Hallo,
Angenommen eine Mutter beherbergt ihren Sohn (22 )bei sich
daheim.
Dessen Lebensgeschichte sähe so aus:
Scheidungskind, ADHS, schlechter Schüler, schwieriges Kind,
schon früh geklaut (Eltern, Geschwister, Einzelhandel),
kurzfristiger Aufenthalt in einem Heim, kein Schulabschluss,
zeitweise kriminell (Diebstahl, Betrug, Gewalt ect.), Lehre
abgebrochen, seiter arbeitssuchen, endlich seriöse Arbeit
gefunden, Festanstellung stand kurz bevor, aufgrund Drogen
(Chrystal, Hash etc.) dort aber ebenfalls gestohlen und dann
fristlos entlassen, seither wieder jobsuchend. hoch
verschuldet weil über die Kreditkarte der Mutter heimlich
eingekauft, Dispo überzogen, private Schulden gemacht und und
und
dann sollte die Mutter ihn auf Rückzahlung verklagen.
Wenn diese Mutter, die immer wieder neue Jobs für ihn suchen
würde, seine Schulden zahlt, damit er nicht einsitzen muss und
sich dabei selbst hochgradig verschuldet, an schweren
Depressionen (bis hin zur Neurodermitis, erhöhter
Alkoholkonsum etc.) leiden würde: welche Möglichkeit hat sie,
sich von ihm zu lösen?
In dem sie ihn vor die Tür setzt.
Sie unterstünde ja noch einer
Unterhaltspflicht bis er 25 ist.
Ist sie nicht! Volljährige Kinder sind verpflichtet alles mögliche zu tun um selbst über die Runden zu kommen. Eltern schulden lediglich eine Ausbildung.
Junior wird nicht ausgebildet! Also schuldet Mutter auch nichts!
Bei Vergehen gegen die Eltern kann nicht mal ein Hartz-IV-Amt verlangen, dass man diese „Kind“ weiter beherbergt und mit Naturalunterhalt versorgt.
Wenn aber nun zu befürchten
steht das sie selbst suizidgefährdet ist, oder (im
harmlosesten Fall) „nur“ weiter in die Alkoholabhängigkeit
rutscht, welche Möglichkeiten bieten evtl. Öffentliche
Einrichtungen solchen „Opfern“ zu helfen.
Anonyme Alkoholiker oder ähnliches aufsuchen. Sie wird lernen müssen, dass sie ihr Leben auf die Reihe bringen muss und nicht in der Lage ist den „verlorenen Sohn“ noch mit durchzuschleppen.
Angenommen es herrscht (noch) keine Gewaltanwendung durch den
Sohn gegen die Mutter, so wäre doch aber die seelische
Grausamkeit, welche ihr zugefügt würde eigentlich schon
ausreichend.
Ist schon lange ausreichend. Sowie er einen Euro unberechtigt vom Konto geholt hat bzw. die Karte gestohlen hat, hätte sie ihn schon vor die Tür setzen können und sollen.
Wo könnte sich ein solches Opfer hinwenden, wenn z.B. der
Hausarzt nur Antideprissiva verschreiben würde und keine
aktive Hilfe bzw. Lösungsvorschläge bietet?
Da wäre der Hausarzt auch überfordert. Sie sollte vielleicht einen Anwalt aufsuchen, der den Rauswurf des „Kindes“ in die Wege leitet.
Ferner sind, wie oben geschrieben, diverse Selbsthilfegruppen die Ansprechpartner und oft auch Stützen.
Allerdings ist niemand in der Lage, ihr finanziell Hilfe zu geben. Raus mit dem Kerl und gut ist es.
Anonyme Alkoholiker oder andere Suchtberatungsstellen werden ihr z. B. erklären, dass sie ihrem suchtkranken Sohn nur helfen kann, wenn sie ihm ihre Hilfe entzieht. Er muss ganz unten ankommen und selbst lernen, dass er sich nur durch Überwindung und Vermeidung von Drogen wieder auf die Beine stellen kann.
Ansonsten wird sie ihn noch durchfüttern, wenn er schon 50 ist, weil er sich auf schwierige Kindheit, Scheidungskind bis in alle Ewigkeit hinausreden wird.
Scheidungskinder sind heutzutage überhaupt nicht mehr selten. Wenn alle so ein Verhalten an den Tag legen, wie dieser Sohn, haben wir nur noch „Versager“ in der Gesellschaft.
Er ist alt genug, dass man sagen kann: jeder ist seines eigenes Glückes Schmied.
Bin auf eure Meinungen gespannt.
Gruß
Ingrid