Siehe das o.g. PDF, Seite 6 unten:
"Wenn öffentlich für ein privates Fest geworben wird, z.B. mit Flyern, Plakaten oder auch im Internet, ist es rechtlich nicht mehr als privates Fest anzusehen und es gelten sämtliche gesetzliche Regelungen. Wenn Du nur Einladungen an Leute herausgegeben hast, die Du kennst, und man nur mit dieser Einladung in den Club hereinkommt, ist dieses Fest als privat anzusehen. Wenn Freunde von Freunden mitkommen, die Dir nicht bekannt sind, ist es auch öffentlich.
Abendkasse: Wenn Du von den Leuten, die mit Einladung kommen, Eintritt verlangst, ist das in Ordnung. Sollten aber Leute ohne Einladung gegen Bezahlung eingelassen werden, ist es automatisch eine öffentliche Veranstaltung. Es müsste an der Türe ein Schild hängen, am besten mit der Aufschrift: ”Private Veranstaltung. Einlass nur mit Einladung.”
Allerdings solltest Du auf einem privaten Fest trotzdem auf einige Dinge achten:
• Wenn Du den Mietvertrag mit dem Club geschlossen hast, bist du Veranstalter und natürlich auch verantwortlich.
• Du solltest darauf achten, dass Minderjährige sich nicht betrinken.
• Sollte etwas passieren, kann es sein, dass Eltern Dich zivilrechtlich verklagen.
• Du solltest also, trotz Privatfest, darauf achten, dass es nicht ausufert."