Jugendschutzgesetz

Hallo ich habe die Frage! Und zwar ich lebe mit meiner Ex getrennt und haben eine Tochter unter 2 Jahren! Meine Ex hängtmit Leuten ab die Drogen nehmen! Sie sagt zwar immer sie nimmt keine und die kleine bekommt die Leute nicht mit aber ich habe da Bedenken! Ich würdegerne meine kleine zu mir holen damit sie das alles nicht mit bekommt außerdem liegt für mich auch eine Gefahr für meinetochter da! Was kann ich tun um sie da raus zu holen?

Ohne Beweise wirst du da wenig ausrichten können. Hat sie das alleinige Sorgerecht? Frag doch erstmal beim Amt nach, welche Rechte du hast, bei welcher Art Beweisen sie etwas unternehmen müssten. Dann könntest du vielleicht eine Detektei beauftragen, was aber wohl nicht ganz billig ist.
Gruß
rakete

Alle Rechte sind geteilt! Das Amt weiß bescheid aber die machen nichts

Hallo!

Gemeint ist vermutlich gemeinsames Sorgerecht.

In Jugendämtern gehört es zu den alltäglichen Normalfällen, dass jemand auftaucht, unliebsame Zeitgenossen und/oder den früheren Ehepartner mit Verdächtigungen beliebiger Art anzuschwärzen versucht, um auf diese Weise alte Rechnungen zu begleichen, Kleinkrieg fortzuführen oder mit Befürchtungen, begründet oder auch nicht. Allein der Umstand, dass Deine frühere Partnerin Kontakt zu Drogenkonsumenten unterhält, liefert jedenfalls keine Rechtsgrundlage, ihr das Kind wegzunehmen. Kontakt zu Drogenkonsumenten wirst Du vermutlich auch haben, weißt es nur nicht.

Wenn Partner/ehemalige Partner gegeneinander vorgehen, liegt dies nicht auf der Linie gemeinsamer Sorge für ein Kind. Es sei denn, das Kindeswohl ist gefährdet. Aber dafür reichen Vermutungen und Befürchtungen nicht. Dass Dir der Bekanntenkreis Deiner ehemaligen Partnerin nicht zusagt, gibt nichts her. Äußerungen wie „ich habe da Bedenken…“ sind substanzloses Gerede, Würde so etwas reichen, Eltern die Kinder wegzunehmen, gäbe es nur noch Kinder in staatlicher Obhut, wo ich-habe-Bedenken-Sprüche wirklich berechtigt wären.

Gruß
Wolfgang

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Du machst Dir Sorgen. Und willst was dagegen tun. Dann informier Dich erst mal ein bisschen gründlicher.
Das Jugendschutzgesetz schützt Jugendliche (also ab 14) , aber nicht Dein kleines Kind.
Dein Problem fällt ins SGB VIII, das Kinder - und Jugendhilfegesetz. Du solltest Dich mit Deiner Frage an das zuständige Jugendamt wenden. Dann aber schon ein bisschen mehr davon wissen, wie es Deinem Kind tatsächlich geht. Was hast denn Du bislang getan, um dem Kind ein guter Vater zu sein? Du müsstest schon überzeugende und überprüfbare Argumente haben. Die für Dich sprechen. Arbeitest Du? Wie wohnst Du? Wie willst Du für das Kind sorgen? Hast Du Unterstützung von Großeltern oder Nachbarn?
Ganz so einfach ist das nicht.
Ich wünsche Dir eine realistische Eigensicht. Danach viel Kraft , Mut und Zuversicht.

blödsinn.

abgesehen davon, dass es in diesem gesetz nicht um schutz innerhalb der privatsphäre geht, sind selbstverständlich auch kinder inbegriffen.
schau mal wenigstens in die gesetze rein von denen du redest:
https://dejure.org/gesetze/JuSchG

Du hast natürlich sachlich gesehen teilweise recht. Allerdings nicht in der Meinung, ich wisse nicht, wovon ich rede.
Meine Antwort war an den Fragesteller gerichtet, nicht an Dich. Der braucht nach meiner Einschätzung konkrete und deshalb zugegebenermaßen verkürzte Antworten bzw. Ansagen. Wichtig ist mir eher, dass er kapiert, was er tun kann.
Pardon!