Jugenschutz vs. Reisefreigrenzen

Hallo,

wenn ein Deutscher aus einem Nicht-EU-Ausland wieder einreist, so hat er bestimmte Reisefreigrenzen.

So darf eine „Person ab 17 Jahren“ (O-Ton Zoll-Flyer unter http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichung…) z.B. eine Stange Zigaretten und ein Liter Hochprozentiges zwar einführen, aber rauchen und den hochprozentigen Alkohol trinken darf er in D nicht.

Warum ist das so?
Passt doch irgendwie nicht zusammen…

Erstaunte Grüße,
Tinchen

Hallo!

aber rauchen und den
hochprozentigen Alkohol trinken darf er in D nicht.

… in der Öffentlichkeit.

Hallo,

aber rauchen und den
hochprozentigen Alkohol trinken darf er in D nicht.

da das nicht stimmt, ist der Widerspruch gar keiner.

http://www.jugendamt.nuernberg.de/downloads/jugendsc…

Der Konsum ist nur in der Öffentlichkeit verboten.

Ausschank und Verkauf mögen verboten sein, aber nicht der Besitz.

VG
EK