Jugendschutz im Kino

Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich Jugendschutz und Kino. Ich würde gerne mit unserem Besuch (11 Jahre) in einen Kinofilm (FSK 12), der auch noch bis nach 22h geht. Frage- ist das gesetztlich überhaupt erlaubt? Wenn ich seine Erziehungsberechtigte wäre ja schon, (oder?). Allerdings werde ich als die eher nicht durchgehen, bin nämlich selber erst mitte 20.

Vielen Dank für eure Hilfe!
VG
Jule

Hi Jule,

ich denke mal, den sichersten Weg gehst du damit, in dem du im Kino mal anrufst und die Sache schilderst. Die haben da sicher öfters mit zu tun. Wenn du dabei bist, sollte das eigentlich kein Problem sein.

Gruss levi

Hallo Jule,

ein Blick ins Gesetz klärt wie immer die Rechtslage im Jugendschutzgesetz :

Beim Googeln in 3 klicks gefunden:

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstel…

Auf Seite 29 findest du die Bestimmung, dass 11-jährige nur in Begleitung der Personensorgeberechtigten(=Eltern) in einen Film dürfen, der für Kinder ab 12 ist.
Auch wenn das Einverständnis der Eltern evtl sogar schriftlich vorliegt, darf der knirps nicht mit ins Kino egal ob 15.00 Uhr oder 22.00 Uhr

grüsse
dragonkidd

Hallo Dragonkidd,

leider muß ich Dir in einem Punkt wiedersprechen. In Begleitung eines Erziehungsberechtigten, darf der unter 12 jährige sehr wohl in einen Film ab 12.

Gruß
Achim

Hi,

auch wenn es sicherlich gleich fiese Kommentare gibt: einfach ausprobieren :wink:

Bin selbst vor einigen Jahre mit meiner kleinen Cousine in einem solchen Film gewesen: sie 11, ich Mitte 20 - hat problemlos geklappt. Allerdings konnte ich mir beim rausgehen den Kommentar nicht verkneifen, daß sie dort ein Kind reingelassen haben, das eigentlich nicht gedurft hätte :smile: Ernsthaft, ich habe noch nie (!) eine Ausweiskontrolle im Kino erlebt. Was soll passieren? Im Zweifelsfall lassen sie euch einfach nicht rein.

Ansonsten: anrufen und nett fragen…

Gruss,
Julia

Hallo Achim,

ja, hier geht es um personensorgeberechtigte Personen, d. h. es geht um die Person die das Sorgerecht inne hat.
Das sind in der Regel die Eltern
(warum immer alles verkomplizieren, wenns auf 90% aller Fälle zutrifft??)

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__11.html
siehe Absatz 2

Davon ist die Erziehungsbeauftragte Person zu unterscheiden.
Beispiel:
Damit das 16-jährige Töchterlein bis nach 24,00 Uhr in der Disco bleiben darf müssen die Personensorgeberechtige(n) jemanden, der volljährig ist schriftlich als Erziehungsbeauftragten für diese 16-jährige bestimmen.
Dann darf das töchterlein auch bis in die Puppen feiern.

Diese Möglichkeit gibt es beim Filmbesuch nicht.

grüsse
dragonkidd

Hi,

ich denke mal, den sichersten Weg gehst du damit, in dem du im
Kino mal anrufst und die Sache schilderst. Die haben da sicher
öfters mit zu tun. Wenn du dabei bist, sollte das eigentlich
kein Problem sein.

Doch, sollte es und ist auch richtig so. Abgesehen davon: Eine
telefonische Auskunft kann man sich in der Regel in die Haare
schmieren. Die hängt nämlich ganz davon ab, wen man am Apparat hat
und das bedeutet auch noch lange nicht, dass der Einlasser euch
reinlässt. Letztendlich bleibt wahrscheinlich nur, es auszuprobieren.

Ein kleiner Tipp dazu, der oft hilfreich ist (habe früher selbst im
Kino gearbeitet): Am Besten sollte Mutter oder Vater bis zum
Einlasser mitkommen und dort erklären, dass ihr später wieder
abgeholt werdet. In diesem Fall hat man wohl die besten Chancen
durchzukommen.

Noch eine kleine Anmerkung:

Das mit dem Abholen durch Mutter oder Vater bezieht sich natürlich nur
auf das Problem der Uhrzeit. Aus meiner Erfahrung heraus wird die
Altersfreigabe wesentlich strenger gehandhabt.