Hallo,
In einem Bewerbungsbogen steht die Frage ob man in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt wurde, man muss aber keine Verurteilungen angeben die im Bundeszentralregister getilgt oder tilgungsreif sind.
Muss man eine Verurteilung die im Januar 2005 nach §3 JGG rechtskräftig mit 120 Sozialstunden gemacht wurde mit angeben oder ist diese bereits getilgt/tilgungsreif?
Dankend,
Reinhard M.