Jugenschutzgesetz

Hallo zusammen,

angenommen, 3 Jungs feiern zusammen ihren 18. Geburtstag mit einer Riesenfete in einem für diesen Zweck angemieteten Schützenheim.
Sie laden insgesamt ca. 100 Personen ein, darunter auch einen 14 Jährigen Jugendlichen.
Die Eltern dieses Jungen kennen niemanden der Gastgeber persönlich.

Welche Regeln gelten für diesen Jungen und die Eltern, insbesondere was Zeit und Aufsichtspflicht angeht.

Viele Grüße
Dirk

Ich behaupte mal dass die drei 18 jährigen als Veranstalter auftreten und somit für die Einhaltung des JugendschutzG verantwortlich sind. Siehe http://www.elsdorf.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Jugendamt/Fragen_und_Antworten_im_Jugendschutz.pdf Seite 6 unten.-

Disclaimer: IANAL

Die Frage ist halt, ob die Veranstaltung noch als privat zu sehen ist. Angesichts der Zahl der eingeladenen Personen ist es sehr unwahrscheinlich, daß der Zugang zur Feier effektiv kontrolliert bzw. geregelt werden kann. Eine Einstufung als „öffentlich“ halte ich insofern für realistisch.

Es werden gezielt Leute eingeladen, es wird kein Eintritt verlangt. Das riecht für mich erstmal nach „privat“.

Andererseits kann man bei dieser Größenordnung nicht garantieren, dass sich da niemand Fremdes einschleicht.

Wenn Freunde von Freunden mitkommen, die Dir nicht bekannt sind, ist es auch öffentlich.

Streng genommen weiß man ja erst hinterher, ob die Veranstaltung öffentlich oder privat war. Aber dann geht man besser auf Nummer sicher.

Danke und Gruß
Dirk

Siehe das o.g. PDF, Seite 6 unten:

"Wenn öffentlich für ein privates Fest geworben wird, z.B. mit Flyern, Plakaten oder auch im Internet, ist es rechtlich nicht mehr als privates Fest anzusehen und es gelten sämtliche gesetzliche Regelungen. Wenn Du nur Einladungen an Leute herausgegeben hast, die Du kennst, und man nur mit dieser Einladung in den Club hereinkommt, ist dieses Fest als privat anzusehen. Wenn Freunde von Freunden mitkommen, die Dir nicht bekannt sind, ist es auch öffentlich.

Abendkasse: Wenn Du von den Leuten, die mit Einladung kommen, Eintritt verlangst, ist das in Ordnung. Sollten aber Leute ohne Einladung gegen Bezahlung eingelassen werden, ist es automatisch eine öffentliche Veranstaltung. Es müsste an der Türe ein Schild hängen, am besten mit der Aufschrift: ”Private Veranstaltung. Einlass nur mit Einladung.”

Allerdings solltest Du auf einem privaten Fest trotzdem auf einige Dinge achten:

• Wenn Du den Mietvertrag mit dem Club geschlossen hast, bist du Veranstalter und natürlich auch verantwortlich.
• Du solltest darauf achten, dass Minderjährige sich nicht betrinken.
• Sollte etwas passieren, kann es sein, dass Eltern Dich zivilrechtlich verklagen.
• Du solltest also, trotz Privatfest, darauf achten, dass es nicht ausufert."