Hallo Herr Kastning,
ich möchte Ihnen gern einmal meine Meinung zu Ihrer Frage mitteilen aus der Sie keinen Anspruch auf Richtigkeit ableiten können und daher nur eine Meinungsbildung bleibt. Bitte vergessen Sie eine Manipulation am Raumthermostat oder an der Zentralheizung!
Ihr Problem kann ich zwar gut nachempfinden rate Ihnen aber trotzdem aus mehreren Gründen dringend von einer Schaltungsänderung ab!
Versuchen Sie die gute Frau davon zu überzeugen, dass ihr derzeitiges heizverhalten ihrer eigenen Gesundheit nicht besonders zuträglich ist. (Schimmelbildung)
Die Wohnung ist durch mangelhaftes Lüften und Heizen einmal zu feucht und die langfristig möglicherweise entstehenden Gebäudeschäden machen die Wohnung bald unbewohnbar.
Erklären Sie der Dame, dass sie wenn sie so weiter heizt, dass Gesundheitsamt über den Zustand informieren müssen und die Dame sich vermutlich eine andere Wohnung suchen müsste. (Immer freundlich dabei bleiben)
Richtiges Heizen und Lüften ist wichtig für ein gesundes Raumklima.
Ergänzend hierzu ein Zitat aus dem Internet:
„Grundsätzlich ist der Mieter nicht verpflichtet, seine Wohnung zu heizen. Wenn er es liebt, bei arktischen Temperaturen zu nächtigen, kann ihm kein Vermieter verbieten, diesem entsprechenden Bedürfnis auch nachzukommen. Allerdings muss der Mieter immerhin dafür sorgen, dass keine Schäden an der Wohnung durch Untertemperaturen eintreten. Der Mieter muss also immer aufpassen, dass die Heizung oder die Wasserleitungen nicht einfrieren. Außerdem muss er mindestens so viel heizen (und auch lüften!), dass an den Innenwänden der Wohnung keine Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden auftreten.“
Sie könnten für eine Manipulation an der Heizungsregelung im Falles eines größeren Schadens mit einer Gesundheitsschädigung zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Fehler an der Heizungsanlage durch einen Sachverständigen festgestellt werden würde.
Also bleibt nur der einzige Weg Überzeugungsarbeit zu leisten.
Sollte die Dame nicht mehr in der Lage sein ihre Situation richtig einschätzen zu können, und/oder sie ein zugesichertes Wohnrecht auf Lebenszeit hat, nur dann würde ich den Raumthermostat an einem anderen Ort anbringen der außerhalb ihres Wirkungsbereiches liegt und damit nicht mehr beeinflussbar ist.
Wie Sie die Sache lösen wollen bleibt aber allein Ihnen überlassen wenn Sie keinen Rechtsbeistand hinzuziehen möchten. Ich würde der Dame jedenfalls ins Gewissen reden wollen und eine einvernehmliche Lösung anstreben.
MfG Uwe