Hallo Experten,
angenommen, eine Firma hat eine Stellenausschreibung geschaltet und sucht jemanden für den Posten (Junior)-Hastenichtgesehen (w/m)
Muss sich diese Firma nun Sorgen machen, dass sie durch das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) rechtliche Schwierigkeiten bekommen könnte? In der Stellenausschreibung selber ist keine Rede von Alter, Jahre der Berufstätigkeit oder sonstiges, was man negativ auslegen könnte. Es geht hier alleine um das Wörtchen (Junior), das auch noch in Klammern steht.
Danke & Gruß
Frau M. Richter