Jugendzeitung - Jugendpflegeprojekt

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir planen ab Herbst eine Jugendzeitung für unseren Ort und Umgebung. Dieses Projekt wird im Zuge der Jugendpflege ins Leben gerufen. Wir haben zwar schon einen Rechtsanwalt eingeschalten, aber mehr als ein Rat kann ja nicht schaden. Daher wären wir um jede Antwort dankbar.

  1. Fall: Wir möchten die Zeitung gerne bei einigen Sponsoren auslegen und diese aus Finanzierungsgründen für 0.50 Cent verkaufen. Zudem besteht die Möglichkeit in der Zeitung Kleinanzeigen aufzugeben und Privatmenschen sollen die Möglichkeit haben Geld zu spenden, um dieses Jugendprojekt zu unterstützen.

Frage: Ist es sinnvoll, bzw. nötig die Zeitung eintragen zu lassen? (evt. als Verein? Auflage zwischen 500-3000 Exemplare)

  1. Fall: Da die Stadt (+Region) dieses Projekt zwar großartig unterstützt, jedoch nicht die Zeit hat jede Ausgabe vorher durchzulesen, möchten wir mich und meine rechte Hand als Verantwortliche angeben. Wir kennen uns mit dem Urheberrecht aus und wissen, was zu beachten ist.

Frage: Wenn wir nun mich als ‚‚Verantwortlicher für den Inhalt‘‘ und die Stadt , bzw. den Bürgermeister als ‚‚Herausgeber‘‘ angeben, welche rechtliche Verantwortung bedeutet dies für den Herausgeber?

  1. Fall: Da die Druckkosten wahrscheinlich komplett von unseren Sponsoren gedeckt werden und durch die Einnahmen der Verkäufe etc. ein Überschuss entsteht, würden wir gerne den Jugendlichen, die an dieser Zeitung arbeiten, eine kleine monatliche Entlohnung geben. Dieser Betrag wird nicht viel sein und soll eher ein Dankeschön darstellen.

Frage: Ist dies rechtlich möglich oder müsste man jeden Jugendlichen auf 400 € Basis anmelden?

Liebe Grüße,
Viscera

Guten Tag,

leider geht diese Frage ja eher ins rechtliche als ins journalistische - daher bin ich leider der falsche Ansprechpartner.
Der eingeschaltete Rechtsanwalt, so er sich denn mit Medien bzw. Arbeitsrecht auskennt, sollte diese Dinge aber wissen (sonst ist er schon mit wenigen Euro überbezahlt…)

Grüße

Hallo Viscera,

kleiner Tip :wink: Bißchen auf Syntax achten, wenn man eine Zeitung rausgibt. Denn so wie Sie unten schreiben, wollen Sie die Sponsoren für 50 Cent verkaufen :wink:

zu 1) Nötig ist es gewiß nicht und als Verein eingetragen werden darf nicht alles, nur um es einzutragen. Es muß dann auch entsprechend der Richtlinien geführt werden.
Ob das bei Ihnen der Fall ist, können - und sollten - nur Sie selbst wissen.

Zu 2) Es MUSS ein ViSdP eingetragen werden. Und das sollte auch nur die Person sein, die es wirklich ist.
Auch hier kann die Entscheidung nur bei Ihnen liegen - ich vermute aber mal, dem nach, was Sie so schreiben, daß es sinnvoll ist.

Was Ihre Frage nach der Verantwortung angeht - die kann Ihnen niemand abnehmen, auch nicht der Herausgeber.
Allerdings erschließt sich mir absolut nicht, warum der BM der Herausgeber sein soll!
Möglicherweise fehlen mir hier zu viele Informationen, aber aus Ihrem Text ist das logisch nicht ersichtlich.
Sie dürfen nicht einfach irgendjemanden als Herausgeber eintragen oder benennen, Sie sollten den Weg Ihrer Zeitung kennen und wenn Sie wissen, was vom ersten Buchstaben bis zur Auslieferung passiert, dann wissen Sie, wer der Herausgeber ist.
Ob das wirklich der BM ist?
Im Moment bezweifel ich das…

Aber wie gesagt, die Verantwortung liegt nicht beim Herausgeber.
Ich denke, Sie kennen sich mit dem Presserecht aus :wink:

Zu 3) Das können Sie selbstverständlich handhaben wie Sie möchten!
Beides geht, aber die Frage ist, ob es für einen 400 Euro Job wirklich ausreicht oder ob es nicht besser ist, so oft wie die Zeitung erscheint, genau den Überschußbetrag zu zahlen.
So kommen Sie zumindest nicht in die Miesen und können besser kalkulieren.

Alles Gute und bei weiteren Fragen hab ich gern ein offenes Ohr,

tschüß,
Sina

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Servus Viscera!

zu diesen Fragen kann ich leider keine Auskunft geben - damit wendest Du Dich am besten an einen Juristen mit Schwerpunkt Medienrecht. Das hat mit Journalistik nämlich nichts zu tun. Prinzipiell ist es aber immer lohnenswert eine Zeitung zu gründen. Es kann 2010 auch nicht schaden, bereits bei der Gründung auch eine Online-Strategie zu haben, eventuell schlummer hier sogar finanzielles Optmierungspotenzial!
LG
Georg

Liebe/Lieber Viscera,

leider kenne ich mich mit den rechtlichen gegebenheiten in Deutschland überhaupt nicht aus und kann euch daher nicht weiterhelfen.

Liebe Grüße aus Wien/Österreich

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir planen ab Herbst eine Jugendzeitung für unseren

Ort und

Umgebung. Dieses Projekt wird im Zuge der Jugendpflege

ins

Leben gerufen. Wir haben zwar schon einen Rechtsanwalt
eingeschalten, aber mehr als ein Rat kann ja nicht

schaden.

Daher wären wir um jede Antwort dankbar.

  1. Fall: Wir möchten die Zeitung gerne bei einigen

Sponsoren

auslegen und diese aus Finanzierungsgründen für 0.50

Cent

verkaufen. Zudem besteht die Möglichkeit in der

Zeitung

Kleinanzeigen aufzugeben und Privatmenschen sollen die
Möglichkeit haben Geld zu spenden, um dieses

Jugendprojekt zu

unterstützen.

Frage: Ist es sinnvoll, bzw. nötig die Zeitung

eintragen zu

lassen? (evt. als Verein? Auflage zwischen 500-3000

Exemplare)

  1. Fall: Da die Stadt (+Region) dieses Projekt zwar

großartig

unterstützt, jedoch nicht die Zeit hat jede Ausgabe

vorher

durchzulesen, möchten wir mich und meine rechte Hand

als

Verantwortliche angeben. Wir kennen uns mit dem

Urheberrecht

aus und wissen, was zu beachten ist.

Frage: Wenn wir nun mich als ''Verantwortlicher für

den

Inhalt’’ und die Stadt , bzw. den Bürgermeister als
‚‚Herausgeber‘‘ angeben, welche rechtliche

Verantwortung

bedeutet dies für den Herausgeber?

  1. Fall: Da die Druckkosten wahrscheinlich komplett

von

unseren Sponsoren gedeckt werden und durch die

Einnahmen der

Verkäufe etc. ein Überschuss entsteht, würden wir

gerne den

Jugendlichen, die an dieser Zeitung arbeiten, eine

kleine

monatliche Entlohnung geben. Dieser Betrag wird nicht

viel

sein und soll eher ein Dankeschön darstellen.

Frage: Ist dies rechtlich möglich oder müsste man

jeden

Jugendlichen auf 400 € Basis anmelden?

Liebe Grüße,
Viscera

Hallo,
und danke für eure Anfrage. Diese sind im Wesentlichen
von einem RA zu beantworten. Da die Stadt euch
großzügig unterstützt, werden die auch einen
Rechtspfleger haben, der die Details klären kann.
Ich kann von meiner Seite aus (lediglich) die
technischen Aspekte unterstützen, bin also kein
Rechtsgelehrter.
So konnte ich euch leider keine große Hilfe sein,
sorry!

Liebe Viscera,

leider kenne ich mich mit der rechtlichen Seite als Zeitungs-Herausgeber nur oberflächlich aus; daher kann ich Ihnen nur „Einschätzungen“ meinerseits zu Ihren Fragen geben - ohne jede Rechtsverbindlichkeit.
Zu Frage 1) Wenn Sie sich auch Spenden erhoffen, macht es auf jeden Fall Sinn, das Projekt als Verein eintragen zu lassen, am besten natürlich als gemeinnützigen Verein, da Sie so Spendenquittungen ausstellen und die Spender diese von der Steuer absetzen können - was die „Attraktivität“ einer Spende für die Spender in der Regel erhöht.

Zu Frage 2) Meines Wissens nach stehen Sie damit für alle möglichen Folgen gerade, die sich aus einer solchen Veröffentlichung ergeben - also ggfs. auch für Schadensersatzansprüche von Betroffenen (wg. Rufschädigung, Verleumdung o.ä. in den Artikeln) sowie Honorarnachforderungen, falls Sie etwa unerlaubt Fotos veröffentlichen o.ä.

Zu Frage 3) Nach meinem Wissen ist solche eine kleine Entlohnung möglich, da die Jugendlichen bzw. deren Eltern dies je nach Höhe ihrer weiteren Einkünfte über die Steuererklärung ihrer Eltern versteuern müssten, falls dies „unterm Strich“ aller Einkünfte den Freibetrag übersteigt, der einem jeden Kind/Jugendlichen zusteht.

Beste Grüße
C.

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