Jugendstarfe Mord

Ich habe ein Problem, ich muss wissen wie lange ein 15-jähriger für Mord ins Gefängnis kommen würde. Eigentlich würde er dafür ja 10 Jahre bekommen, aber hierbei handelt es sich im Notwehr. Denn er wurde erstens gezwungen diesen jemand umzubringen und wurde noch dazu wochenlang vom Opfer misshandelt.

Hallo Coole Socke,

weisst Du denn überhaupt, was Mord ist?

Die theoretische Höchststrafe von 10 Jahren Jugendstrafe für Jugendliche stimmt, aber für den Rest solltest Du - mal vorausgesetzt, das, was Du schilderst ist wirklich passiert - einen Rechtsanwalt befragen, der sich auf Strafverteidigung spezialisiert hat.

Viele Grüße!

Hej,

die Antwort ist nicht so leicht zu geben. Erst einmal klingt es nicht so richtig nach Mord, wobei ich das nur beurteilen könnte, wenn ich mehr Details wüsste. Es könnte sich um Totschlag handeln, der auch mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann, wenn der Verurteilte nicht nach Jugendstrafrecht beurteilt werden würde.

Aber der Reihe nach: Wenn jemand in reiner Notwehr handelt, dann handelt es sich um einen strafbefreienden Entschuldigungsgrund, der einen Freispruch nachzieht. Nun sind die Grenzen sehr eng für Notwehr. Der „Täter“ muss sich gegen einen gegenwärtigen (direkten) Angriff wehren, den er selbst nicht provoziert hat und dem er nicht auf andere Art ausweichen kann. Dabei darf er kein unverhältnismäßiges Mittel einsetzen. Ein Rechtsanwalt kann das besser am Einzelfall beurteilen. Wenn jemandem ein Verbrechen vorgeworfen wird, hat er auch einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Aus der Aussage, dass er gezwungen wurde, denjenigen umzubringen, schließe ich aber, dass womöglich keine Notwehrsituation vorgelegen hat.

Inwieweit die Misshandlungen und der Zwang durch eine weitere Person schuldmindernd zu werten sind, kann erst ein psychiatrisches Gutachten klären, das in so einem Fall üblicherweise angeordnet wird.

Vielleicht schickst du mir mehr Informationen, damit ich eine Einschätzung geben kann. Ich kann aber nichts versprechen, weil so viele Faktoren eine Rolle spielen (Bundesland, genaue Umstände der Tat usw.)

Bis dahin
Birger

Hallo, also so einfach ist das nicht. Es kommt immer darauf an, wie das Gericht die Sache sieht. Notwehr? Körperverletzung mit Todesfolge? Totschlag? Mord? und das alles jeweils zu unterscheiden als schwerer oder minderschwerer Fall. Kommt das Gericht zum Entschluß, dass es Mord war (Niedrige Beweggründe etc.) sind es 10 Jahre Jugendstrafe, bei anerkannter Notwehr ist es ein Freispruch. Dazwischen liegt alles, aber da kann nur ein Anwalt helfen. Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen. Herzl. Gruß, Manfred

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Hallo, das Problem ist, dass unter den geschilderten Voraussetzungen die Geschichte mit der Notwehr aus meiner Sicht gar nicht ins Spiel kommen würde. Google mal im Intgernet und Du weißt dann, wie der „Notwehrparagraph“ definiert ist (Ich kanns aber bei Bedarf schon auch). Jedenfalls sind bei der geschilderten Situation so viele strafrechtlich relevanten Elemente im Spiel, dass auf Dauer keiner der Beteiligten ohne „Belangung“ raus geht. Aus meiner Sicht gibt es da nur ein Vorgehen: Vertrauensvolle Offenlegung bei der Polizei (die können bedrohte Opfer effektiv beschützen), oder eine Hinzuziehung einer Vertrauensperson, die Dich in Deiner persönlichen Notsituation, und/oderin Richtung Kontaktaufnahme mit der Polizei unterstützt. Das mal so weit. Meld Dich nochmal, und sag mir, ob meine Info hilfeich für Dich ist…

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Hallo,

diese Frage kann nicht beantwortet werden. Richtig ist, dass das Höchstmaß der Jugendstrafe 10 Jahre betrifft. Aber alles andere ist Frage des Einzelfalls: Im Fall der Notwehr müsste sogar ein Freispruch erfolgen. Alle anderen Umstände müssen bei der Findung des Strafmaßes berücksichtigt werden, falls kein Freispruch das Ergebnis ist. Das Spektrum ist aussergewöhnlich breit.

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