Jugendgerichtshilfe - Beruf

Hallo an alle :smile:

ich mache gerade auf dem zweiten Bildungsweg mein Abitur mit 23 und möchte hiernach nach langem Hin und Her Soziale Arbeit studieren mit dem Ziel, in der Jugendgerichtshilfe zu arbeiten. Da ich zuvor bereits eine Ausbildung zur Justizfachangestellten absolviert habe weiß ich was dort grob an Aufgaben auf mich zukommen. Was ich allerdings im Internet kaum finde sind Informationen über Verdienstmöglichkeiten, der Chance eine Stelle zu bekommen (und sie zu behalten) etc. Das wäre mir vorher schon wichtig zu erfahren.

Danke für euer Bemühen :smile:

Hallo,ich kann Dir da auch nicht weiterhelfen.Tut mir leid.Schönen Tag noch

hallo isabelle,

also da ich davon ausgehe, dass in der Jugendgerichtshilfe nach den alten BAT gezahlt wird
nennt sich nur anders… würde ich mal unter BAT /Bund googlen.Oder ganz einfach bei der Personaldienststelle nachfragen oder bei deinem Betriebsrat oder bei der gewerkschaft direkt.

lg deern50

Tut mir leid.

Zu dieser Frage kann ich leider keine Aukunft geben, weil mir dafür die Kenntnisse fehlen.

Hallo Isabell,
die Jugendgerichtshilfe ist eine Aufgabe der kommunalen Jugendämter.
Du solltest Dich bei einer Bewerbung nicht allein darauf beschränken, da diese Stellen nicht heufig neu besetzt werden. Bist Du erstmal bei einem Jugendamt angestellt, könntest Du Dich intern dann auf diese Stelle bewerben, sobald sie vakant wird.
Gruß,
Reinhard

Hallo Isabell,
da ich seit fast 40 Jahren Sozialarbeiter bin und seit 25 Jahren neue Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter ausbilde, kann ich die Situation in der Jugendgerichtshilfe wohl ganz gut einschätzen:

  • grundsätzlich gilt natürlich, das alle Arbeitsfelder sozialer Arbeit politischen Bewertungsprozessen unterliegen, die unter den Stichworten Effektivität und Kosten praktisch bei jedem Arbeitsfeld zu schwerwiegenden Veränderungen oder auch zur Streichung des Arbeitsfeldes führen können.
    Da die Jugendgerichtshilfe eine juristisch erstklassig abgesicherte Pflichtaufgabe ist, gehe ich davon aus, dass dieses Arbeitsfeld langfristig erhalten bleibt.
  • Zur Dauerhaftigkeit der Arbeitsplätze ist allerdings grundsätzlich zu bemerken, dass dies von der Arbeitsplatzabsicherung des jeweiligen Trägers abhängt - begrenzte Arbeitsverträge gehören heute bei allen Trägern nun einmal zur Realität.
  • Die Besoldung richtet sich nach den jeweiligen Gepflogenheiten des Trägers, ist er einem Tarifvertrag angeschlossen oder nicht, ist es ein konfessioneller oder überkonfessionell tätiger Träger. Im letzten Falle würde er sich nach dem Tarifsystem TVÖD richten, kirchliche Träger haben eigene Tarifsysteme.
    Da kommt man also um individuelle Recherchen beim jeweiligen Träger nicht herum. Generell gilt, das die ohnehin nicht erfreuliche Besoldung in der sozialen Arbeit noch einmal drastische Verschlechterungen in den letzten Jahren erfahren hat - das Geld wird nicht der Hauptgrund für Arbeit in der Sozialarbeit sein!
  • Zum Schluss noch eine Warnung, die ich auch unseren Studierenden gegenüber häufig ausspreche. Die Beschäftigungsperspektiven in der sozialen Arbeit sind nicht schlecht, allerdings sollte man räumlich und inhaltlich flexibel sein - eine Festlegung vor dem Studium auf ein bestimmtes Arbeitsgebiet kann sich da schnell als Hindernis erweisen.Dazu kommt dass das Studium überwiegend generalistisch ausgerichtet ist, also zunehmend sich daran orientiert, Grundlagenwissen und Grundkompetenzen für spätere Qualifikationsprozesse im Beruf zu liefern.

freundliche Grüße

Gerd Schweers

Vielen Dank für die extrem ausführliche und hilfreiche Antwort! :smile:

Hallo,
leider ich kann Dir da auch nicht weiterhelfen, da ich nicht weiß, wie die Chancen auf eine Anstellung und auf eine längerfristige Beschäftigung in der Jugendgerichtshilfe allgemein stehen. Und die Verdienstmöglichkeiten kenne ich leider auch nicht. Die sind sehr wahrscheinlich davon abhängig, welcher Tarifvertag oder welche tariflichen Bestimmungen bei Deinem zuküntigen Arbeitsgeber angewendet wird bzw. werden (z. B. TVÖD; TV AWO NRW,Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas Anhang C, West ; Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der EKD e.V u.ä.))Tut mir leid, dass ich Dir nicht weiterhelfen konnte.
Schöner Gruß

Guten Tag,

einer der letzten Tarifabschlüsse brachte eine Aufwertung der Stellen im Jugendamt mit sich, die überwiegend mit Kinderschutzaufgaben betraut sind (dass sind die normalen ASD-Stellen, also das typische Arbeitsfeld im Jugendamt). Dazu gehören die JGH-Stellen nicht. Konkret ist damit die Einstufung von JGH nach S 11 und die der ASD-Stellen nach S 14 verbunden. Für S 11 Stufe 2 gibt es für Ledige 1580 € netto. S 14 etwa 200 € mehr (letzteres grob geschätzt). Mit dieser Unterscheidung ist nicht die Abwertung der Arbeit eines JGH das Wort geredet. Meines Wissens will VERDI in der nächsten Tarifrunde 2014 die gleiche Bezahlung für alle durchsetzen.

Hallo,

leider kann ich Dir da auch nicht genauere Auskunft geben da ich mich in diesem Arbeitsfeld auch nicht genauer auskenne. Allerdings weiss ich dass die Aussicht auf eine Stelle schon vorhanden ist. Zu meiner Studienzeit waren die Verdienstmöglichkeiten ganz gut, allerdings weiss ich nicht wie diese zur Zeit so sind. Wenn man jedoch die Stelle einmal hat, kann ich mir gut vorstellen das die Stelle auch ziemlich sicher ist und man eventuell auch Aussicht auf unbefristete Verträge hat.
Allerdings sind die Verdienstmöglichkeiten und die Stellensichheit in den allermeisten Arbeitsbereichen der Sozialarbeit alles andere als gut! Aber das ist ja auch nicht umbedingt der Grund Soziale Arbeit zu studieren, oder!? Aber mit Deinen Vorerfahrungen hast Du ja auf jeden Fall gute Chancen auch in diesen sehr speziellen und begrenzten Arbeitsbereich rein zu kommen.
Informier Dich doch einfach mal direkt bei der Jugendgerichtshilfe oder eventuell auch mal im Arbeitsamt.

Viele Grüße,

lena

sorry kann nix dazu sagen