Jugendstrafrecht

Ein Freund (17) war am Mittwoch im stark alkoholisierten Zustand in eine Rauferei verwickelt: Einer seiner Kumpels schlug plötzlich auf andere Jugendliche ein, der 17jährige versuchte zu schlichten und übergab seinen Kumpel schließlich der eintreffenden Polizei.
Leider verließ er nach ausgesprochenem Platzverweis nicht schnell genug den Ort des Geschehens. In Folge wurde er festgenommen - bei der Festnahme zappelte er heftig, wurde aber schließlich doch gefesselt und zur Ausnüchterung über Nacht in Gewahrsam genommen (richterlich bestätigt)
Bei seiner Zeugenaussage und Vernehmung hat er die Vorwürfe komplett eingeräumt. Da seine Aussagen (s. o.) vollkommen mit dem Protokoll der Polizei übereinstimmen, wurde er sogar gelobt. In 4-5 Monaten würde er einen Brief bekommen, wo dann drin stünde, wie es weiterginge. Außerdem würde ihn die Jugendgerichtshilfe zu einem Gespräch einladen.
Der 17jährige hat (nach eigener Aussage) bei der Vernehmung den Polizisten davon überzeugt, dass er die Tat bereue und er künftig nicht mehr auffällig werden wolle.
Was ist bzgl. Strafmaß zu befürchten? Hat er eine Chance, dass das Verfahren ohne Hauptverhandlung eingestellt wird?

Danke für Eure Hilfe!

orgelbass

Lieber Fragensteller,

das Strafmaß hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel davon

ob der Junge bei der Rauferei die Grenzen der Notwehr überschritten hat,

ob bei den Widerstandshandlungen Polizisten verletzt wurden und

ob er schon mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.

Sollte das seine erste Straftat gewesen sein, stehen, auf Grund des jungen Alters, die Chancen für eine Einstellung nicht schlecht.
Ansonsten können auch Sozialstunden, Geldstrafe oder ein Jugendarrest dabei rauskommen.

Wenn Sie mit meiner Antwort zufrieden sein, freue ich mich auf eine gute Bewertung.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Hallo!
Also: Es ist die erste Straftat. An der Rauferei war er tatsächlich schlichtend beteiligt. Bei der Festnahme hat er rumgezappelt, es wurde aber kein Polizist verletzt… Es wird also wegen „Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte“ ermittelt

Was ist da wahrscheinlich?

Danke!

Hallo,

sollten keine Vorerkenntnisse/Vorstrafen vorliegen, gehe ich von einer Verfahrenseinstellung, vielleicht gegen eine kleine Auflage (Arbeitsstunden) aus.

Gruß Peter

Nach der Schilderung des Falles ja. Der Staatsanwalt kann das Verfahren bereits einstellen. Er wird den Sachverhalt würdigen, insbesondere den Umstand, ob der Jugendliche bereits vorher einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Bei reuigen Ersttätern kann er, wenn nicht viel passiert ist, das Verfahren gem. § 45 JGG einstellen.
Gruß
Michael

Na, das lässt ja hoffen… Danke!

Na, das lässt doch hoffen. Passiert ist im Endeffekt eigentlich gar nix, außer dass die Polizisten halt bei der tatsächlichen Festnahme nicht ganz so sanft waren - aber damit hat sich der Bursch ja nur selber verletzt… Er macht den Polizisten aber keinen Vorwurf (wär ja noch blöder). Also hoffen wir mal, dass es mit einer Verwarnung oder so was ähnlichem abgetan ist.

Danke!

Kann leider erst heute antworten: Ich gehe davon aus, dass das Verfahren schon durch die örtlich zuständige StA eingestellt wird.
Gruß Ernst

Hallo!
Nachdem mir das jetzt inzwischen so oder so ähnlich (einige vermuten paar Sozialstunden) viele user und eine Rechtsanwälting gesagt haben, wage ich allmählich zu hoffen, dass er da mit einem blauen Auge davon kommt - hoffentlich ist es ihm eine Lehre!

Danke!

orgelbass

Kann leider erst heute antworten: Ich gehe davon aus, dass das
Verfahren schon durch die örtlich zuständige StA eingestellt
wird.
Gruß Ernst