Jugendgerichtshilfe vs. Anwalt

Hallo Anwesende!

Wenn sich die Jugendgerichtshilfe gemeldet hat:

  • ist trotzdem ein Anwalt sinnvoll?
  • gibt es sowas wie ne Schweigepflicht im Gespräch mit der JGH?
  • kann ich davon ausgehen, das die JGH eher auf Seite der Ermittler (Polizei, Gericht) steht oder eher auf der des Täters?
  • Wenn Täter = Schüler ohne Vermögen und Einkommen und wenn Mutter des Täters = alleinerziehend ohne Vermögen aber mit kleinem Einkommen, aber ohne Rechtsschutzversicherung: kann der Täter günstig zu nem „Pflichtverteidiger“ kommen? Wie?

Danke für jeden Tip!

Grüße!

Timsy

Hallo Anwesende!

Wenn sich die Jugendgerichtshilfe gemeldet hat:

  • ist trotzdem ein Anwalt sinnvoll?

Kommt auf die Tat bzw den Vorwurf an, die Jugendgerichtshilfe ist kein kostenloser Jungendanwalt

  • gibt es sowas wie ne Schweigepflicht im Gespräch mit der
    JGH?

Wer soll hier schweigen? der Jugendliche oder der Sozialpädagoge?

  • kann ich davon ausgehen, das die JGH eher auf Seite der
    Ermittler (Polizei, Gericht) steht oder eher auf der des
    Täters?

Die JGH soll zwischen Täter und Gericht vermitteln

  • Wenn Täter = Schüler ohne Vermögen und Einkommen und wenn
    Mutter des Täters = alleinerziehend ohne Vermögen aber mit
    kleinem Einkommen, aber ohne Rechtsschutzversicherung: kann
    der Täter günstig zu nem „Pflichtverteidiger“ kommen? Wie?

Das weiß die JGH

Danke für jeden Tip!

Grüße
miamei

PS bleib in Zukunft sauber, dann muss man keine Fragen dieser Art mehr stellen…

Hallo,

Wenn sich die Jugendgerichtshilfe gemeldet hat:

weswegen? Termin zur Verhandlung? Dann:

  • ist trotzdem ein Anwalt sinnvoll?

auf jeden Fall. Es ist nicht Aufgabe der Jugendgerichtshilfe den Angeklagten zu verteidigen.

  • gibt es sowas wie ne Schweigepflicht im Gespräch mit der
    JGH?

Wer soll zum Schweigen verpflichtet werden? Um die angeklagte Sache geht es beim Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe gar nicht und man ist der Jugendgerichtshilfe gegenüber auch nicht verpflichtet, dazu etwas zu sagen.

  • kann ich davon ausgehen, das die JGH eher auf Seite der
    Ermittler (Polizei, Gericht) steht oder eher auf der des
    Täters?

Weder noch.

  • Wenn Täter = Schüler ohne Vermögen und Einkommen und wenn
    Mutter des Täters = alleinerziehend ohne Vermögen aber mit
    kleinem Einkommen, aber ohne Rechtsschutzversicherung: kann
    der Täter günstig zu nem „Pflichtverteidiger“ kommen? Wie?

Kommt darauf an, was einem zur Last gelegt wird. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverteidiger.

Gruß

S.J.

Hallo,

PS bleib in Zukunft sauber, dann muss man keine Fragen dieser
Art mehr stellen…

http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

Schon mal davon gehört?

Gruß

S.J.

Hallo,

die JGH ist in erste Linie dazu da, die persönlichen Umstände des Angeklagten zu ermitteln und dem Gericht gegenüber zu präsentieren, und damit eine Sozialprognose zu ermöglichen.

Es kann, und sollte in geeigneten Fällen auch so sein, dass der Angeklagte gegenüber der JGH die Tat zugibt, und dann zusammen mit der JGH bereits einen Plan ausarbeitet, wie die Sache wieder aus der Welt geschaffen werden kann, also z.B. Entschuldigungsschreiben an ein Opfer, finanzielle Gutmachung, Angebot von Auflagen für eine Einstellung, … Bei zu Recht vorgeworfenen Kleinigkeiten ist dies immer der beste Weg um gut aus der Sache raus zu kommen. Ein Anwalt kann aber auch in solchen Situationen sehr nützlich sein, weil er natürlich einschätzen kann, ob die Tat von der StA auch richtig gewürdigt worden ist, wie es mit Beweismitteln aussieht, …

Geht es mehr als um Kleinigkeiten oder gibt es da nichts zuzugeben, sollte auf keinen Fall auf einen Anwalt verzichtet werden, auch wenn der natürlich nicht umsonst arbeitet (die ganz dicken Brocken mit Pflichtverteidigung lassen wir jetzt mal außen vor). Nur der Anwalt bekommt Akteneinsicht, und erst hiernach sollte man sich dann äußern.

Gruß vom Wiz

Hallo!

Zur Einleitung: es wäre wunderschön, wenn wir hier einfach im besten Sinne eines solchen Forums Wissen und Meinungen austauschen könnten mit weitgehendem Verzicht auf Unterstellungen.
Wenn mir sowas unterlaufen sollte bitte ich alle „Mitwisser“ hier mich darauf hinzuweisen, kann ja mal passieren. Aber ich verspreche: ich werd mich bemühen!

Zum Sachverhalt: Ich selbst habe nix „ausgefressen“ (soweit ich weiß), suche nur Rat. Es geht ja auch hier wie immer nur um fiktive Fälle, oder?

Wenn sich die Jugendgerichtshilfe gemeldet hat:

weswegen? Termin zur Verhandlung? Dann:

In Erwartung eines Jugendstrafverfahrens.

  • ist trotzdem ein Anwalt sinnvoll?

auf jeden Fall. Es ist nicht Aufgabe der Jugendgerichtshilfe
den Angeklagten zu verteidigen.

ok, verständlich - danke!

  • gibt es sowas wie ne Schweigepflicht im Gespräch mit der JGH?

Wer soll zum Schweigen verpflichtet werden? Um die angeklagte
Sache geht es beim Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe gar
nicht…

Danke - das wusste ich nicht. Also nur um die Beurteilung des Delinquenten? Soziales Gefüge…???

und man ist der Jugendgerichtshilfe gegenüber auch nicht
verpflichtet, dazu etwas zu sagen.

Hört sich an wie: „sei vorsichtig!“ ?!?!

  • kann ich davon ausgehen, das die JGH eher auf Seite der
    Ermittler (Polizei, Gericht) steht oder eher auf der des Täters?

Weder noch.

Also nochmal: „Sei auf der Hut!“ ??

  • Wenn Täter = Schüler ohne Vermögen und Einkommen und wenn
    Mutter des Täters = alleinerziehend ohne Vermögen aber mit
    kleinem Einkommen, aber ohne Rechtsschutzversicherung: kann
    der Täter günstig zu nem „Pflichtverteidiger“ kommen? Wie?

Kommt darauf an, was einem zur Last gelegt wird. Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverteidiger.

Danke!
Ob Verteidiger „Pflicht“ sein wird, weiß ich noch nicht.
Kann es sein, dass ich hier besser nach „Gerichtskostenbeihilfe“ oder sowas fragen sollte - sowas gibts doch auch für Menschen, die sich kein „Verfahren“ leisten können

Grüße und danke nochmals für eure Infos!

Timsy

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Gerechtigkeitsnerv
Hallo und danke für die hilfriche Antwort!

die JGH ist in erste Linie dazu da, die persönlichen Umstände
des Angeklagten zu ermitteln und dem Gericht gegenüber zu
präsentieren, und damit eine Sozialprognose zu ermöglichen.

Das könnte spannend werden…

Es kann, und sollte in geeigneten Fällen auch so sein, dass
der Angeklagte gegenüber der JGH die Tat zugibt, und dann
zusammen mit der JGH bereits einen Plan ausarbeitet, wie die
Sache wieder aus der Welt geschaffen werden kann, also z.B.
Entschuldigungsschreiben an ein Opfer, finanzielle Gutmachung,
Angebot von Auflagen für eine Einstellung, … Bei zu Recht
vorgeworfenen Kleinigkeiten ist dies immer der beste Weg um
gut aus der Sache raus zu kommen.

Nehmen wir an, es geht um ne Beleidigung.
Erwachsener Typus „Maschnendrahtzaun“ fühlt sich vermutlich mindestens teilweise zu Recht durch Jugendliche in der Nähe seines Grundstücks wiederholt belästigt (Lautstärke, Zigaretten). Macht Fotos, beleidigt/ beschimpft sein Opfer in dessen Abwesenheit vor derr Gruppe. Diskutiert mit der Gruppe Jugendlicher, schubst sein „Opfer“ im Eifer des Gefechts (nix Schlimmes passiert), aber der Jugendliche beleidigt ihn daraufhin aufs Gröbste (Text leider nicht „forumtauglich“…)
Jugendliche Zeugen vorhanden.

  • Anzeige des Erwachsenen wg. Beleidigung, laaaanges Schreiben.
  • Vorladung Polizei, Aussage auf Anraten der Eltern verweigert.
  • nun Post von der JGH
  • Entschuldigung bisher keine, da die Eltern davon ausgehen, dass sowas als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte

Ein Anwalt kann aber auch in
solchen Situationen sehr nützlich sein, weil er natürlich
einschätzen kann, ob die Tat von der StA auch richtig
gewürdigt worden ist, wie es mit Beweismitteln aussieht, …

Ist wie gesagt ne Kostenfrage…

Geht es mehr als um Kleinigkeiten oder gibt es da nichts
zuzugeben,

„Zugeben“ wäre kein Problem, wenn beide Parteien „zugeben“ wie es war…
Entschuldigen wäre analog auch kein Problem. Gegenseitig.

sollte auf keinen Fall auf einen Anwalt verzichtet
werden, auch wenn der natürlich nicht umsonst arbeitet (die
ganz dicken Brocken mit Pflichtverteidigung lassen wir jetzt
mal außen vor). Nur der Anwalt bekommt Akteneinsicht, und erst
hiernach sollte man sich dann äußern.

Also Termin bei JGH wahrnehmen, aber lieber nix zur Sache sagen?

Das der Jugendliche den Eltern zwar hier nicht als Alleinschuldiger erscheint, aber sicher keiner von den ganz Braven ist, neigen die Eltern dazu, im Zweifelsfall Anwaltskosten zu vermeiden und lieber ein paar Sozialstunden des Jugendlichen in Kauf zu nehmen.
Andereseits schmerzt der Gerechtigkeitsnerv, wenn der „Angreifer“ ungeschoren davon kommt.

Grüße!

Timsy

es geht nicht um mich…
Hallo!

Wenn sich die Jugendgerichtshilfe gemeldet hat:

  • ist trotzdem ein Anwalt sinnvoll?

Kommt auf die Tat bzw den Vorwurf an, die Jugendgerichtshilfe
ist kein kostenloser Jungendanwalt

  • siehe neuer Post weiter oben -
  • gibt es sowas wie ne Schweigepflicht im Gespräch mit der
    JGH?

Wer soll hier schweigen? der Jugendliche oder der
Sozialpädagoge?

Ob der Jugendliche schweigt, haben die Eltern im Griff. Nicht so beim Pädagogen. Hat der Pädagoge ne Schweigepflicht zur Sache (natürlich nicht zu seiner sozialen Bewertung) oder nicht?

…kann der Täter günstig zu nem „Pflichtverteidiger“ kommen? Wie?
Das weiß die JGH

Danke - ich werd dort fragen.

PS bleib in Zukunft sauber, dann muss man keine Fragen dieser
Art mehr stellen…

Sauber bleiben? Ich? Da wird nix draus, dafür bin ich zu alt :smile:
Oder im Klartext: es geht nicht um mich…

:smile:

Grüße!

Timsy

Hallo,

das ist doch eine Story, die man der JGH erzählen könnte. Und ich würde auch die paar Euro für einen Anwalt investieren. Denn der wird an § 199 StGB denken, einen Beweisantrag stellen, alle Anwesenden als Zeugen zu laden, und dann Einstellung beantragen, wenn die die Geschichte bestätigen, und der Angeklagte den Geknischten gibt. Und dann juckt auch kein Gerechtigkeitsnerv mehr.

Gruß vom Wiz

Kann es sein, dass ich hier besser nach
„Gerichtskostenbeihilfe“ oder sowas fragen sollte - sowas
gibts doch auch für Menschen, die sich kein „Verfahren“
leisten können

Nein, nur bei Pflichtverteidigung.

Levay

Anwaltkosten
Hallo Wiz!

Danke für die gute Auskunft!

… Bei zu Recht
vorgeworfenen Kleinigkeiten ist dies immer der beste Weg um
gut aus der Sache raus zu kommen.

Ich denke, der Vorwurf der Beleidigung ist gerechtfertigt - aber wie gesagt durch Handgreiflichkeit des Erwachsenen provoziert.
Ich sehe also die größere Schuld beim Erwachsenen.

Geht es mehr als um Kleinigkeiten oder gibt es da nichts
zuzugeben, sollte auf keinen Fall auf einen Anwalt verzichtet
werden, auch wenn der natürlich nicht umsonst arbeitet

Die Kosten müssen vorab geklärt werden, da die Mittel der alleinerziehenden Mutter knapp sind.
Wäre aber schade, wenn der Jugendliche nur deshalb hier nicht zu seinem Recht kommt.

Grüße!

Timsy

Hallo Wiz!

Danke nochmal!

das ist doch eine Story, die man der JGH erzählen könnte.

Stimmt. Es ist die Version, die der Jugendliche erzählt. Mal sehen, was die Zeugen dazu sagen.

Und ich würde auch die paar Euro für einen Anwalt investieren.
Denn der wird an § 199 StGB denken, einen Beweisantrag
stellen, alle Anwesenden als Zeugen zu laden, und dann
Einstellung beantragen, wenn die die Geschichte bestätigen,
und der Angeklagte den Geknischten gibt. Und dann juckt auch
kein Gerechtigkeitsnerv mehr.

Das wäre natürlich schön. §199 hab ich gegoogelt, klingt gut.

Grüße!

Timsy

Hallo,

Zur Einleitung: es wäre wunderschön, wenn wir hier einfach im
besten Sinne eines solchen Forums Wissen und Meinungen
austauschen könnten mit weitgehendem Verzicht auf
Unterstellungen.

darum habe ich auch auf die Unschuldvermutung hingewiesen.

Zum Sachverhalt: Ich selbst habe nix „ausgefressen“ (soweit
ich weiß), suche nur Rat. Es geht ja auch hier wie immer nur
um fiktive Fälle, oder?

Genau.

Wenn sich die Jugendgerichtshilfe gemeldet hat:

weswegen? Termin zur Verhandlung? Dann:

In Erwartung eines Jugendstrafverfahrens.

Okay. Das ist also irgendwas im Busch.

  • gibt es sowas wie ne Schweigepflicht im Gespräch mit der JGH?

Wer soll zum Schweigen verpflichtet werden? Um die angeklagte
Sache geht es beim Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe gar
nicht…

Danke - das wusste ich nicht. Also nur um die Beurteilung des
Delinquenten? Soziales Gefüge…???

In erster Linie. Und um Ermittlung geeigneter Maßnahmen weitere Straftaten zu vermeiden.

und man ist der Jugendgerichtshilfe gegenüber auch nicht
verpflichtet, dazu etwas zu sagen.

Hört sich an wie: „sei vorsichtig!“ ?!?!

Nein. Die Jugendgerichtshilfe ist meiner Erfahrung nach dem Angeklagten Jugenlichen gegenüber immer sehr wohlwollend eingestellt. Schließlich steht im Jugenstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund und nicht Strafe/Sühne. Das soltest Du bei allen Überlegungen berücksichtigen. Es geht nicht darum, den Täter zu überführen und zu bestrafen sondern darum, was die richtigen Maßnahmen sind, damit der Angeklagte ein Leben ohne weitere Straftaten führt. Was man wem über die Tatvorwürfe äußert, muss man stets selbst entscheiden. Auch dem Anwalt muss man nicht die Wahrheit sagen. Ob das im Einzelfall richtig oder falsch ist, kann ich nicht beurteilen.

  • kann ich davon ausgehen, das die JGH eher auf Seite der
    Ermittler (Polizei, Gericht) steht oder eher auf der des Täters?

Weder noch.

Also nochmal: „Sei auf der Hut!“ ??

Nein. Siehe oben. Ich habe es noch nie erlebt, dass die Jugendgerichtshilfe einen Angeklagten „in die Pfanne haut“. Aber die Jugendgerichtshilfe macht Vorschläge, die ggf. dem Angeklagten nicht passen könnten. Zeigt man sich der Jugendgerichtshilfe gegenüber aber unkooperativ, ist das nicht von Vorteil. Aber: Zur Sache selbst muss man sich der Jugendgerichtshilfe gegenüber nicht äußern. Wenn man aber vor Gericht geständig sein wird, sollten man das auch gegenüber der Jugendgerichtshilfe im Vorwege tun. Echte Einsicht und aktive Teilhabe an den Maßnahmen ist sowieso der einzig sinnvolle Weg.

  • Wenn Täter = Schüler ohne Vermögen und Einkommen und wenn
    Mutter des Täters = alleinerziehend ohne Vermögen aber mit
    kleinem Einkommen, aber ohne Rechtsschutzversicherung: kann
    der Täter günstig zu nem „Pflichtverteidiger“ kommen? Wie?

Kommt darauf an, was einem zur Last gelegt wird. Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverteidiger.

Danke!
Ob Verteidiger „Pflicht“ sein wird, weiß ich noch nicht.

Wie Levay schon schrieb, wird ein Anwalt nur übernommen, wenn er zwingend notwendig ist und Bedürftigkeit vorliegt. Ist das nicht der Fall und steht der Angeklagte das erste Mal vor Gericht, wird es vermutlich eh nicht so dicke kommen. Wird vor einem Schöffengericht verhandelt, sollte man sich als Angeklagter schon Sorgen machen, denn dann steht potentiell Jugendstrafe (also Haft) in Aussicht. Diese ist entweder durch die schwere der Tat oder durch vorherige Auffälligkeit durch andere Straftaten begründet.

Ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet kein Vermögen. Zumindest ein Gespräch würde ich anregen. Es kommt aber sicher auf die angeklagte Tat und die „strafrechtliche Karriere“ an.

Gruß

S.J.

1 „Gefällt mir“

Hallo Steve Jobs!

darum habe ich auch auf die Unschuldvermutung
hingewiesen.

Sorry, das hatte ich schon korrekt erkannt, aber hab mich nicht klar genug ausgedrückt. Danke nochmal für deine „Schützenhilfe“

Wenn sich die Jugendgerichtshilfe gemeldet hat:

weswegen? Termin zur Verhandlung? Dann:

In Erwartung eines Jugendstrafverfahrens.

Okay. Das ist also irgendwas im Busch.

Stimmt - gegenseitige Beleidigung etc. Details siehe oben.

Danke auch für deine detaillierten Ausführung zur Funktion der JGH - hilft mir bei der Einschätzung und Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise.

Grüße!

Timsy