Jur. Begriff einer Waffe

Hallo,

ich hatte gestern eine Diskussion, in der behauptet wurde, dass der Waffenbegriff sich durch die Gesetzgebung in letzter Zeit geändert hätte. Es ging um einen versuchten Bankraub unter Verwendung einer Schusswaffe. Nun wurde gesagt, dass man den Waffenbegriff z. B. gegen den Begriff eines „gefährlichen Gegenstandes“ abgrenzen müsse/könne; ein Auto etwa sei keine Waffe, sondern ein gefährlicher Gegenstand. Daraus entspann sich die Frage, ob denn ein Skalpell z. B. eine Waffe oder ein gefährlicher Gegenstand sei, worauf wir keine Antwort wussten.

Kennt jemand die begriffliche Abgrenzung des Waffenbegriffs genauer? Juris hat nicht weitergeholfen.

Gruß

Bona

Hallo,
mal schauen, ob ichs noch hinkriege:

Eine Waffe ist „dazu gedacht und bestimmt“ nicht unerhebliche Verletzungen oder Beschädigungen zu verursachen.

Ein gefährlicher Gegenstand ist „dazu geeignet“.

Gruß
HaWethie

Hallo,

Eine Waffe ist „dazu gedacht und bestimmt“ nicht unerhebliche
Verletzungen oder Beschädigungen zu verursachen.
Ein gefährlicher Gegenstand ist „dazu geeignet“.

das klingt zunächst plausibel, danke. Aber ich hätte noch einen Einwand: Wer bestimmt denn, ob „gedacht“, „bestimmt“ oder „geeignet“. Falls es der Täter wäre, dann müsste ja die Umfunktionierung des Gegenstandes dazu führen, dass u. U. aus einem gefährlichen Gegenstand eine Waffe wird. Das scheint aber nicht beabsichtigt zu sein, oder?

Gruß

Bona

hallo,

es geht um die abgrenzung.

§ 250 I Nr. 1a und b StGB:

Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn

  1. der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, […]

es sind also die alternativen:

  • Waffe mitführen

  • gefährliches Werkzeug mitführen

  • sonst ein Werkzeug verwenden

  • oder Mittel verwenden

kurze definitionen von mir:

waffe (wie bereits geschrieben) im technischen sinne, die bestimmungsgemäß dazu dienen erhebliche verletzungen herbeizuführen. es geht um die objektive gefährlichkeit, jedoch reicht eine ungeladene pistole nicht aus.

gefährliches werkzeug ist ein gegenstand, dessen mitführen in der situation keinen anderen sinn haben kann als zur herbeiführung einer lebens- oder leibesgefahr.

hier ist das problem der abgrenzung? taschenmesser in der hose? letherman-tool? baseballschläger im rucksack? wanderschuh?

am bsp. des baseballschlägers: ein spieler der auf dem weg zum spiel ist, wird den wohl zum bestimmungsgemäßen gebrauch mitsichführen (sport), glatzenparade nachts in der plattenbausiedlung wohl eher um verletzungen herbeizuführen.

unter werkzeuge oder mittel fallen dann vorrangig scheinwaffen und waffenattrappen, wenn diese eingesetzt werden. bspw. ungeladene schusswaffe, spielzeugpistol, wohl aber nicht der in den rücken gedrücke „labello“ (umstritten).

hoffe zur erhellung beigetragen zu haben!

mfg vom

showbee

§ 1 Abs. 2 WaffenG
"Waffen sind

  1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
  2. tragbare Gegenstände,
    a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."

Das gesamte Waffengesetz findest Du hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/waffg_2002/

Ciao, Wotan

Danke, owT.

Hallo Showbee,

letherman-tool?

was ist denn das?

hoffe zur erhellung beigetragen zu haben!

Ja, danke.

Gruß

Bona

letherman-tool?

was ist denn das?

hallo,

oh, rechtschreibfehler von mir. man nehme: leatherman, setze ein www davor und ein com dahinter, trenne das ganze mit „.“ und schon kannst du dir die werbung dafür ansehen.

mfg vom

showbee
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oder: http://www.leatherman.com

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Hallo,

oder: http://www.leatherman.com

danke. Die Seite finde ich übrigens auch html-technisch interessant.

Gruß

Bona

Anmerkung o.T.
Hallo,

oder: http://www.leatherman.com

Wenn schon Schleichwerbung, dann für das richtige Produkt.
http://www.victorinox.de/
bietet unter dem Namen ‚swisstool‘ bessere Qualität für etwa 30% geringeren Preis (verschiedene Varianten).

Europäer bringen sich aus den USA einen Original Leatherman mit, die Amerikaner aus Europa ein Swisstool…

Gruß
Axel