Hallo
egal ob es erlaubt ist oder nicht, Jugendliche gehen in Diskotheken. Und sie müssen dann irgendwann wieder nach Haus.
Wenn die öffentlichen Verkehrsmittel mit denen sie hinfahren den Betrieb so gegen 12 Uhr nachts eingestellt haben und es keinen Discobus gibt, der dort fährt, wenn man nicht auf die Eltern zurückgreifen kann, weil die entweder kein Auto haben, nicht da sind oder sonst was. Wenn besagte Disco dann irgendwo in der Pampa liegt und es keinen Weg dort weg gibt, die 16 und 17-jährigen dann allerdings rausgeworfen werden, weil der Betreiber nach 24 Uhr keine Leute unter 18 mehr im Laden dulden will/kann/darf.
Wenn all das zusammentrifft, hat dann der Betreiber nicht auch so etwas wie eine Fürsorgepflicht? Ist er dann nicht auch in der Verantwortung? Wenn er wissentlich die Jugendlichen reinlässt und sie dann bei Nacht und Regen und Kälte vor die Türe setzt? Wissend, dass sie an die 6 Stunden warten müssen, bis das nächste öffentliche Verkehrsmittel sie dort wegbringen kann??
Vielen Dank für kluge Antworten
von Susanne
Hallo Susanne,
mal rein von der Logik her gefragt, warum verlassen die besagten Jugendlichen die Disco nicht kurz vor 24 Uhr, wenn sie das letzte öffentliche Verkehrsmittel noch bekommen? Oder ist ein bisschen Eigenverantwortung und Mitdenken zuviel verlangt?
Grüße
Almut
Hallo Susanne!
Wenn die öffentlichen Verkehrsmittel mit denen sie hinfahren
den Betrieb so gegen 12 Uhr nachts eingestellt haben…
Die Abfahrt des letzten Busses/der letzten Bahn kommt sicher nicht überraschend. Wenn die Jugendlichen ihren Discobesuch rechtzeitig beenden, kann es kein Problem geben. Falls eine Disco so weit entfernt in der Pampa liegt, daß man zwar noch hinfahren kann, aber nicht mehr zurück kommt, muß man von Besuchen absehen.
Gruß
Wolfgang
Susanne, du hass wirklisch Recht!
Der Mensch is doof, de Welt is schlecht!
Statt diesen Unmensch-Chef-Gebahren,
Soll man die Kids nach hause fahren!
Unn liejen sie schon in den Ecken,
dann kann man sie ja wohl zudecken!
Un auch wenn Wirte dat nich müssen,
Zur juten Nacht, janz leicht kurz küssen.
Tätä!
Horst
Moin!
Wenn all das zusammentrifft, hat dann der Betreiber nicht auch
so etwas wie eine Fürsorgepflicht? Ist er dann nicht auch in
der Verantwortung? Wenn er wissentlich die Jugendlichen
reinlässt und sie dann bei Nacht und Regen und Kälte vor die
Türe setzt? Wissend, dass sie an die 6 Stunden warten müssen,
bis das nächste öffentliche Verkehrsmittel sie dort wegbringen
kann??
Woher soll der Betreiber das wissen? Mal ernsthaft, welcher Jugendliche vertraut sich schon dem Betreiber in dieser Angelegenheit an?
Außerdem kann es nicht stimmen, daß das nächste öffentliche Verkehrsmittel erst 6 Stunden später fährt - Taxen sind ebenfalls öffentliche Verkehrsmittel.
Munter bleiben… TRICHTEX
… nur sind Jugendliche erfahrungsgemäß in der Mehrheit weder erwachsen genug um für sich klug zu sein, noch bereit entsprechend zurückzustecken.
Und genug Geld für ein Taxi aus der Pampa in die Stadt haben sie für gewöhnlich auch nicht.
Es ging mir auch nicht um die Logik, die jeder Erwachsene an dieser Stelle anwenden würde, es ging mir um die Frage, ob der Betreiber, der übrigens genau weiß, ob der öffentliche Nahverkehr funktioniert und wie, nicht auch in der Pflicht ist, wenn er so handelt.
Tätä 
Susanne
Hi,
Es ging mir auch nicht um die Logik, die jeder Erwachsene an
dieser Stelle anwenden würde, es ging mir um die Frage, ob der
Betreiber, der übrigens genau weiß, ob der öffentliche
Nahverkehr funktioniert und wie, nicht auch in der Pflicht
ist, wenn er so handelt.
Und was erwartest du nun vom Betreiber?
mfg Ulrich
Hallo Ulrich!
Es ging mir auch nicht um die Logik, die jeder Erwachsene an
dieser Stelle anwenden würde, es ging mir um die Frage, ob der
Betreiber, der übrigens genau weiß, ob der öffentliche
Nahverkehr funktioniert und wie, nicht auch in der Pflicht
ist, wenn er so handelt.Und was erwartest du nun vom Betreiber?
In halbstündigen Abständen kostenlose Sternfarten mit komfortablen Limousinen in alle Himmelsrichtungen würde als erste Maßnahme und um den guten Willen des Disco-Betreibers zu zeigen, schon reichen.
Gruß
Wolfgang
Kurz zu der Frage mit der Pflicht:
Die hat er nicht!
Tätä! 
Horst
Hi,
von der Logik her, sollte der Betreiber die Jugendlichen also um 23 Uhr rausschmeißen bzw. gar nicht erst reinlassen.
Gruß
Elke
Hallo,
In halbstündigen Abständen kostenlose Sternfarten mit
komfortablen Limousinen in alle Himmelsrichtungen würde als
erste Maßnahme und um den guten Willen des Disco-Betreibers zu
zeigen, schon reichen.
ich bin der Ansicht, daß während der Fahrt zumindest etwas Tee und Gebäck gereicht werden sollte.
Wo kämen wir den hin, wenn die Jugendlichen hunrig zuhause ankämen?
Gruß,
Christian
Abend,
ich bin manchmal ein bischen langsam, daher ein paar Fragen.
Wissend, dass sie an die 6 Stunden warten müssen,
bis das nächste öffentliche Verkehrsmittel sie dort wegbringen
kann??
Du meinst der Discobetreiber hat eine größere Verantwortung wie
die Eltern?
Wie kann ein Kind unter 18 Jahren 6 Stunden irgendwo sitzen ohne das
es den Eltern aufgefallen ist?
Ich bin mir leider nicht sicher aber müssen Kinder unter 18 nicht
sowieso um 22 Uhr die Disco verlassen?
Gruß
Stefan
Wenn all das zusammentrifft, hat dann der Betreiber nicht auch
so etwas wie eine Fürsorgepflicht?
Nein, diese Pflicht haben ausschließlich die Erziehungsberechtigten! Dem entsprechend haben sie die Sorge für ihren Filius zu tragen.
Aber mal eine Gegenfrage: Was für ein verqueres Rechtsverständnis muss man haben, um auf solch eine Idee zu kommen?
Gruß Andreas
* für dem letzten Satz
hat dann der Betreiber nicht auch
so etwas wie eine Fürsorgepflicht? Ist er dann nicht auch in
der Verantwortung? Wenn er wissentlich die Jugendlichen
reinlässt und sie dann bei Nacht und Regen und Kälte vor die
Türe setzt? Wissend, dass sie an die 6 Stunden warten müssen,
bis das nächste öffentliche Verkehrsmittel sie dort wegbringen
kann??
Hi,
was wäre denn, wenn er sie nicht rausschmeißen würde? Sollen sie bis morgens um 6.00 in der Disco bleiben (falls die so lange auf hat), damit sie mit dem ersten Bus fahren können? Oder, falls die Disco um 3.00 zu macht, dann müssen sowieso alle Gäste gehen. Hätte er dann deiner Meinung nach auch eine Fürsorgepflicht?
Bist du ernsthaft der Meinung, der Discobetreiber müsste die Jugendlichen nach Hause bringen?
In erster Linie sind die Eltern dafür verantwortlich, dass die Kinder
- nicht zu lange in der Disco bleiben
- sicher nach Hause kommen
Gruß
Nelly
Ich wundere mich immer wieder darüber, auf was für Ideen manche Menschen so kommen
Respekt!
Levay
Hallo!
Und wenn sie dafür zu dusselig sind, fehlt ihnen generell die Reife zu einem Discobesuch und er sollte von den Eltern ganz untersagt werden.
Viele Grüße
Anne
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