Hallo,
ich brauche DRINGEND eine 100%ig korrekte Antwort, es hängt extrem viel davon für mich ab.
Zum Sachverhalt:
Ich habe früher in meiner Jugendzeit viel Mist gebaut, auf den ich definitiv NICHT stolz bin.
Diebstahl, Schwerer Diebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl.
Gleich vorneweg, ich schäme mich dafür, habe alles abbezahlt, was ich an Schaden verursacht habe und würde so etwas nie wieder tun!!!
Ich wurde im Dezember 2009 in U-Haft genommen und im März 2000 zu einer Jugend-Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt.
Im Mai 2001 wurde ich nach "guter Führung entlassen. Die restliche Strafe von 9 Monaten wurde unter 2 Jahre Bewährungszeit gestellt. Ich habe also nur 1 Jahr und 6 Monate „abgesessen“.
Im Mai 2003 war diese Bewährungs-Zeit dann vorbei. Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen. ZU DIESEM ZEITPUNKT WAR ICH NOCH KEINE 24 JAHRE ALT.
Was ich jetzt wissen möchte/muss:
Laut Bundeszentralregistergesetz beträgt in meinem Fall die Verjährungsfrist in Bezug auf sämtliche Eintragungen meinerseits ins BZR bei 5 Jahren. Heisst für mich, ich bin nicht vorbestraft, was ich auch sehr begrüße. So wie es aussieht wurde vom Tag der Verurteilung (März 2000), bei meinem Strafmaß, im März 2005 (2006) + Einem Jahr „Tilgungsfrist“ alles gelöscht, was da an Jugendtrafe drin stand.
Kann das Verbraucherschutzamt Daten einsehen, die mein früheres Leben betreffen / können die sehen, dass ich damals „Mist“ gebaut habe, wenn mein kleines Führungszeugnis, was man selber beantragen kann „keine Eintragungen“ vorweist und mein großes (behördliches) Führungszeugnis sauber ist?
Die Antwort darauf ist extrem wichtig für mich! Ich danke für alle richtigen Antworten, die ich erhalte.
MfG
Frantic