Jugendschutz bei Theateraufführung

Guten Tag,

wenn ein 14-Jähriger selbst Darsteller bei einer Theateraufführung ist, reicht es nach Jugendschutzgesetz aus, ihn zum Ende der Aufführung (nach 22 Uhr) wieder abzuholen, oder muss man als Erziehungsberechtigter während der Aufführung auch anwesend sein?

Hallo!
Wichtig ist das Jugendarbeitsschutzgesetz, denn das regelt, wie und wie lange das Theatertalent überhaupt auf der Bühne stehen darf.

Siehe: http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/__6.html

Eine Pflichtanwesenheit des ges. Vertreters ist mir unbekannt…oder ist die für andere Fälle vorgeschrieben?

Gruß
Jogi