Jugendkostenhilfebeitrag

wie soll ich mich verhalten?
ich habe einen 18 jährigen unehelichen sohn .
bis januar habe ich unterhalt bezahlt
ab februar habe ich dann einen jugendhilfekostenbeitrag gezahlt da mein sohn (mit dem ich nie kontakt hatte bis auf ein paar mal kurz nach der geburt weil die mutter das nicht wollte.)
in eine einrichtug kam aber genaueres ist mir nicht mittgeteilt worden weil die mutter ihr einverständnis verweigert .
im september bekam ich vom JA die aufforderung mehr zu zahlen weil mein sohn die einrichtung gewechselt hat .
wieam ich keine genaueren infos
im oktober ist mein sohn nun 18 geworden .
sollte ich meine zahlungen erstmal einfrieren bis ich genauere infos bekomme ,
oder brauche ich garnichtzahlen ?
oder gibt es eine verwirkung seinerseits oder seitens der mutter?

FAQ 1129 nicht gelesen?
Umschalttaste defekt?
G

Hallo.
Das Jugendamt darf Ihnen keine Informationen geben, wenn die allein sorgeberechtigte Mutter dem nicht zustimmt bzw. der nun volljährige Sohn. Gegen das Jugendamt vorzugehen ist sinnlos, da dieses Datenschutzgesetze verletzen müsste, um Ihnen weiter zu helfen.
Sie sind als Elternteil auch nach dem 18. Geburtstag zum Kostenbeitrag heranzuziehen, bis die Jugendhilfe endet. Das ist normalerweis spätestens mit 21. Jahren der Fall.
Meiner Einschätzung nach müssen sie weiter zahlen.
Gruß,
Kraig Lafuze