Sehr geehrte Damen und Herren,
wir planen ab Herbst eine Jugendzeitung für unseren Ort und Umgebung. Dieses Projekt wird im Zuge der Jugendpflege ins Leben gerufen. Wir haben zwar schon einen Rechtsanwalt eingeschalten, aber mehr als ein Rat kann ja nicht schaden. Daher wären wir um jede Antwort dankbar.
- Fall: Wir möchten die Zeitung gerne bei einigen Sponsoren auslegen und diese aus Finanzierungsgründen für 0.50 Cent verkaufen. Zudem besteht die Möglichkeit in der Zeitung Kleinanzeigen aufzugeben und Privatmenschen sollen die Möglichkeit haben Geld zu spenden, um dieses Jugendprojekt zu unterstützen.
Frage: Ist es sinnvoll, bzw. nötig die Zeitung eintragen zu lassen? (evt. als Verein? Auflage zwischen 500-3000 Exemplare)
- Fall: Da die Stadt (+Region) dieses Projekt zwar großartig unterstützt, jedoch nicht die Zeit hat jede Ausgabe vorher durchzulesen, möchten wir mich und meine rechte Hand als Verantwortliche angeben. Wir kennen uns mit dem Urheberrecht aus und wissen, was zu beachten ist.
Frage: Wenn wir nun mich als ‚‚Verantwortlicher für den Inhalt‘‘ und die Stadt , bzw. den Bürgermeister als ‚‚Herausgeber‘‘ angeben, welche rechtliche Verantwortung bedeutet dies für den Herausgeber?
- Fall: Da die Druckkosten wahrscheinlich komplett von unseren Sponsoren gedeckt werden und durch die Einnahmen der Verkäufe etc. ein Überschuss entsteht, würden wir gerne den Jugendlichen, die an dieser Zeitung arbeiten, eine kleine monatliche Entlohnung geben. Dieser Betrag wird nicht viel sein und soll eher ein Dankeschön darstellen.
Frage: Ist dies rechtlich möglich oder müsste man jeden Jugendlichen auf 400 € Basis anmelden?
Liebe Grüße,
Viscera