Hallo Experten,
in den üblichen schwarzen Brettern in den Supermärkten finden sich des öfteren Anschläge, wo Mädchen ab 12-13 Jahren ihre Dienste als Babysitterinnen anbieten.
Ist ein Engagement einer z. B. 13-Jährigen als Babysitterin nicht strafbar wg. Verbot der Kinderarbeit oder wie auch immer das juristisch korrekt heißt?
Nur um eventuelle Fragen vorweg zu beantworten:
Ich habe keine Kinder und dementsprechend auch keinen Bedarf an einer Babysitterin. Mich interessiert es nur mal.
Danke euch allen
ein sich fragender Tom