Gremlins…
Lt. Jugendschutzgesetz düfen Jugendliche über 16 und unter 18
bis 24 Uhr unterwegs sein! Aber um 24 Uhr beginnt ein neuer
Tag an dem man dann wieder bis 24 unterwegs sein darf?!? Also
praktisch unbegrenzt?!?
Das ist schom mal falsch. Unterwegs sein dürfen sie, außer an Orten an denen ihnen Gefahren drohen praktisch 24 Std. Nur an Tanzveranstaltungen u.ä. dürfen sie nach 24 Uhr nicht teilnehmen.
Habe ich Gesetzeslücke entdeckt oder gibt es etwas das meiner
Logik widerspricht?
Nö, da hat wohl nie einer drüber nach gedacht, kannst ja mal gegen klagen, wenn Du in der Disko rausfliegst oder es den Türstehern oder den Polizisten bei der Razzia erzählen - sie sind bestimmt unheimlich an Deiner Theorie interessiert.
Der gleich Gedanke ist mir übrigens mal im Zusammenhang mit den Gremlins gekommen - irgend wie isses ja immer nach 24 Uhr, wann darf man sie also füttern…
M.