Hallo,
Ich hab gerade einen Artikel in der Tageszeitung gelesen,
in dem stand dass bei 80% der 18-Jährigen im Falle von
Kapitalverbrechen Jugendstrafrecht angewandt wird,
es bei jedoch Verkehrsdelikten genau andersherum ist.
Nur wieso?
Meine Erklärungsversuche :
Kapitalverbrechen fordern hohe Freiheitsstrafen, die
will man dem gerade erwachsen Gewordenen ersparen (Nunja,
zeugt nicht gerade von Rechtsstaatlichkeit, aber wäre
ja denkbar,dass ein Richter Mitleid hat).
Kapitalverbrechen werden nur von Idioten begangen, deren
geistige Reife ist eher niedrig anzusetzten (eher unwarscheinlich).
Oder es handelt sich primär um Affekttaten und die Impulskontrolle
der Täter ist noch unterentwickelt, in
so einem Fall brauchts aber mehr eine Therapie als eine harte Strafe
wäre also das plausibelste.
Nun zu den Verkehrsdelikten.
Zum einen gibt es hier sicher eine Signalwirkung (Kids, watch your
speed), die Strafandrohung hilft also die Strassen sicherer zu machen.
Auch soll den Tätern gezeigt werden, dass derjenige, der sich ans
Steuer eines Wagens setzt eine hohe Verantwortung trägt.
Zum anderen ist Übermut im Strassenverkehr ein klassisches
Jugendproblem, dazu reicht die Unfallstatistik aus.
Es ist also eine typische Straftat Heranwachsender, genau aus so
einem Grund („Die ticken eben anders“) KANN man ja das
Jugendstrafrecht auch auf bis 21-Jährige anwenden.
Ich hab gerade einen Artikel in der Tageszeitung gelesen,
in dem stand dass bei 80% der 18-Jährigen im Falle von
Kapitalverbrechen Jugendstrafrecht angewandt wird,
es bei jedoch Verkehrsdelikten genau andersherum ist.
ob die Zahlen verlässlich sind, kann ich nicht beurteilen. Mich würde die Quelle interessieren.
Letztendlich hängt das immer vom Einzelfall, ganz besonders von der Reife des Täters ab. Vielleicht ist es einfach so, dass Führerscheininhaber bereits die Reife eines Erwachsenen haben?
Wie gesagt: Es hängt vom individuellen Einzelfall ab.