Jugendschutz

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe da eine Frage! Mein Sohn ist 16 und möchte Konzerte in der Colorline Arena besuchen. Muss er da um 12 wieder raus? Muss er ein Schreiben mit einer Erlaubnis mitbekommen? Kann seine Freundin (14) auch mit? Reicht für sie auch ein Schreiben ihrer Eltern? Oder muss jemand über 18 die beiden begleiten?

Ich freue mich sehr auf Ihre Antworten.

Liebe Grüße

Imme Stade

Hallo Imme,
das Jugendschutzgesetz trifft für Konzert-Veranstaltungen keine speziellen Regelungen. Somit ist der Konzertbesuch eine Grauzone im JuSchG, denn ein Konzert ist nicht automatisch eine Tanzveranstaltung, nur weil dort spontan mitgetanzt wird; auch ist es nicht eindeutig eine Gaststätte, nur weil dort Getränke verkauft werden; und für ein Klassik-Konzert sind nicht unbedingt die Regelungen für Filmveranstaltungen anzuwenden, nur weil dort die Zuschauer wie im Kino aufgereiht sitzen.

Damit liegt die Entscheidung für den Konzertbesuch von Jugendlichen ausschließlich bei den Eltern. Doch mit dieser Freiheit sind sie auch verpflichtet, darauf zu achten, dass die Veranstaltung nicht das Wohl ihres Kindes gefährden könnte. Sie müssen also gewissenhaft abwägen, ob ihr Kind alt genug ist, um das Konzert besuchen, ob eine Begleitung durch Erwachsene nötig ist und wie lange es bleiben darf.

Dazu gehört auch, dass die Eltern sich informieren müssen, um was für eine Veranstaltung es sich handelt und welche Besuchergruppe dort zu erwarten sind. Schließlich müssen sie dafür Sorge tragen, dass ihr Kind sicher zur Veranstaltung und danach zurück nach Hause kommt.

Also, du (und die Eltern der 14jährigen Freundin)entscheiden, ob eure Kids da hin dürfen. Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

mfg

Petra
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Hallo,

hier ein interessanter Link zu dem Thema:

http://www.handbuch-jugendschutz.de/index.php?postid…

Allerdings schreibt die Colorline Arena auf ihrer Seite: „Dieses hängt vom Alter der Kinder ab. Nach § 5 des Jugendschutzgesetzes („Tanzveranstaltungen“) ist die Anwesenheit ohne Begleitung einer erziehungsberechtigten Person Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet.“

Unter dem Link wird wieder eine andere Meinung geäußert („Konzert keine Tanzveranstaltung“) http://www.kingbushido.de/forum/showthread.php?t=11468

Ich denke es ist folgendermaßen: Konzerte sind keine Tanzveranstaltung und man kann ab 14 rein. Die Halle kann aber selbst andere Bestimmungen haben und man hat evtl. dann Pech und kommt nicht rein. Zettel mit Erlaubnis von den Eltern scheinen aber nichts zu bringen.

Hallo Imme (?), Personen unter 16 Jahren werden es - hoffentlich - schwer haben abends in die Arena zu gelangen, auch wenn das Konzert noch so jugendgerecht ist. Die Freundin sowieso nicht. Um 24:00 Uhr wäre für den Sohnemann sowieso Schluß. Falls keine Kontrolle gemacht wird, würden Sie sich ein Leben lang Vorwürfe machen, wenn irgendetwas negatives danach oder während passieren würde. Es gibt aber Möglichkeiten zur Teilnahme. 1. Sie tun sich das an und gehen mit! 2. Sie vertrauen jemandem der über 18 Jahre alt ist ihren Sohn an und geben ihm eine Bescheinigung mit in der Sie ihn beauftragen für diesen Abend für Ihren Sohn da zu sein quasi als zeitlich begrenztem Erziehungsberechtigten. Ich hoffe ich konnte Dir helfen, Gruß Manfred

Hallo Imme,

ich habe gerade nochmal danach gegoogelt und diesen Artikel gefunden: http://www.abendblatt.de/hamburg/article468937/So-le… Vielleicht hilft er dir weiter.

Gruß,
Arne

Hallo Petra,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Nun bin ich schlauer.

Es wäre doch zu ärgerlich, wenn er bei Green Day vor der Tür bleiben müsste oder die Freundin nicht eingelassen wird.

Danke nochmals

Liebe Grüße

Imme

Hallo Manfred,

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Hat mir sehr geholfen. aund Dank auch für die Tipps.

Gruß

Imme

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Hallo jenzi,

Danke für die schnelle Antwort und den Link. Hat mir sehr weitergeholfen.

Gruß

Imme

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Hallo Arne,

Danke für die schnelle Antwort und den Link. Hat mir sehr weitergeholfen.

Gruß

Imme

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Hallo immme,

du fragst, ob dein Sohn, der 16 Jahre alt ist und seine 14jährige Freundin ohne Einschränkunen auf das Green Day Konzert gehen können.

I. Das Jugendschutzgesetz schreibt in den §§ 4 - 7 ( Link: http://bit.ly/2A1Il4 ) vor dass jugendliche Personen (14-18) in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen nur zeitlich begrenzt sich dort aufhalten dürfen. Ein Konzert ist keine Tanzveranstaltung und damit gelten hier keine Einschränkungen. Es ist Deine Sache wie lange Sie bei dem Konzert bleiben dürfen. Insoweit kann ich die vorige Antwort von Herrn Sievert nicht ganz nachvollziehen.

II. Allerdings kann der Veranstalter, der das Hausrecht hat natürlich selber bestimmen wen er unter welchen Voraussetzungen reinlässt - vorausgesetzt diese Bedingeungen waren schon beim Kauf der Tickets ersichtlich. Es empfiehlt sich daher beim Konzertverantalter - hier: http://www.mlk.com/impressum - nachzufragen wie seine Spielregeln sind, damit es beim Einlass kein unagenehmen Überaschungen gibt.

III. Trotzdem finde ich, dass sie aufpassen sollten, denn Green Day ist ein Rockkonzert und da kann es in den ersten reihen mitunter heftig abgehen. Außedem sollte man meiner Erfahrung nach beim Bierkauf von mobilen Bierverkäufern auf richtiges Wechselgeld achten.

Hoffe Dir geholfen zu haben,
El-Tordo

Hallo El-Tordo,

vielen Dank für die Aufschlussreiche Information und auch für den Link. Werde da gleich mal anfragen.

Gruß

Imme

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