Jugendstrafe für 21 Jährige?

Hi Leute?

Ich wollte euch mal fragen warum man mit 21 noch wie ein 16 Veruteilt werden kann? Immerhin sind viele Leute der ansicht ab 18 hat mal alle Rechte und gillt als Erwachsen dann sollte man ihn auch so bestrafen!

Als owas spricht für und was gegen die Jugenstrafe für über 18 Jährige und was gegen?
Immerhin sind viele Leute der ansicht ab 18 hat mal alle Rechte und gillt als Erwachsen dann sollte man ihn auch so bestrafen!

Das geht aus den unterschiedlichen Kriterien wie z. B. Alter und Reife aus dem JGG (Jugendgerichtsgesetz) hervor. Außerdem hängt es davon ab, in welcher Alters-/Reifephase Straftaten begangen wurden. So kann ein 18-Jähriger mal nach Erwachsenenstrafrecht in die Kiste gehen und dann kann der nächste 21-Jährige u. U. noch nach dem JGG behandelt werden, weil er zu unreif ist und z. B. die Folge seiner Tat nicht richtig abschätzen kann. Meist wird bei schweren Straftaten noch das Jugendstrafrecht angewendet, wenn Heranwachsende solche Taten begehen. Das liegt unter anderem auch an der Resozialisierungsfähigkeit und dem Lernen aus Fehlern (also vornehm ausgedrückt: Jugendsünde bei Jugendlichen/jungen Erwachsen statt Bösewicht als Erwachsener :smile:)

Sinnvoll finde ich persönlich diese Unterscheidung nicht. Das ist ein Freibrief für alle in der Übergangszeit. Einfach einen auf dumm machen bei Gesprächen mit der Jugendgerichtshilfe oder in Vernehmungen, dann fährt man lockerer durchs Leben als der 30-Jährige. Ungerecht im Rechtsstaat eben.

Immerhin sind viele Leute der ansicht ab 18 hat mal alle
Rechte und gillt als Erwachsen dann sollte man ihn auch so
bestrafen!

Eben nicht. Im strafrechtlichen Sinn ist man mit 21 Jahren Erwachsener, nicht mit 18. Mit 18 ist man eben nur Heranwachsender.

Aber’s macht doch Sinn:

14 - 17: Jugendstrafrecht
17 - 20 : Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht je nach Einzelfall
21 - x: Erwachsenenstrafrecht

Es gibt eine Übergangsphase, in der man die Person des Beschuldigten besonders würdigen kann.

Levay

ZITAT:
weil er zu unreif ist und z. B. die Folge seiner Tat nicht richtig abschätzen kann
ZITAT ENDE

wenn ich den TE richtig verstanden meinet er eben das.
egal wir dumm der typ auch sein mag - angela wählen ist immer gut.!
oder wehn auch immer (??!)

wenn es denn eine richtige straftat ist - und nicht nur kaugummi an der supermarkkasse geklaut - dann ab nach sylt zur neulandgewinnung.
die typen müssen abend totmüde ins bettfallen mit schwielen an den händen.
dann haben sie auch keine zeit auf so dumme gedanken zu kommen wie in siegburg. wo sie aus langer weile einen zellengenossen umgebracht haben.
pd

Stammtischparolen
Hallo,

Erwachsenenstrafrecht in die Kiste gehen und dann kann der
nächste 21-Jährige u. U. noch nach dem JGG behandelt werden,

Täter, die zur Tatzeit das 21te Lebensjahr vollendet haben, können nach dem Gesetz nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.

Sinnvoll finde ich persönlich diese Unterscheidung nicht. Das
ist ein Freibrief für alle in der Übergangszeit. Einfach einen
auf dumm machen bei Gesprächen mit der Jugendgerichtshilfe
oder in Vernehmungen, dann fährt man lockerer durchs Leben als
der 30-Jährige. Ungerecht im Rechtsstaat eben.

So so. Und woher hast Du diese Erkenntnis, dass das so einfach ist? Sind alle Jugend-Richter und -Schöffen (also auch ich) mit dem Klammerbeutel gepudert und zu dämlich so etwas zu entscheiden?

Du ließt wohl zuviel Boulevard Presse, sitzt zu häufig am Stammtisch oder lässt dich von dem Geblubber der Politiker wie Koch einlullen, die immer wieder betonen, dass in D ein viel zu lasches Jugendstrafrecht herrscht.

Befasst dich einfach mal mit den Fakten und Statistiken. Dann wirst Du anders darüber denken.

Gruß

S.J.

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