Mein Sohn (13) hat im Drogeriemarkt mit Karte gezahlt. Es wurde keine PIN, sondern die Unterschrift benötigt, daher wies das Gerät die Zahlung nicht zurück, obwohl nicht genügend Geld auf dem Konto war. Die Bank wies den Lasteneinzug zurück, worüber sie uns informierte - mit dem Hinweis, das Verfahren sei so gar nicht erlaubt und die Läden dürften Jugendliche nur mit Pin zahlen lassen. Müssen wir jetzt dahinter her sein, unser Geld loszuwerden, oder sollen wir abwarten, ob sich die Firma meldet? Natürlich soll mein Sohn sein Zeug bezahlen, aber ich bin halt immer davon ausgegangen, dass ein Kontoüberzug gar nicht passieren kann und bin ziemlich sauer auf den Laden!
Hallo,
denke es sind hier zwei Sachen zu beachten.
1)
Der Sohn hat was gekauft und soll es zahlen. Am besten den
Markt kontaktieren (sieht immer besser aus und wir wohl billiger) und die Sache aus der Welt schaffen.
2)
Bin mir nicht ganz sicher da ich schon länger nicht mir an der „Front“
bei der Bank arbeite. Aber ich denke die Karte/Konto gibt vor was man darf. Bei PIN wird der Kontostand gecheckt und die Zahlung dann im Laden verweigert wenn nichts drauf ist. Ohne PIN hat der Laden keine Sicherheit und muss ggf. mit Lastschriftrückgabe rechnen. Inwiefern das Zahlungssystem des Landens dies erkennen kann weiß ich nicht genau.
Darüber hinaus sollte man dem Sohn versuchen beizubringen, daß er über seinen Kontostand ungefähr Bescheid wissen sollte und entsprechend zu handelt.
Hoffe ich konnte ein bißchen helfen.
Tom
Kontoüberzug gar nicht passieren kann und bin ziemlich sauer
auf den Laden!
Hallo,
ich wäre ziemlich sauer auf meinen Sohn, wenn er mit einem Konto bezahlen will, welches nicht gedeckt ist!
Liebe Grüße
Michael
und bin ziemlich sauer auf den Laden!
Klar, schuld sind immer die anderen. Ist ja auch zu einfach.
Besser wäre die Einsicht: " Ich bin richtig sauer auf mich , weil ich meinem Sohn nicht beigebracht habe, mit Geld verantwortungsvoll umzugehen!"
Jaja, versteht sich von selbst, dass das auch unser Fehler war - an dem man nun wunderbar lernen kann, warum man einen Überblick über sein Konto haben sollte, wo die Gefahren der bargeldlosen Zahlung lauern usw. Aber im ersten Moment habe ich mich einfach geärgert, weil dieser Laden anscheinend gezielt die Vorgabe des POS-Verfahrens umgeht. Dort kaufen viele Jugendliche ein. Und es kommt wohl öfters vor, dass einer aus Versehen mehr kauft, als er sich gerade leisten kann. Da reicht ja schon ein Fehlbetrag von ein paar Cent, und das kann einem ja schon mal passieren.
Ja, danke.
- So haben wir uns das auch schon überlegt. Um es einerseits aus der Welt zu schaffen und andererseits denen ein Feedback zu geben.
- Klar, dass wir das zum Anlass nehmen, unseren Sohn entsprechend zu „(be)lehren“ - ist ja ein gutes Beispiel dafür, wie es nicht laufen sollte…
War natürlich keine Absicht…
(siehe Antwort auf „erdbeermund“)
War natürlich keine Absicht…
(siehe Antwort auf „erdbeermund“)
Erdbeer zunge!!!
http://www.wer-weiss-was.de/img/users/720698.jpg
.
Erdbeerzunge
Hi,
offensichtich bist du ja schon etwas weiter von der Palme runter.
weil dieser Laden anscheinend gezielt die Vorgabe des POS-Verfahrens umgeht.
Wieso? Zahlung per EC-Karte mit Unterschrift ist doch legal… "Die Kartendaten werden ausgelesen und eine Lastschrift erstellt. Gleichzeitig wird eine Einzugsermächtigung ausgedruckt, die der Kunde unterschreiben muss. Er legitimiert sich anhand seiner Unterschrift und gibt gleichzeitig die Einwilligung, dass das KI bei Nichteinlösung der Lastschrift dem Unternehmen Namen und Adresse des Kontoinhabers mitteilt.
Im Gegensatz zum POS-System ist die Zahlung nicht garantiert. Die Lastschrift kann daher vom KI zurückgegeben werden (z.B. mangels Deckung). Der Kontoinhaber kann der Belastungsbuchung ebenfalls widersprechen. Vorteil des POZ-System sind die vergleichsweise geringeren Kosten." http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?arti…
Machen doch alles richtig, und wenn das
Dort kaufen viele Jugendliche ein.
stimmt, und die wirklich oft ihr Konto überziehen, dann hat der Laden Pech - dem fhlt dann nämlich sein Geld, er muss ihm hinterherrennen, und das kostet Geld.
Der Einzelhandel existiert, um uns Dinge zu verkaufen, damit wir nicht den weiten Weg bis zum Hersteller gehen müssen. Der Einzelhandel ist nicht dafür verantwortlich, uns umgang mit Geld beizubringen.
die Franzi
???
Mein Sohn (13) hat im Drogeriemarkt mit Karte gezahlt.
mit 13 ist man noch Kind und kein Jugendlicher!
Es
wurde keine PIN, sondern die Unterschrift benötigt, daher wies
das Gerät die Zahlung nicht zurück, obwohl nicht genügend Geld
auf dem Konto war.
mit 13 Jahren bekommt man noch keine eigene Bankkarte!
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,
dass das Kind berechtigt war eine Unterschrift für das Girokonto zu leisten.
Die Bank wies den Lasteneinzug zurück,
worüber sie uns informierte - mit dem Hinweis, das Verfahren
sei so gar nicht erlaubt und die Läden dürften Jugendliche nur
mit Pin zahlen lassen.
lt. den mir vorliegenden Bestimmungen meines Girokontos + Bankkarte,
ist außer dem Karteninhaber niemand berechtigt diese Karte zu benutzen. Daher kann ich diese Auskunft nicht nachvollziehen.
Müssen wir jetzt dahinter her sein,
unser Geld loszuwerden, oder sollen wir abwarten, ob sich die
Firma meldet? Natürlich soll mein Sohn sein Zeug bezahlen,
aber ich bin halt immer davon ausgegangen, dass ein
Kontoüberzug gar nicht passieren kann und bin ziemlich sauer
auf den Laden!
Kindern sollte man keine Bankkarte in die Finger geben!
Sie sollten sauer auf sich selbst sein, denn so lernt ein Kind nicht mit Geld umzugehen.
Auch ???
mit 13 ist man noch Kind und kein Jugendlicher!
Meinetwegen
mit 13 Jahren bekommt man noch keine eigene Bankkarte!
Komisch… beim Primagirokonto gibts die durchaus… .bei anderen Banken ähnlich. Allerdings sollten nur Verfügungen im Rahmen des Guthabens möglich sein.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,
dass das Kind berechtigt war eine Unterschrift für das
Girokonto zu leisten.
Das ist wiederum ein anderes Thema.
Die Bank wies den Lasteneinzug zurück,
worüber sie uns informierte - mit dem Hinweis, das Verfahren
sei so gar nicht erlaubt und die Läden dürften Jugendliche nur
mit Pin zahlen lassen.
Fragt sich ob die Kartenfunktionen richtig geschaltet ist, weil die so überhaupt möglich war.
lt. den mir vorliegenden Bestimmungen meines Girokontos +
Bankkarte,
ist außer dem Karteninhaber niemand berechtigt diese Karte zu
benutzen. Daher kann ich diese Auskunft nicht nachvollziehen.
Ja wenn er doch der Inhaber des Kontos ist.
Müssen wir jetzt dahinter her sein,
unser Geld loszuwerden, oder sollen wir abwarten, ob sich die
Firma meldet? Natürlich soll mein Sohn sein Zeug bezahlen,
aber ich bin halt immer davon ausgegangen, dass ein
Kontoüberzug gar nicht passieren kann und bin ziemlich sauer
auf den Laden!Kindern sollte man keine Bankkarte in die Finger geben!
Blah blah blubb… warum denn nicht?
Wenn die Verfügungsmöglichkeiten über das Guthaben beschränkt sind, der Kleine so den Umgang mit Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern lernt find ich das gar nicht so verkehrt.
Sie sollten sauer auf sich selbst sein, denn so lernt ein Kind
nicht mit Geld umzugehen.
Unfug… das eine hat nichts mit dem anderen zu tun und wenn der Umgang früh genug geübt wird, gibt es vielleicht kein so böses Erwachen wie wenn man zur Volljährigkeit die Karte erst in die Hand gedrückt bekommt.
Merke: Nicht die Karte ist böse, sondern das blinde Verfügen damit.
Gruss HighQ
Hallo HighQ,
wieder etwas dazu gelernt!
bisher war mir nicht bekannt, dass Kinder mit 13 Jahren auch eine Bankkarte erhalten könne.
Danke und viele Grüße!
Merger
Hallo Merger,
bisher war mir nicht bekannt, dass Kinder mit 13 Jahren auch
eine Bankkarte erhalten könne.
bei mir in der Bank bekommen sogar 6jährige eine Bankkarte. Selbstverständlich nur mit eingeschränkter Funktion. Da wir keine Kundenkarten mehr haben, können sich die Kids die Auszüge am KAD und am GAA Geld damit holen.
LG
Harleybiene
Bei unserer (VR-)Bank z.B. gibt es beim Kinderkonto ab 11 Jahren eine Bankkarte. Eine Verfügbarkeit kann man ab 7 Jahren einrichten lassen, aber mein 9jähriger Sohn kriegt sein Taschengeld noch „normal“, wöchentlich bar auf die Kralle.
Ich war auch sehr überrascht, dass mein 13jähriger Sohn überhaupt schon mit Karte zahlen darf. War eigentlich nur zum Abheben gedacht. (Beim ersten Mal war ich dabei, das war allerdings mit Pin).
Zitat Bank: „Überweisungen, Geldabheben am Geldautomaten, bargeldlos zahlen, wo man die VR-BankCard akzeptiert, Online-Banking, die Prepaid-TelefonCard am Geldautomaten aufladen; all das ist möglich. Aber nur, wenn Sie, die Eltern, es für richtig halten. Sie entscheiden, welche Freiheiten Ihr Nachwuchs braucht… und welche Kontrolle nötig ist. Und in einem Punkt gibt es ohnehin keine Diskussion: Kontoüberziehung ist beim VR-MeinKonto ausgeschlossen.“
Well…