Gerechtigkeitsnerv
Hallo und danke für die hilfriche Antwort!
die JGH ist in erste Linie dazu da, die persönlichen Umstände
des Angeklagten zu ermitteln und dem Gericht gegenüber zu
präsentieren, und damit eine Sozialprognose zu ermöglichen.
Das könnte spannend werden…
Es kann, und sollte in geeigneten Fällen auch so sein, dass
der Angeklagte gegenüber der JGH die Tat zugibt, und dann
zusammen mit der JGH bereits einen Plan ausarbeitet, wie die
Sache wieder aus der Welt geschaffen werden kann, also z.B.
Entschuldigungsschreiben an ein Opfer, finanzielle Gutmachung,
Angebot von Auflagen für eine Einstellung, … Bei zu Recht
vorgeworfenen Kleinigkeiten ist dies immer der beste Weg um
gut aus der Sache raus zu kommen.
Nehmen wir an, es geht um ne Beleidigung.
Erwachsener Typus „Maschnendrahtzaun“ fühlt sich vermutlich mindestens teilweise zu Recht durch Jugendliche in der Nähe seines Grundstücks wiederholt belästigt (Lautstärke, Zigaretten). Macht Fotos, beleidigt/ beschimpft sein Opfer in dessen Abwesenheit vor derr Gruppe. Diskutiert mit der Gruppe Jugendlicher, schubst sein „Opfer“ im Eifer des Gefechts (nix Schlimmes passiert), aber der Jugendliche beleidigt ihn daraufhin aufs Gröbste (Text leider nicht „forumtauglich“…)
Jugendliche Zeugen vorhanden.
- Anzeige des Erwachsenen wg. Beleidigung, laaaanges Schreiben.
- Vorladung Polizei, Aussage auf Anraten der Eltern verweigert.
- nun Post von der JGH
- Entschuldigung bisher keine, da die Eltern davon ausgehen, dass sowas als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte
Ein Anwalt kann aber auch in
solchen Situationen sehr nützlich sein, weil er natürlich
einschätzen kann, ob die Tat von der StA auch richtig
gewürdigt worden ist, wie es mit Beweismitteln aussieht, …
Ist wie gesagt ne Kostenfrage…
Geht es mehr als um Kleinigkeiten oder gibt es da nichts
zuzugeben,
„Zugeben“ wäre kein Problem, wenn beide Parteien „zugeben“ wie es war…
Entschuldigen wäre analog auch kein Problem. Gegenseitig.
sollte auf keinen Fall auf einen Anwalt verzichtet
werden, auch wenn der natürlich nicht umsonst arbeitet (die
ganz dicken Brocken mit Pflichtverteidigung lassen wir jetzt
mal außen vor). Nur der Anwalt bekommt Akteneinsicht, und erst
hiernach sollte man sich dann äußern.
Also Termin bei JGH wahrnehmen, aber lieber nix zur Sache sagen?
Das der Jugendliche den Eltern zwar hier nicht als Alleinschuldiger erscheint, aber sicher keiner von den ganz Braven ist, neigen die Eltern dazu, im Zweifelsfall Anwaltskosten zu vermeiden und lieber ein paar Sozialstunden des Jugendlichen in Kauf zu nehmen.
Andereseits schmerzt der Gerechtigkeitsnerv, wenn der „Angreifer“ ungeschoren davon kommt.
Grüße!
Timsy