hallo ,hab vor halbem jahr ein großen fehler getan es war natürlich dumm von mir,egal jetzt kommt es vor gericht ,es ist nur ein Fall ,ich hab etwas verkauft ,ganz klein geschrieben es handelt sich nur um ein bild dann verkauft ,
bin ersttäter 17 jahre und schaden c.a 85 euro
was erwartet mich jetzt ,bestimmt sozialstunden oder ?
Hallo,
zeig Reue, gib alles zu, dann kommst Du mit einem blauen Auge davon. Maximal Sozialstunden.
Mit freundlichem Gruss
Horst Gotthardt
Hallo,
Ich bin kein Richter, aber ich denke, wenn es Deine erste Straftat ist und Du unter 18 bist, Deine Tat einsiehst und auch bereit bist, den Schaden wieder gut zu machen, solltest Du mit Sozialstunden davon kommen. Bei Ersttätern wird meist nicht mehr, als Sozialstunden verhängt.
Liebe Grüsse
Hallo,
tut mir leid, ich bin in diesem Bereich nicht auf dem Laufenden, weil mein Schwerpunkt als Heilpraktikerin für Psychotherapie in anderen Bereichen liegt.
Ich hoffe sehr, dass du wirklich aus diesem Fehler gelernt hast. Fehler haben nur dann einen Sinn, wenn man Nutzen daraus zieht, das heißt, etwas aus ihnen lernt um sie künftig nicht zu wiederholen.
Ich wünsche dir für deinen Gerichtsverhandlung alles alles Gute.
liebe Grüße
K. Schwarz
Hallo,
solche Fragen (wie hoch ist die Strafe) fallen bei mir in die Kategorie „Glaskugel“.
Wie ich schon einige Male geschrieben habe, kommt es immer auf die Tagesform des Richters an, dem Verhalten des Straftäters …
Ob der Schaden nun 85 Euro oder 1.000 Euro beträgt, spielt keine große Rolle.
Die Straftat ist Betrug - die Höhe der Strafe steht nicht im Verhältnis zum entstandenen Schaden.
Mit Sicherheit kommen Sozialstunden auf Dich zu - zudem kann es auch eine Bewährungsstrafe geben.
Gruß - Michel
das entscheidet richter wenn er geprüft hat.
wahrscheinlich.
m
Ohne Details und unter Berücksichtigung aller Umstände reine Spekulation…aber Du wirst bestimmt mit nen blauen Auge davon kommen…Sozialstunden sind doch ok! haben noch niemanden geschadet!
Kleiner Hinweis für die Zukunft, wenn Du später wieder mal besonders clever sein möchtest, Du bist Wiederholungstäter und hat nix dazu gelernt! Sowas haben Gerichte besonders gern:wink:
Ich bin kein Richter, aber dafür wird man in Deutschland nicht eingesperrt
Wie die Sache weitergeht, hängt davon ab, wie es der Staatsanwalt sieht. Manche stellen das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße ein, andere gleich wegen Geringfügigkeit. In der Regel wird man wegen einer Dummheit nicht gleich kriminalisiert, so dass die Sache in keinem Strafregisterauszug auftaucht. Sozialstunden sind auch möglich, aber ich denke, dass es zu keinem Gerichtsverfahren kommt.
Tut mir leid, ich weiß es nicht. Aber es ist schon einmal ein Fortschritt, daß Du dazu stehst. Fehler kann jeder machen. Du kriegst es bestimmt hin.
Kopf hoch
Hallo boobaabi123,
Es kommt darauf an wie der Richter es sieht.
Es kann eine Verwahnung oder Sozialstunden geben. Mehr wird es wohl nicht geben. Ich rate dir aber zu einem Rechtsanwalt zu gehen, wenn du noch keinen hast. Gibt es extra spezialisten für jugendrecht.
Hallo, Ebay ist eine Handelsplattform, über die sowohl Händler als auch Privatpersonen in einfacher aber fairer Art und Weise Dinge verkaufen und das sollte so bleiben! Was du getan hast - ob 85,- € (es gibt Leute in Deutschland, die müssen von diesem Betrag 2 Wochen lang eine Familie ernähren!!!) - oder 8,50 € ist kein Dummerjungenstreich und ich hoffe sehr, dass dir die Sozialstunden oder auch eine Geldstrafe sehr, sehr weh tun. Werde endlich erwachsen mit deinen 17 Jahren und verdiene erstmal mit deiner Hände Arbeit 85,-€ im Monat. Dir geht es zu gut!!!
Das entscheidet letztendlich der Richter, nach Würdigung aller Einzelumstände.
Deshalb kann und will ich dazu nix sagen - denn ich bin kein Richter.
Gruß
Greenfox
Hallo boobaabi,
ja, da sind Sozialstunden schon wahrscheinlich. Es kommt sehr auf Dein Verhalten an, wenn Du alles zugibst und Dich entschuldigst und auch deutlich machst, dass es natürlich ein einmaliger Ausrutscher war, wird das Strafmaß nicht so hoch. Hast Du denn dem Opfer sein Geld zurück erstattet? Wenn noch nicht, tu das und teile es dem Gericht auch mit. Je nach Richter (milde oder streng)könntest Du mit einer Verwarnung davon kommen oder eben Sozialstunden erhalten.
Also, ich drück Dir die Daumen!
Katie
Hallo,
du hast keine große Strafe zu erwarten. Solch ein Vergehen wird meist mit einer Geldstrafe oder Sozialstunden geahndet.
Trotzdem erhältst du einen Eintrag, der aber nach einigen Jahren verschwunden sein wird.
Gruß Leila
Hallo,
so doll wird es nicht werden, denke ich. Jugendlicher und ersttäter…
Und außerdem, wenn du geschrieben hast, daß es sich nur um ein bild handelt, ist alles ok. Finde ich.
Man sollte im eigenen interesse nicht versuchen, andere zu betrügen. Aber das weißt du.
Liebe grüße
karsti
Sorry für die späte Antwort.
Normalerweise ist es so, dass in so einem Fall der Richter in Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe zu einem Strafmaß kommt.
Aber bei einer Straftat ist es ja nicht so wie beim Falschparken, wo ein festes Bußgeld im Gesetz steht. Bei einer Staftat (Betrug) wird immer der Einzelfall entschieden. Da spielen viele Faktoren eine Rolle wie z.B. Wie oft schon kriminell aufgefallen? Wie ist die Sozialprognose? Wie viel verdient der Angeklagte? usw.
Sicherlich wird in deinem Fall wohl kaum mehr als Sozialstunden heraus kommen, falls es stimmt, was du schreibst. Aber, wie gesagt, der Richter entscheidet!