? Ich dachte, den § hätte man geändert.
    Sie ist doch nur Hilfe holen gegangen.

Tja, das ist, wie fast alles, auslegungsbedürftig.
Ich verstehe, dass deine Freundin als erste Reaktion nach Hause gelaufen ist - spätestens hier hätte jedoch die Mutter oder sie selbst die Polizei anrufen und benachrichtigen können und müssen. So entsteht jetzt der Eindruck als hätte der Unfall vertuscht werden sollen, damit die Trunkenheitsfahrt nicht herauskommt.

  1. Die Jugendgerichtshilfe hat beantragt, dass das Verfahren
    eingestellt wird. (Sie hat in der Zwischenzeit u.a. eine
    Therapie wegen ihrer Alkoholprobleme gemacht). Der Antrag
    wurde aber abgelehnt. Ist es dann noch wahrscheinlich, dass
    sie mit einer Verwarnung davon kommt?

„Vor Gericht und auf hoher See ist man auf Gott angewiesen“ - das ist ein alter Juristenspruch, der immer noch seine Gültigkeit hat.
Niemand kann sagen, wie das Gericht entscheiden wird. Es ist möglich, dass die Alkoholtherapie als strafmildernd anerkannt wird. Es ist auch möglich, dass der Eigenschaden am Auto als „Strafe genug“ gewürdigt wird.
Als Entscheidung ist alles denkbar - von der Verwarnung über die Sozialstunden bis zur Geldstrafe.

  1. Sie kann sich keinen Anwalt leisten. Alleine der
    Schriftverkehr durch einen frisst sie gerade schon fast
    finanziell auf. Für den Gerichtstermin will der nochmal 1,200
    DM. Das Geld hat sie nicht. Kann sie da auch ohne hin?

Ohne Strafverteidiger würde ich in diesem speziellen Fall nicht zum Gericht gehen (möglich ist das). Eigentlich müsste die Jugendgerichtshilfe (oder die Rechtsbeihilfestelle des Amts- bzw. Jugendgerichts) über die Möglichkeiten aufklären können, einen Pflichtverteidiger bestellt zu kommen.

Gruß
HaWeThie

P.S. Falls Michael sich melden will: meine Anmerkungen (insbes. zu Punkt 2) sind nicht persönlich gemeint, sie stellen nur Möglichkeiten dar *g*