Ab dem 1.1.2011 tritt ja nun das neue Jugenmedienschutzgesetz in Kraft. Da ich als privater Webseitenbetreiber nicht in der Lage bin meinen Content klassifizieren zu lassen muss ich pauschal davon ausgehen, dass jeder Inhalt meines Forums oder Blogs ab 18 einzustufen ist. Wie soll die Darstellung dann aussehen. Schreibt man einfach irgendwo auf jede Seite, dass der Inhalt ab 18 ist oder muss man das in den META Tags definieren?
Kurzum, was erwartet jeden deutschen Webmaster ab 2011 mit diesem blödsinnigen Gesetz?
leider lässt sich Ihre Frage nicht pauschal und isoliert von den jeweiligen Inhalten beantworten. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Ausführungen eine konkrete Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen kann.
Leider ranken sich um dem JMStV zur Zeit viele Gerüchte, die viele Halbwahrheiten enthalten. Zunächst sei darauf hingewiesen, dass der JMStV keine Pflicht zur Klassifizierung enthält.
Bereits jetzt sind Anbieter bestimmter Inhalte, Erotik, Pornografie, Gewaltdarstellungen, verpflichtet, diese Inhalte für Jugendliche durch entsprechende Schutzvorkehrungen unzugänglich zu machen. Die Klassifizierung stellt eine weitere Möglichkeit dar, dieser gesetzlichen Anforderung nachzukommen, da Filterprogramme auf diese Klassifizierung zugreifen.
Problematisch ist dabei selbstverständlich die Tatsache, dass Filterprogramme auch so konfiguriert werden können, dass Angebote ohne Klassifizierung nicht angezeigt werden, was dazu führt, dass Inhalte salopp gesprochen durchs Raster fallen, obwohl sie eigentlich unbedenklich sind.
Nach eigenen Angaben will die FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia) für „kleine“ Anbieter einen kostenloses Klassifizierungssystem zur Selbstklassifizierung anbieten. Allerdings lauern hier natürlich Haftungsrisiken.
Wie das Labeling der Inhalte technisch erfolgt kann ich Ihnen leider nicht beantworten.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage im Übrigen beantworten
Viele Grüße
leider kann ich da noch keine sichere Auskunft geben. Habe mich mit diesem Gesetz noch nicht so richtig befasst.
Aber fürs erste sollte wie ich jetzt so denke ein Hinweis das der Inhalt der Seite ab 18 ist wohl genügen, hoffe ich jedenfalls!
So ein Gesetz ist echt ein Unsinn.