Jugendstrafrecht; Führungszeugnisse sauber?

Hallo,

ich brauche DRINGEND eine 100%ig korrekte Antwort, es hängt extrem viel davon für mich ab.

Zum Sachverhalt:

Ich habe früher in meiner Jugendzeit viel Mist gebaut, auf den ich definitiv NICHT stolz bin.
Diebstahl, Schwerer Diebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl.
Gleich vorneweg, ich schäme mich dafür, habe alles abbezahlt, was ich an Schaden verursacht habe und würde so etwas nie wieder tun!!!

Ich wurde im Dezember 2009 in U-Haft genommen und im März 2000 zu einer Jugend-Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt.

Im Mai 2001 wurde ich nach "guter Führung entlassen. Die restliche Strafe von 9 Monaten wurde unter 2 Jahre Bewährungszeit gestellt. Ich habe also nur 1 Jahr und 6 Monate „abgesessen“.

Im Mai 2003 war diese Bewährungs-Zeit dann vorbei. Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen. ZU DIESEM ZEITPUNKT WAR ICH NOCH KEINE 24 JAHRE ALT.

Was ich jetzt wissen möchte/muss:

Laut Bundeszentralregistergesetz beträgt in meinem Fall die Verjährungsfrist in Bezug auf sämtliche Eintragungen meinerseits ins BZR bei 5 Jahren. Heisst für mich, ich bin nicht vorbestraft, was ich auch sehr begrüße. So wie es aussieht wurde vom Tag der Verurteilung (März 2000), bei meinem Strafmaß, im März 2005 (2006) + Einem Jahr „Tilgungsfrist“ alles gelöscht, was da an Jugendtrafe drin stand.

Kann das Verbraucherschutzamt Daten einsehen, die mein früheres Leben betreffen / können die sehen, dass ich damals „Mist“ gebaut habe, wenn mein kleines Führungszeugnis, was man selber beantragen kann „keine Eintragungen“ vorweist und mein großes (behördliches) Führungszeugnis sauber ist?

Die Antwort darauf ist extrem wichtig für mich! Ich danke für alle richtigen Antworten, die ich erhalte.

MfG

Frantic

Hallo Frantic, hier bin ich leider überfragt. Eine verbindliche Antwort kann ich nicht geben. Gruß Manfred

Korrigierung
da oben steht : ich wurde im Dezember 2009 in U-Haft genommen und im März 2000 zu einer Jugend-Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt.

Ich wurde allerdings im Dezember 1999 in U-Haft genommen…
sry für den Fehler

Hallo Frantic,
man unterscheidet zwischen Führungszeugnis (für den Arbeitgeber) und dem BZR. Meines Wissens dürfte dein Führungszeugnis „sauber“ sein, weil der Rest der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Um ganz sicher zu gehen, solltest du einfach ein Führungszeugnis beantragen, das dir dann zugeschickt wird. Sollte die Behörde ein Führungszeugnis verlangen, kannst du bei der Beantragung angeben, dass es dir zuerst gezeigt wird (wenn es Eintragungen enthält), bevor es weitergeleitet wird (kannst du dann noch verhindern).
Viele Grüße und ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte
Birger

Hallo,

Kann das Verbraucherschutzamt Daten einsehen, die mein
früheres Leben betreffen / können die sehen, dass ich damals
„Mist“ gebaut habe, wenn mein kleines Führungszeugnis, was man
selber beantragen kann „keine Eintragungen“ vorweist und mein
großes (behördliches) Führungszeugnis sauber ist?

wer ist das „Verbraucherschutzamt“?

Kenne ich nicht.

Fällt dieses unter http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__41.html ?

Beachte auch http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__30.html insbesondere Abs. 5

Gruß

S.J.

Hallo Frantic,

Du hast recht:

Die Tilgungsfrist für die Verurteilung beträgt nach § 46 Abs. 1 Nr. 1 e BZRG. 5 Jahre + 1 Jahr. Dann werden gemäß § 63 Abs. 2 BZRG auch alle Einträge aus dem Erziehungsregister gelöscht.

Gleiches gilt gemäß § 34 BZRG für das Führungszeugnis (auch das Erweiterte).

ABER: Wenn es eine Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 171, 180a, 181a, 183 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder § 236 des Strafgesetzbuchs war, dann gilt nach § 46 Abs. 1 Nr. 2 BZRG eine Tilgungsfrtist von 10 Jahren.

Viele Grüße,
Cage_and_Fish

Hallo Frantic,

zunächst bitte ich meine etwas verspätete Antwort zu entschuldigen, aber ich war im Urlaub.

Zunächst darf ich sagen, dass ich mir meiner Sache „nur“ zu 95% sicher bin, denn mit dem Verbraucherschutzamt hatte ich noch nie etwas zu tun.

Aus meiner Sicht ist es indes so, dass gelöscht gelöscht ist. Ich kann mir nicht vorstellen, wie eine andere Behörde Zugriff auf Informationen erhalten kann, die noch nicht einmal die Staatsanwaltschaft bekommen kann. Mit dem Löschen sind diese Daten eben nicht mehr vorhanden - für niemanden, egal wer es ist.

Ich hoffe ich konnte ein ganz klein wenig weiterhelfen.

M.f.G.