Hallo,
Kann oder darf das Jugentamt Unterhaltsansprüche ohne eine Beistandschaft verfolgen beo beantragung von UVG Leistungen?
Hallo,
Kann oder darf das Jugentamt Unterhaltsansprüche ohne eine Beistandschaft verfolgen beo beantragung von UVG Leistungen?
Ich würde mal sagen ja. Da der gezahlte Unterhaltsvorschuss ja vom Jugendamt geleistete Zahlungen sind, die sich das Jugendamt natürlich beim Unterhaltsschuldner wiederholen darf. Also praktisch eigene Ansprüche.
Gruß
Hallo!
Wenn man doch schon weiß, wie ein Gesetz heißt, wie wäre es dann mit Reingucken? In § 7 ist geregelt, dass der UNterhaltsanspruch auf das Land übergeht. Das Jugendamt verfolgt einen eigenen Anspruch und muss dazu von niemandem beauftragt werden.
NEIN.
Das Jugendamt darf nicht einfach so Kindesunterhalt eintreiben wollen ohne das es eine Beistandschaft gibt und ohne das es je Unterhaltsvorschuß gegeben hat.
Es geht sogar soweit, dass niemand für sein Kind Unterhalt zahlen muß wenn der Unterhaltsberechtigte gar keinen fordert. Unterhaltsberechtigte können den Unterhaltspflichtigen im Innenverhältnis freistellen
aber immer nur solange wie keine staatlichen Leistungen anstatt Unterhalt in Anspruch genommen werden.
Krümelchen
Hallo!
Für den Unterhaltsvorschuss ist die Beistandsschaft keine Voraussetzung.
Und wenn das Amt noch keinen Unterhaltsvorschuss geleistet hat, dann gibt es auch gar keinen Anspruch, den man beim Unterhaltspflichtigen eintreiben könnte.
Hallo!
Für den Unterhaltsvorschuss ist die Beistandsschaft keine
Voraussetzung.
Hab ich auch nicht behauptet 
vielleicht etwas unklar ausgedrückt
Und wenn das Amt noch keinen Unterhaltsvorschuss geleistet
hat, dann gibt es auch gar keinen Anspruch, den man beim
Unterhaltspflichtigen eintreiben könnte.
das habe ich auch gesagt 
aber ganz deutlich:
nur wenn es eine Beistandschaft gibt
ODER
wenn Unterhaltsvorschuß gezahlt wurde
kann das Jugendamt irgendetwas „eintreiben“.
Krümelchen