Jugendschutzgesetz Tanzveranstaltung

Hallo zusammen,

Ich weiß, dass 16 jährige ohne Aufsichtsperson bis 24 Uhr bei
dieser Veranstaltung teilnehmen dürfen. 16 jährige mit
Aufsichtsperson, kann die Teilnahme verlängert werden.
Jetzt meine Frage: Müssen die 16 jährigen dennoch bis zu einer bestimmten Uhrzeit bereits bei der Veranstaltung da sein oder können sie zum Beispiel erst um 03:00 Uhr kommen und um 05:00 Uhr wieder gehen?
Wie ist das? Gibt es da gesetzmäßig eine Vorgabe, dass die 16
jährigen
zum Beispiel auch bis 24:00 an der Veranstaltung teilnehmen müssen?
Wie
sieht das aus?

ich danke für alle antworten

Hallo zusammen,

Ich weiß, dass 16 jährige ohne Aufsichtsperson bis 24 Uhr bei
dieser Veranstaltung teilnehmen dürfen. 16 jährige mit
Aufsichtsperson, kann die Teilnahme verlängert werden.

Das ist richtig.

Jetzt meine Frage: Müssen die 16 jährigen dennoch bis zu einer
bestimmten Uhrzeit bereits bei der Veranstaltung da sein oder
können sie zum Beispiel erst um 03:00 Uhr kommen und um 05:00
Uhr wieder gehen?

Wenn du in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson bist kannst Du kommen und gehen wie Du willst.
Alleine ohne Aufsichtsperson hast Du nachts draußen oder bei Veranstaltungen nichts mehr verloren :wink:

Wie ist das? Gibt es da gesetzmäßig eine Vorgabe, dass die 16
jährigen
zum Beispiel auch bis 24:00 an der Veranstaltung teilnehmen
müssen?

Dazu kann Dich ja wohl keiner zwingen, wenn Du keinen Bock hast gehst Du eben nicht hin…oder wenn es Dir zu langweilig wird haust Du um 22.00 Uhr ab…

LG
Marion