Gibt´s hier Mitarbeiter von Jugendhilfeeinrichtungen, die mir folgende Frage beantworten können:
Haftet das Heim, der Träger, die Stadt oder irgendwer, wenn zwei 13jährige, die sich in Heimunterbringung befinden, mutwillig einen Schaden anrichten (Beschädigung von mehreren Autos). Bei den Eltern wird nichts zu holen sein. Kann es sein, dass die Haftung auf jemand anderes als die Eltern übergeht, wenn die evtl. das Sorgerecht nicht mehr haben?
Gruß Gisela
Hallo Gisela,
die Haftung liegt in diesem Falle höchstwahrscheinlich bei den Jugendlichen selbst.
Auch Schilder an Baustellen mit dem Aufdruck „Eltern haften für ihre Kinder“ sind Blödsinn.
Die Frage des Schadensersatzes regelt sich folgendermassen:
Wenn die elterliche Aufsichtspflicht verletzt wurde, dann werden die Eltern bzw. die mit der Fürsorge betraute Person oder Institution den Schaden zu begleichen haben. Bei 13-jährigen verlangt diese Aufsichtspflicht aber nicht, dass man diese nicht auch einmal einen halben oder ganzen Tag unbeaufsichtigt lassen kann. Die Aufsichtspflicht orientiert sich am Alter, und Entwicklungsstand der Kinder.
Da die Jugendlichen aber erst 13 sind, werden sie wahrscheinlich gar nicht zur Verantwortung gezogen werden können.
In diesem Falle bleibt der Geschädigte, der Autobesitzer auf seinem Schaden sitzen.
Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich, diese Frage mit einem Rechtsanwalt zu besprechen
gruß unimportant