''Jugendliche unter 18 Jahren''

Hallo.

Vorhin sah ich einen Hinweis am Zigarettenautomaten eines Supermarktes:

Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren nicht erlaubt

Ist das nicht ein logischer Widerspruch?
Denn wenn es an Jugendliche unter 18 Jahren nicht erlaubt ist, folgt ja unmittelbar daraus, dass es an Jugendliche über 18 Jahren erlaubt ist.
Dann ist es aber kein ‚Jugendlicher‘ mehr. Denn

Jugendliche, im Jugendstrafrecht Personen, die zur Zeit der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

Müsste es nicht heißen:
Abgabe von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren nicht erlaubt

☼ Markuss ☼

Ist das nicht ein logischer Widerspruch?

Nein.

Denn wenn es an Jugendliche unter 18 Jahren nicht erlaubt ist,
folgt ja unmittelbar daraus, dass es an Jugendliche über 18
Jahren erlaubt ist.

Nein. Das ist nicht der zwingende Umkehrschluss. Du selbst legst ja dar, dass es so nicht gemeint sein kann.

Levay

PS. Abgesehen davon gilt die Definition des Jugendlichen eben nur für das Strafrecht.

… aber es irritiert zumindest.

☼ Markuss ☼

… aber es irritiert zumindest.

☼ Markuss ☼

nein.
Auch Volljährige über 18 können unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. strafrechtlich wie noch nicht voll verantwortlich (=Jugendliche) behandelt werden

Hallo Markuss,

Ist das nicht ein logischer Widerspruch?

nein, aber es handelt sich um einen Pleonasmus.

Denn wenn es an Jugendliche unter 18 Jahren nicht erlaubt ist,
folgt ja unmittelbar daraus, dass es an Jugendliche über 18
Jahren erlaubt ist.

Nein. Im deutschen Recht (und es geht hier schließlich um eine rechtliche Bestimmung, also ist nichts anderes relevant) ist ein Jugendlicher definiert als jemand, der zwischen 14 und 18 Jahre alt ist. Eine Ausnahme gibt es im Jugendarbeitsschutzgesetz, wo auch ein 14-jähriger noch als Kind gilt.

Im rechtlichen Sinne gibt es also keine Jugendlichen über 18 Jahre. Wenn Geli darauf hinweist, dass unter bestimmten Voraussetzungen Volljährige strafrechtlich wie Jugendliche behandelt werden können, geht dies an der Sache völlig vorbei. Dass sie wie Jugendliche behandelt werden , heisst nur, dass bei ihnen Jugendstrafrecht angewandt werden kann - nicht, dass sie Jugendliche sind. Es gibt deshalb folgerichtig im Jugendgerichtsgesetz auch keine ‚Jugendliche über 18 Jahre‘ sondern ‚Heranwachsende‘ (18 - 21 Jahre).

Müsste es nicht heißen:
Abgabe von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren nicht
erlaubt

Richtig. Oder aber:
Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche nicht erlaubt

Nicht jedem ist freilich die rechtliche Definition von ‚Jugendlicher‘ geläufig. Um solche Menschen vor einem Verbotsirrtum (vgl. § 17 StGB) zu schützen, hat man für die Formulierung den unschönen, aber sinnvollen Pleonasmus gewählt.

Freundliche Grüße,
Ralf

Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche nicht
erlaubt

Am besten und sprachlich korrekt (wenn auch reichlich umständlich) wäre die Formulierung:
Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche (Personen unter 18 Jahren) nicht erlaubt

Das würde dann auch noch den Verbotsirrtum ausschließen, dass Tabakwaren zwar nicht an „Jugendliche unter 18 Jahren“ abgegeben werden dürfen, aber sehr wohl an Kinder … :wink:

Ralf

Hallo!

Nein. Im deutschen Recht (und es geht hier schließlich um eine
rechtliche Bestimmung, also ist nichts anderes relevant) ist
ein Jugendlicher definiert als jemand, der zwischen 14 und 18
Jahre alt ist. …Nicht jedem ist freilich die rechtliche Definition
von ‚Jugendlicher‘ geläufig. Um solche Menschen vor einem
Verbotsirrtum (vgl. § 17 StGB) zu schützen, hat man für die
Formulierung den unschönen, aber sinnvollen Pleonasmus
gewählt.

Meines Wissens war die Formulierung vor der Gesetzesänderung: „… Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren …“ Auch von daher ist „unter 18 Jahren“ eindeutiger als nur die Weglassung von „unter 16 Jahren“.

Michael

Hallo Markuss,

Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren nicht
erlaubt

Ist das nicht ein logischer Widerspruch?
Denn wenn es an Jugendliche unter 18 Jahren nicht erlaubt ist,
folgt ja unmittelbar daraus, dass es an Jugendliche über 18
Jahren erlaubt ist.
Dann ist es aber kein ‚Jugendlicher‘ mehr.

  1. Volljährigkeit mit 18 ist gar noch nicht so lange.
  2. Wenn du jetzt noch Personen aus anderen Ländern in betracht ziehst, welche erst mit 20 oder 21 Volljährig werden, macht es auch wieder Sinn.

MfG Peter(TOO)

Ich hatte auch schon einmal 'ne tote Leiche im Keller.
Aber viel schöner ist das Wort „Bahre“. Wenn jemand eine braucht, sollte diese auch für ihren Zweck gelten. Viele vergessen nämlich (Verwechselung mit Trage), dass sie ausschließlich für Tote zu benutzen ist.
So ist das halt, was unser Leben mit der Sprache so alles mit sich bringt. (amüsier!)
Und man bekommt im Supermarkt im Angebot sogar „bodybags“, sagt B.Sick.
Vielleicht entfällt die Bahre dann auch irgendwann.

(Nur als Spaß zwischendurch gedacht).
Gruß Uwe