Jugendhilfe Zuzahlung

Hallo,

ein Jugendlicher kommt im Rahmen der Jugendhilfe nach SBG VIII in eine Jugendhilfemaßnahme (Heimerziehung).

Es ist selbstverständlich, dass die Eltern, so sie es denn finanziell können, hierzu finanziell beitragen müssen.

Als erstes geht natürlich das Kindergeld ganz an das Jugendamt.

Dann wird die finanzielle Situation der Eltern geprüft und danach gibt es einen Amtsbescheid, in der der Kostenbeitrag festgesetzt wird.

  1. Frage: da es sich um ein Bundesgesetz handelt (SGB VIII), nehme ich an, die Berechnung ist bundeseinheitlich gleich?
    Liege ich da richtig oder ist das bundeslandabhängig?

  2. Frage: es gibt die Möglichkeit des Widerspruchs (wie gegen jeden Amtsbescheid).
    Kann man sich - außer auf dem Amt, also unabhängig - verschiedene Möglichkeiten durchrechnen lassen oder gibt es sowas wie eine Tabelle, wo man das selbts zumindest pi mal Daumen nachvollziehen kann?

Nur als Beispiel: die Eltern wollen sich selbständig machen.
Bei welchem Verdienst müsste man mit welchen Kostenbeitrag rechnen?

Oder: der Verdienst der Ehefrau fällt weg. Wie schlägt sich das auf die Berechnung des Kostenbeitrags nieder?

Hat jemand eine Ahnung, wo man da stöbern könnte oder zu welcher Beratungsstelle/Person man ein solches Ehepaar schicken könnte?

Gruß
Elke

zusatz
Hallo,

eine Idee, die mir durch den Kopf geht: sind diese Beträge irgendwie an die Düsseldorfer Tabelle angelehnt?

Gruß
Elke

Hallo eklstic,

  1. Frage: da es sich um ein Bundesgesetz handelt (SGB VIII),
    nehme ich an, die Berechnung ist bundeseinheitlich gleich?
    Liege ich da richtig oder ist das bundeslandabhängig?

die Berechnungen sind immer gleich

  1. Frage: es gibt die Möglichkeit des Widerspruchs (wie gegen
    jeden Amtsbescheid).

Ja

Kann man sich - außer auf dem Amt, also unabhängig -
verschiedene Möglichkeiten durchrechnen lassen oder gibt es
sowas wie eine Tabelle, wo man das selbts zumindest pi mal
Daumen nachvollziehen kann?

Was spricht dagegen, sich von Sachbearbeiter die Berechnung erklären zu lassen?

Nur als Beispiel: die Eltern wollen sich selbständig machen.
Bei welchem Verdienst müsste man mit welchen Kostenbeitrag
rechnen?

Einzelfallabhängig, eine pauschale Aussage kann hier nicht gemacht werden.

Oder: der Verdienst der Ehefrau fällt weg. Wie schlägt sich
das auf die Berechnung des Kostenbeitrags nieder?

Ja, Mitteilung ans Jugendamt machen, um neuberechnung bitten

Hat jemand eine Ahnung, wo man da stöbern könnte oder zu
welcher Beratungsstelle/Person man ein solches Ehepaar
schicken könnte?

Jugendamt

Gruß
Elke

grüße
miamei

Hi,

die DüTab spielt mit rein, aber auch Berechnungssätze aus dem ALG-II-Bereich…

grüße
miamei